Änderung der Wfa Förderung zum 15. September?

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M

MurphysLaw

Hallo!

Wir hatten gestern den Verkaufsberater einer Fertighausfirma bei uns. Wir haben ihn ziemlich früh darauf hingewiesen, dass wir beabsichtigen Wfa-Mittel in Anspruch zu nehmen, da wir bereits eine Zusage für Modell A bekommen hatten.

Nun legte uns der Verkäufer ein (internes?) Schreiben aus nicht näher beschriebener Quelle vor, aus dem hervorging, dass nur noch Anträge die bis zum 15. September gestellt werden nach aktuellem Richtlinien beurteilt werden sollten. Mit inbegriffen wären auch Hauskaufverträge, die unter dem Vorbehalt der Bereitstellung öffentlicher Mittel bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden.

Mündlich hat er uns dann noch von den neuen Richtlinien erzählt die nach der Frist geplant sind: Modell B würde ganz wegfallen und die Grundstücksgrüße würde auf 400m² begrenzt sein. Da unser Grundstück diese Grenze überschreitet würde also eine Förderung nach dem 15.09. für uns nicht mehr möglich sein.

Mich macht es natürlich äußerst stutzig, dass diese Frist ausgerechnet 1 Woche nach unserem Verkaufgespräch enden soll und dadurch dem Verkäufer natürlich super in die Karten spielt.
Zudem kann ich mir auch nicht vorstellen, dass diese Informationen nicht irgendwie ins Internet gelangen, ich konnte jedenfalls bisher keine finden.

Ist es überhaupt üblich, dass solche geplanten Änderungen geheim gehalten werden um keine Schwemme an Anträgen auszulösen? Ich war erst letzte Woche bei der zuständigen Behörde für Wfa-Mittel und ich wurde nur auf die Frist für Fördermittel diesen Jahres (15.11.) hingewiesen. Laut dem Verkaufberater dürfe mir der Mitarbeiter gar keine Informationen über die geplanten Änderungen mitteilen.

Deshalb nun meine Frage, ob hier irgendjemand ähnliche Informationen hat oder einschätzen kann ob sowas überhaupt realistisch ist. Einerseits find ich das ganze recht unglaubwürdig, andererseits kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass ein erfahrener Verkauf-Gebietsleiter solche dubiosen Machenschaften nutzt um möglichst schnell eine Unterschrift für einen Hausvertrag aus uns rauszukitzeln.

Viele Grüße
Christian
 
B

Bauexperte

Plötzlich verhängter Antragsstop – Bewilligungsschlußtermin 30.09.2010

Hallo,

...Deshalb nun meine Frage, ob hier irgendjemand ähnliche Informationen hat oder einschätzen kann ob sowas überhaupt realistisch ist.
Ab dem 15. September werden keine Anträge mehr auf WfA-Mittel für das Jahr 2010 angenommen. Verträge, die bis zum 15.09. mit einem Rücktrittsrecht geschlossen werden, berechtigen dazu, die Beantragung auch noch dieses Jahr vorzunehmen.

Weitere Erklärung:

Dem RundErlass des Ministeriums ist zu entnehmen, dass unter bestimmten Voraussetzungen über den 15.09.2010 hinaus, doch Förderanträge eingereicht werden können, nämlich wenn diese unter Beifügung des Nachweises gestellt werden, dass bereits bis einschließlich 15.09.2010

- ein rechtswirksamer Vertrag über den Ersterwerb eines Förderobjektes oder den Erwerb bestehenden Wohnraumes unter Einräumung eines Rücktrittvorbehalts gem. Nr. 5.5.3 WFB geschlossen worden ist oder
- Lieferungs- und Leistungsverträge mit Rücktrittvorbehalt gem. Nr. 1.4 WFB betreffend das Förderobjekt geschlossen worden sind oder mit der Planung, Bodenuntersuchung bzw. Herrichten des Grundstückes begonnen worden ist.

Ist bis zum 30.09.2010 über einen solchen Antrag nicht abschließend entschieden worden, so wird dies – wie für alle bis dahin nicht bewilligten Förderanträge – erst mit Bekanntgabe des Förderprogramms 2011 erfolgen. Dies soll voraussichtlich im Januar 2011 bekannt gegeben werden; über Inhalt und Umfang ist derzeit noch nichts bekannt.

Zur Vermeidung von Härten sind die Bewilligungsbehörden am letzten Freitag in einem weiteren Erlass ermächtigt worden, bei Bauherrenmaßnahmen in den vorzeitigen Baubeginn einwilligen zu können, wenn die Nachweise bzw. Glaubhaftmachung der wesentlichen Fördervoraussetzungen vorliegen.

Freundliche Grüße
 
M

MurphysLaw

Genau das war der Text. Vielen dank für die Infos.

Wenn man bis zum 15.09. einen Hausvertrag mit Rücktrittvorbehalts gem. Nr. 5.5.3 WFB unterschreibt müsste man die Förderung also noch nach den alten Konditionen bekommen oder? (natürlich gilt kein Rechtsanspruch)

Werde ich wohl nochmal beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen wie die jetzt generell mit eingehenden Anträgen verfahren.

Vielen dank nochmal,
Christian
 
O

Olm

Ähnliche Probleme

Wir haben auch heute von dem Antragsstop erfahren.
Wir stehen kurz vor dem Bauantrag, da wir aber noch Änderungswünsche an der Planung haben, wird es mit dem Bauantrag bis Mittwoch wohl nichts werden.

Meine Fragen:
1. Kann ich den Antrag auf Förderung fristwahrend auch ohne Bauantrag stellen?
2. Wir sind einen Architektenvertrag (Mit Rücktrittsrecht nach der Antragsplanung) eingegangen, haben die Planung begonnen und einen Vermesser beauftragt. Reicht das, um den Antrag nach dem 15.09. stellen zu dürfen?

Ich weiß, ich frage am besten den Sachbearbeiter. Den erreiche ich aber erst am Montag. Der Architekt sagt, ohne die Änderung schafft er mit Wochenendarbeit den Bauantrag bis Mittwoch.........
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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