ᐅ Baubeginn verzögert, Finanzierung gefährdet - Was tun?
Erstellt am: 28.05.18 13:28
Hallo zusammen,
Eckdaten zu meiner Frage:
In unseren Vertrag (ende November 2017) steht: „Der Baubeginn wurde für Ende März Anfang April angestrebt“, „Die Bauzeit wird mit 8 Monate befristet“.
In Auftragsbestätigung Steht:
Seit 7. Mai 2018 ist Baugenehmigung vorhanden. Also nicht ende Januar, dass wir Ende März Anfang April mit den Bauarbeiten anfangen können.
Wir haben Finanzierung von NBank und Allianz bekommen.
NBank hat uns geschrieben: „den Bewilligungsbescheid xxx werden wir aufrechthalten, wenn mit den Bauarbeiten bis zum 01.08.2018 begonnen wird.“ „Weiterer Fristverlängerung nicht mehr möglich“ (verlängert bis Anfang August)
Wir wollen selbstverständlich mit Bauarbeiten so schnell wie möglich anfangen und das Haus fertigstellen, jetzt kommt den Frist von NBank dazu also wir müssen bis Ende Juli anfangen.
Der Bauunternehmer gibt uns keine konkrete Planung, auch der Baubeginn wurde nicht mal schriftlich festgelegt. Der Chef hat uns nur am Telefon gesagt: die Planung ist abhängig mit Subunternehmern, die müssen anfangen können, die sind nicht erreichbar, dieses Jahr Wetter war nicht gut, dieses Jahr für uns war nicht gut … machen Sie keine Sorge, bis dahin (01.08.2018) können wir anfangen.
Diese Unternehmer war für uns Interessant da
1. Preislich günstig
2. Wir haben von der Firma die fertiggestellte und veröffentlichte Häuser besichtigt. Den Bauherren waren immer sehr zufrieden von reibungslose Bauarbeiten und die Bauzeit. (angeblich wurde nur wenige Häuser gut und schnell gebaut, um damit Werbung zu machen)
Was wurdet ihr an unsere Stelle machen?
Vielen Dank im Voraus

Eckdaten zu meiner Frage:
In unseren Vertrag (ende November 2017) steht: „Der Baubeginn wurde für Ende März Anfang April angestrebt“, „Die Bauzeit wird mit 8 Monate befristet“.
In Auftragsbestätigung Steht:
Seit 7. Mai 2018 ist Baugenehmigung vorhanden. Also nicht ende Januar, dass wir Ende März Anfang April mit den Bauarbeiten anfangen können.
Wir haben Finanzierung von NBank und Allianz bekommen.
NBank hat uns geschrieben: „den Bewilligungsbescheid xxx werden wir aufrechthalten, wenn mit den Bauarbeiten bis zum 01.08.2018 begonnen wird.“ „Weiterer Fristverlängerung nicht mehr möglich“ (verlängert bis Anfang August)
Wir wollen selbstverständlich mit Bauarbeiten so schnell wie möglich anfangen und das Haus fertigstellen, jetzt kommt den Frist von NBank dazu also wir müssen bis Ende Juli anfangen.
Der Bauunternehmer gibt uns keine konkrete Planung, auch der Baubeginn wurde nicht mal schriftlich festgelegt. Der Chef hat uns nur am Telefon gesagt: die Planung ist abhängig mit Subunternehmern, die müssen anfangen können, die sind nicht erreichbar, dieses Jahr Wetter war nicht gut, dieses Jahr für uns war nicht gut … machen Sie keine Sorge, bis dahin (01.08.2018) können wir anfangen.
Diese Unternehmer war für uns Interessant da
1. Preislich günstig
2. Wir haben von der Firma die fertiggestellte und veröffentlichte Häuser besichtigt. Den Bauherren waren immer sehr zufrieden von reibungslose Bauarbeiten und die Bauzeit. (angeblich wurde nur wenige Häuser gut und schnell gebaut, um damit Werbung zu machen)
Was wurdet ihr an unsere Stelle machen?
Vielen Dank im Voraus
M
markus270328.05.18 13:36Also in knapp 3 Monaten sollte der Unternehmer schon in der Lage sein zu starten, sonst könnte es ein langwieriger Bau werden....Fakten schildern und dran bleiben! Alle zwei Tage bei ihm melden, damit er euch nicht aus dem Radar verliert.
Ich nehme an es handelt sich um einen GU, dann wäre es aber schon auch ratsam das Verhältnis nicht gleich in dieser frühen Phase zu zerstören. Also alles mit Bedacht. Freundlich, aber bestimmt vorgehen!
Als Druckmittel kannst du ja erwähnen, dass sonst die Finanzierung und somit auch sein Hausvertrag platzt.
Ich nehme an es handelt sich um einen GU, dann wäre es aber schon auch ratsam das Verhältnis nicht gleich in dieser frühen Phase zu zerstören. Also alles mit Bedacht. Freundlich, aber bestimmt vorgehen!
Als Druckmittel kannst du ja erwähnen, dass sonst die Finanzierung und somit auch sein Hausvertrag platzt.
T
toxicmolotof28.05.18 13:45Quer gedacht... Was genau heißt Baubeginn?
Also, falls es dein Job ist... schicke dem Bauamt die Baubeginnanzeige Mitte Juli. Oder fordere den Bauleiter/Bauunternehmer/Architekten auf, genau dies zu tun.
Und dann nimmste dir nen Spaten und hebst ein Loch aus...
Wie viel Baubeginn wollen die denn noch haben?
Also, falls es dein Job ist... schicke dem Bauamt die Baubeginnanzeige Mitte Juli. Oder fordere den Bauleiter/Bauunternehmer/Architekten auf, genau dies zu tun.
Und dann nimmste dir nen Spaten und hebst ein Loch aus...
Wie viel Baubeginn wollen die denn noch haben?
M
markus270328.05.18 14:51Der Ersteller hat doch eigentlich alle Fäden in der Hand, wenn er Sie nur ausspielt. Soweit der GU weiter bummelt platzt seine Finanzierung, und er hat ausdrücklich kostenloses Rücktrittsrecht.
Deswegen würde ich unter Angabe dieser Fakten einfach Druck machen.
Deswegen würde ich unter Angabe dieser Fakten einfach Druck machen.
Ähnliche Themen