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ᐅ Ablauf Grundstückskauf von Privat - Wie läuft das genau ab?


Erstellt am: 17.07.18 09:28

E
Escroda
17.07.18 11:32
beatgee82 schrieb:
Der Fehler hat ja schon wesentlich weiter vorne begonnen.
Du hast keinen Fehler gemacht. Letztendlich hat niemand einen Fehler gemacht, denn es ist genauso gelaufen, wie es angedacht war. Du bist durch das Baulandkataster auf ein Baugrundstück aufmerksam geworden und hast den Eigentümer gefragt, ob er verkaufen will.
Es hätte genausogut sein können, dass die Kinder des Eigentümers zwischenzeitlich anderswo gebaut haben und Du den Eigentümer durch die Nachfrage motiviert hast, das Grundstück zu verkaufen.
Q
quisel
17.07.18 11:53
Also ich weiß nicht, um welches Bundesland es hier geht, aber in Hessen bekommt man einen Eigentümernachweis recht einfach über Geodaten Online zugesandt. Als Grund kann dort "Miet- / Pacht- / Kaufinteresse" angegeben werden. Den Rest gab's dann übers Einwohnermeldeamt.

Beides jeweils gegen eine Gebühr um 10 Euro rum.

Alternativ Nachbarn bzw. Networking im Ort. Die alteingesessenen wissen meist recht gut, wem welches Grundstück gehört. Mitgliedschaften in Feuerwehren oder anderen Vereinen, sind da immer hilfreich. Zumindest in Gemeinden bis rund 50.000 Einwohner.
W
Wickie
17.07.18 12:04
Mein Exhaus-Grundstück haben wir über eine ähnliche Aktion gekauft. Grundstück gesehen was gefällt, zum Katasteramt und dort an zwei Bearbeiter gekommen, die wahrscheinlich mal jemand im Keller vergessen hatte 😀 Zwei ältere Herren, wahrscheinlich kurz vor der Pension, die sich sehr gefreut haben als ich vorbei kam!
Ich habe damals den Namen und das Geburtsdatum des Besitzers bekommen und den konnten wir über Kontakte ausfindig machen und haben gefragt, ob er denn verkaufen möchte. Wollte er. Grundstück gekauft.

Ist heute vielleicht so auch nicht mehr möglich. Das Ganze ist jetzt so 14 Jahre her...
N
Nordlys
17.07.18 12:43
Also, faktisch ist es so, dass ich Daten, die wir zu Verwaltungszwecken erheben, nicht einfach so, nur weil jemand mal was rauskriegen will, weiter geben darf. Zum Zwecke von behördlichen oder polizeilichen Ermittlungen ja, bei echt berechtigtem Interesse ja, das wäre zum Beispiel, wenn ein Anwohner fest stellt, dass eine unbebaute Fläche zur Sperrmüllablagerung genutzt wird, o.Ä. Ansonsten geht es ja Bürher M. nichts an, wem Grundstück xy gehört.
H
Herr Stein
31.07.18 17:25
Bei uns lief es auch so, wie bei Wickie - nur nicht vor 14 Jahren, sondern letzten Monat. Wir haben verwilderte Grundstücke in unserer Gegend gesucht und dann beim Katasteramt für zwei dieser Grundstücke die Anschriften der Eigentümer erfragt - wegen Kaufinteresse. Die Anschriften haben wir wirklich bekommen und eine der angeschriebenen Eigentümerinnen hat dann schließlich wirklich an uns verkauft. Sie hätte den Verkauf wahrscheinlich nicht selbst angeleiert, aber sich gefreut, dass jetzt eine junge Familie auf ihrem Grundstück (hoffentlich) glücklich wird...
T
Tanita
01.08.18 06:47
Bei uns ähnlich: Bei der Gemeinde angerufen, ob die Grundstücke haben. Hatten sie nicht. Aber die Sachbearbeiterin meinte gehört zu haben, dass jemand privat verkaufen möchte und uns die Tel-Nr. gegeben. Glück gehabt!
Aber das ist bei uns eher so der dörfliche Charakter des Stadtteils, obwohl wir zur Großstadt gehören. Hier kennt tatsächlich noch jeder jeden und alle wissen (fast) alles... :-)
grundstückekaufinteressekatasteramt