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ᐅ Dichtschlämme oberhalb der bodenplatte


Erstellt am: 03.08.18 07:46

M
meister keks
03.08.18 07:46
hallo forumsmitglieder,

Ich studiere momentan nochmal unsere bauleistungsbeschreibung.
Dort steht u.a. Abdichtung gegen bodenfeuchte 10 cm.

Unsere Hauswände wurden aufgestellt und darunter befand sich schon eingearbeitet so eine Art aluklebefolie (wahrscheinlich bitumen zum kleben) die dann auf die bodenplatte geklebte wurde.
Im Innenbereichen wurde die komplette bodenplatte damit beklebt.
Zum Schluss auch noch einmal die besagten 10 cm im Außenbereich an der sockelleiste.
In der Bedarfsliste steht dieser Posten mit über 1000 qm.

Jetzt hab ich gelesen das in der Bauleistungsbeschreibung steht das die bodenplatte in dem 10 cm Bereich mit dichtschlämme vorbehandelt werden soll.
Das ist leider nicht passiert.
Was kann daraus resultieren?
Es steht das die dichtschlämme nur ein haftgrund für die Folie sein soll.
Wenn mich nicht alles täuscht dann ist das aluzeug ja eben bitumen zum kleben.

Ist das heute stand der Technik?hat das jemand schon einmal so verbaut?
Liebe Grüße
D
dertill
03.08.18 12:52
meister keks schrieb:
Dort steht u.a. Abdichtung gegen bodenfeuchte 10 cm.

Das "Aluminium-Zeug" wird eine Bitumenschweißbahn oder Kaltselbstklebende Bitumenbahn mit Alubeschichtung zur Radonabschirmung sein (wird meistens mit Alubeschichtung verbaut, gibt's auch ohne).
Dies ist der eigentliche Schutz gegen von außen oder unten eindringendes Wasser.

Die mineralische Dichtschlämme wird entweder als alleinige Abdichtung im Spritzwasserbereich oberhalb des Gebäudesockels genutzt oder auch als Haftbrücke bzw. Hinterfeuchtungsschutz für Bitumenbeschichtungen / Bahnen in erdberührten Bereichen.
Bitumen klebt nur auf trockenen Untergründen bzw. bietet auch nur Schutz gegen von außen auf die Abdichtung treffende Feuchte. Gegen von innen/hinten kommende Feuchte ist diese nicht wirksam bzw. kann dadurch sogar abgelöst werden. Bei nicht getrockneten Bauteilen mit Restfeuchte ist daher vor dem Aufbringen der Bitumenschicht das Anbringen einer mineralischen Dichtschlämme ratsam, welche die Feuchte auch von hinten/innen abhält (aber von Vorne schlechter als Bitumen und deshalb häufig kombiniert wird).

Zudem sollte in Sockelbereichen IMMER eine mineralische Dichtschlämme hinter der Bitumenbahn aufgebracht werden und letztere kraftschlüssig befestigt werden. Letztere kann sonst durch Hinterfeuchtung aus Niederschlag/Spritzwasser leichter abgelöst werden. Das ist meines Wissens nach auch a.r.d.t.

Auf der Bodenplatte und unter den Wänden sehe ich das weniger kritisch, da durch die dauerhafte Belastung eine Ablösung nicht erfolgt.
M
meister keks
03.08.18 18:35
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Im sockelbereich ist schon alles gespachtelt und verputzt.
Ist es denn von Bedeutung das die bodenplatte ein wenig über geländeniveau ist?
Die xps Schalung stand über Bodenniveau und etwas höher die bodenplatte.
Rundherum ist alles in einer ca 80 cm breite bis auf frostiefe geschottert und verdichtet.
Darauf haben wir eine schöne Schicht Kies angelegt.
Ist demnach die bodenplatte trotzdem Erdreich berührt?
Dann müsste ich ja irgendwann den Putz und die Dämmung im sockelbereich entfernen und bitumen/dichtschlämme auftragen...
D
dertill
08.08.18 16:09
meister keks schrieb:
Ist demnach die bodenplatte trotzdem Erdreich berührt?

Durch die Bodenplatte wird so wie beschrieben keine Feuchtigkeit eindringen.
meister keks schrieb:
Dann müsste ich ja irgendwann den Putz und die Dämmung im sockelbereich entfernen und bitumen/dichtschlämme auftragen...

Nicht SIE sondern entweder der GU (wenn vorhanden)oder die ausführende Firma sollte dies nicht irgendwann, sondern sofort tun.

Das Aufbringen von Dichtschlämme im Sockelbereich ist wie Gesagt stand der Technik und auch in der entsprechenden DIN (fragen Sie mich nicht nach der Nummer) zur Bauwerksabdichtung vorgeschrieben.
Das heißt nicht, dass es nicht anders funktionieren kann! Bei Abweichungen von der DIN ist der Bauherr allerdings darüber zu informieren und es wird seine Zustimmung benötigt. Wenn dies hier nicht erfolgt ist, sollten Sie schnellstmöglich auf diesen Mangel hinweisen - spätestens bei der Bauabnahme diese Verweigern. Mängel an der Bauwerksabdichtung sind relevant und berechtigen zur Verweigerung der Abnahme - dies können Sie bei Bedarf auch als Druckmittel einbringen.

Ein nachträgliches Aufschmieren einer Dichtschlämme auf eine Dämmung ist übrigens NICHT fachgerecht, sondern kann höchstens zusätzlich erfolgen, um den Sockelputz zu schützen.

Ob und wie durch die nicht Normgerecht ausgeführte Bauwerksabdichtung hier Schäden entstehen können, kann ich so nicht beurteilen. Oft angebotenes "Entgegenkommen" seitens der Baufirmen durch Verlängerung der Gewährleistung unter Beibehaltung des Pfusches sollten Sie jedoch nicht annehmen. Dadurch akzeptieren Sie den aktuellen Stand und verschlechtern ihre Situation.
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