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ᐅ Carportstellplätze kleiner als im Plan Gebaut - Tolerieren?


Erstellt am: 27.05.18 14:57

K
Khullx1
27.05.18 14:57
Es wurden bei einem Neubau Mehrfamilienhaus vom Bauunternehmen auch ein Carport mit zwei Stellplätzen erstellt. Laut Architektenplänen sollten die ein Innenmaß von 5,30m haben, also 2,65m pro Stellplatz. Das Carportdach schliesst auf der einen Seite an eine Fertiggarage an und hat auf der anderen Seite Metallstützen. Von der Fertiggarage bis zu den Stützen sind es nun nur 5,15m, weil die Stützen deutlich nach innen gesetzt wurden. Es fehlen also 15cm....für mich weit ab von irgendeiner Toleranz. Ob das technisch so notwendig ist weiss ich nicht, aber dann hätte das Dach eben größer werden müssen, damit das Innenmaß eingehalten wird. Geplant war sowieso eigentlich eine rundum Wand, die nur im oberen Bereich offen ist. Das Endprodukt ist aber eben rundum offen und hat dann auf der einen Seite Metallstützen bis zum Boden. Diese Stützen sind auch so gesetzt, dass man die Tür nicht öffnen kann, weil hier zwei Stützen sind. Effektiv also so als wäre hier eine Wand.
Das Ganze ärgert sehr, da die Stellplätze in der Tiefgarage schon nur 2,50m haben und wir den Carport für ein breiteres/größeres Auto eingeplant haben. Hat man da jetzt irgendwie eine Handhabe??
1
11ant
27.05.18 20:23
Und wer bist Du dabei: Bauherr des ganzen Mehrfamilienhaus oder Käufer einer Wohneinheit vom Bauträger ?
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K
Khullx1
27.05.18 20:48
Käufer einer Wohneinheit vom Bauträger. Es gibt nur diese zwei Carportplätze, der andere gehört einem weiteren Käufer einer Wohneinheit.
Y
ypg
27.05.18 20:49
Interessant wäre auch, ob Du nur allein das Nutzungsrecht für den Carport hast. Bzw: habt ihr die Stellplätze gekauft und lasst dort den Carport selbst vom BT bauen? Seid Ihr Auftraggeber?
K
Khullx1
27.05.18 21:50
Die zwei Carportplätze sind alleiniges Eigentum. Wir haben einen Platz gekauft und eben ein anderer Eigentümer einer Wohneinheit.
Gebaut/geplant wurde das ganze Mehrfamilienhaus mit allem, also auch Parkplätze usw., vom Bauunternehmen und dann eben die einzelnen "Sachen" verkauft...die Carports haben wir da nicht "extra" in Auftrag gegeben.
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11ant
27.05.18 23:20
Ich habe bei Stellplätzen gleich welcher Wohnanlagengröße noch nie von bestimmten Maßen als zugesicherter Eigenschaft gehört. 2,65 m sind immerhin mehr als 2,50 m, und Stützen stehen z.B. in Tiefgaragen auch nicht da, wo sie am schönsten sind. Käufer sind keine Bauherren, und "die Menge 1 Stück PKW-Stellplatz" hast Du bekommen.
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