Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Versorgerverträge nach Immobilienkauf - Wie am besten vorgehen?


Erstellt am: 31.07.18 17:38

H
Herr Stein
31.07.18 17:38
Hallo Zusammen,

wir haben endlich unser Wunschgrundstück kaufen können und jetzt rätsel ich, was als nächste Schritte wegen der Versorger zu tun ist. Auf dem Grundstück steht ein baufälliges Haus. Die Verkäuferin hatte Wasser- und Stromverträge laufen lassen nachdem das Haus leer stand bzw. sind diese Verträge wahrscheinlich immer noch nicht gekündigt.

Wir werden das Haus abreißen und neu bauen. Das heißt wir werden sicher Baustrom und Bauwasser benötigen. Aber es kann noch ein paar Monate dauern, bis wir den Hausbau wirklich angehen (Suche nach geeigneter Baufirma etc.). Sollte man die bestehenden Verträge irgendwie übernehmen? Geht das überhaupt? Bringt das Vorteile, wenn man später Baustrom und Bauwasser braucht? Oder wäre es besser, wenn die Verkäuferin die Verträge kündigt und wir dann neue Versorgerverträge abschließen, sobald wir tatsächlich Strom und Wasser brauchen (also ca. wenn der Bau fertig ist)? Für den Abriss des bestehenden Hauses müssten Strom und Wasser ja sicher ohnehin abgestellt werden...

Was wäre hier das beste Vorgehen?

Vielen Dank für eure Antworten!
Herr Stein
P
Payday
04.08.18 00:00
welchen Sinn sollte es haben, Wasser und stromverträge zu übernehmen? Strom kann man bei vielen Anbietern zulegen, Wasser unterliegt noch immer der monopolstellung des Lieferanten.
Wasser kann man also quasi nicht übernehmen, da die natürlich dich als neuen Eigentümer sofort übernehmen. zählerstand bei übergabe notieren und denen mitteilen.
Strom ist eigentlich auch nutzersache und nicht haussache. wenn Mieter ausziehen, nehmen sie ihren stromtarif auch mit. auch hier wird der zählerstand am übergabetag notiert.
wenn eh nichts weiter darüber läuft, könnte man auch einfach gar nichts machen. man wird dann Grundversorger, die werden sich irgendwann schon melden. spätestens beim abriss des Hauses müssen vorher die Leitungen gekappt werden. das kostet gutes Geld, ist mit ordentlich Organisation verbunden und macht immer der netzbetreiber und nicht der aus dem Internet ausgesuchte billigheimer bei Strom.
im rahmen der rückführung der alten Leitungen kann man auch gleich Baustrom/Wasser legen lassen. bei Strom braucht man dann nen Zähler, ggf kann der alte übernommen werden.
weiterhelfen kann dir da auf jeden fall der netzbetreiber. die haben eine bauherrenhotline, bzw einen planer dafür. die Nummer, bzw Kontaktdaten bekommste, wenn du dort anrufst

zur eigentlichen frage: eine übernahme ist so Quark, weils zum einen kaum geht und zum anderen im Grunde völlig egal ist. auch ohne einen Tarif läuft das Wasser und der Strom.
H
Herr Stein
09.08.18 14:51
Hallo Payday,

vielen Dank für die Antwort. Habe jetzt erfahren, wer die zuständigen Versorger bei uns für Strom und Wasser sind und mich bei denen mal gemeldet. Strom braucht man quasi wirklich ein Angebot zum abklemmen, Baustrom einrichten usw. und für Wasser brauche ich eine Ummeldung, bei der auch die Verkäuferin bzgl. Abgleich vom Zählerstand kontaktiert wird.

Denke so passt das jetzt...

Beste Grüße
Herr Stein
N
Nordlys
09.08.18 15:00
Payday bringt da auch was durcheinander. es gibt Lieferanten von Strom, Gas, Wasser, Müllabfuhr. All das kann ich kündigen. ein unbewohntes Haus braucht weder Strom noch Wasser noch Gas noch Müllabfuhr.
Dann gibt es aber die Netzbetreiber, nicht für Müll, aber für Strom, Gas, Wasser. Die sind nicht wechselbar. Die sind fix. Die müssen vom abriss wissen. mit denen ist zu klären, ob man beim Neubau die Hausanschlüsse wieder nehmen kann, was ja Geld spart. Die Netzbetreiber reagieren unterschiedlich, bei Strom kann es Sinn machen, mit Elektriker zusammen zu arbeiten, wegen deren Connections. Bei Gas-Wasser-Sch... der Klempner.
Der Abriss ist denen jedenfalls rechtzeitig, so mind. 4 Wochen im Voraus anzuzeigen. Ohne Netztrennungen kein Abriss!
P
Payday
11.08.18 20:07
ich verwechsle da gar nichts und es ist auch richtig erklärt. Grundversorger= netzbetreiber, also derjenige, dem das Kabel in der Straße gehört. er hat auch die Leute, welche den Anschluss ins Haus legen und von wem der Stromzähler kommt. der Lieferant ist nur ein zwischenhändler, der irgendwo Strom einkauft und es dir zur Verfügung stellt.
N
Nordlys
11.08.18 20:26
Nein, die eon ist unser Grundversorger, der Netzbetreiber die SH Netz AG, früher Schleswag. So in SH. Diebsind nicht identisch.
stromverträgenetzbetreibergrundversorgerbaustromgaszählerstandbauwasserleitungenmüllabfuhr