Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Tilgungssatzwechsel Verständnisfrage - Wer hat Erfahrungen?


Erstellt am: 27.05.18 20:01

U
Username_wahl
27.05.18 20:01
Hallo, ich hätte eine Verständnisfrage.
Wir haben im Vertrag eine Anfangstilgung von 2,78% stehen.
Ein 2maliger Tilgungssatzwechsel ist bis max. 4% erlaubt.
Nun ist es doch so, dass der Tilgungsanteil mit der Zeit automatisch zunimmt und der Zinsanteil abnimmt. Dadurch erhöht sich doch auch dieser Prozentsatz auf 2,78%+X und nach ein paar Jahren hat der Tilgungssatz die 4% erreicht, so dass ich den Tilgungssatzwechsel gar nicht mehr nutzen kann oder verstehe ich das falsch?
C
Caspar2020
27.05.18 20:09
Maßgeblich ist die Kombination von anfänglicher Tilgung und Zins für die monatliche Rate.

Wenn du dann einen tilgungssatz auf 4% willst; wird quasi die monatliche Rate dementsprechend erhöht wie es die anfängliche tilgungs/Zins Verhältnis mit 4% ergeben hätte.

Das tatsächliche Verhältnis von Zins zu Tilgung zu dem Zeitpunkt ist da nicht relevant
T
toxicmolotof
27.05.18 20:28
passivhaus schrieb:
so dass ich den Tilgungssatzwechsel gar nicht mehr nutzen kann oder verstehe ich das falsch?

Jain... vielleicht nicht zur Erhöhung, aber zur Reduzierung. Freut die Bank ggfs. auch weil der Zinsertrag steigt.
Caspar2020 schrieb:
Maßgeblich ist die Kombination von anfänglicher Tilgung und Zins für die monatliche Rate.

Bist du dir sicher, dass jede Bank diese (zugegeben sehr verbraucherfreundliche) Interpretation trägt? Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht so sicher.
H
HilfeHilfe
27.05.18 21:17
ALSO Sondertilgung geht immer vom ursprungsdarlehen aus . Tilgungssatzänderung idr auch. Einfach mal in die Verträge schauen oder Bank anrufen
S
Spunk
14.06.18 16:22
habe ich gemacht... hatte 2 kostenlose Tilgungssatzänderungen dabei:

Brief an die Bank:
"SgDuH,
bitte ändern Sie die Rate für das Annuitätendarlehen Nr.: xxxxx ab dem 01.07.2018 auf 4% Tilgung zzgl. ersparter Zinsen. Die monatliche Rate ändert sich auf x.xxxx,xx €
mfg"
Und beim berechnen der Rate die Zinsen nicht vergessen.
R
Rumpelkopf
15.06.18 22:26
Die Tilgungssatzänderung ist immer auf die Ursprungsschuld zu sehen, entsprechend lässt sich die Rate ermitteln, die zukünftig zu zahlen ist und natürlich bleibt der Zinsanteil immer auf die tatsächliche Schuld zu rechnen, entsprechend erhöht sich in der Rate der Tilgungsanteil durch den Tilgungssatzwechsel (so es eine Erhöhung ist) natürlich enorm.
ratetilgungsanteilzinsanteiltilgungssatzänderungtilgungssatzwechselzinsen