Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Eigentumswohnung - Kauf von Bauträger mit Sonderwünschen


Erstellt am: 17.03.18 08:27

R
Rumbi441
17.03.18 08:27
Hallo,

stehen vor der Entscheidung eine ETW vom Bauträger zu kaufen.
Bei den jetzt anstehenden Detailplanungen stellt sich raus, dass die Gewerke (Heizung, Elektro) Fremdvergeben wird. Heißt, das Grundpaket an Installationen sind im Bauträgervertrag geklärt, alles andere wird direkt über die Handwerker gemacht. Also 2-3 Steckdosen mehr, direkt beim Elektriker kaufen. Der Bauträgervertrag ist natürlich schwammig geschrieben.

Jedoch liest man hier und auch in anderen Foren und Ratgebern das man es tunlichst vermeiden sollte direkt mit dem Handwerken zu verhandeln. Da hier die Mehrkosten stecken und über alles draufgeschlagen wird. Auch gibt es ja ein rechtliches Problem da diese nachträglichen Sonderwünsche nicht im Notarvertrag stehen. Jedoch meinte der Bauträger, dass er trotzdem darauf die volle 5 Jahre Gewährleistung gibt. Trotzdem würde man sich der Steuerschuld strafbar machen.

Anyway. Wenn jeder weiss das man sowas nicht machen sollte, warum bietet es dieser und andere Bauträger immer an?
7
77.willo
17.03.18 08:34
Ich habe alle Sonderwünsche direkt mit dem Sonderwunschkoordinator des Bauträgers verhandelt und geplant. Das war alles andere als Preiswert...
M
Mycraft
17.03.18 09:33
Rumbi441 schrieb:
Also 2-3 Steckdosen mehr, direkt beim Elektriker kaufen.

Unter Umständen für euch eher sogar die bessere Konstellation, da hier dann einer fehlt der zusätzlich die Hand aufhält.

Ich sehe keine rechtlichen Probleme. Du hast ein Vertrag mit Summe X mit dem BT(Wahrscheinlich aber eher ein GÜ). Alles was darüber kommt hat mit dem ursprünglichen Vertrag nichts zu tun und sind eben extra Verträge zwischen dir und den ausführenden Gewerken.
Y
ypg
17.03.18 10:36
Rumbi441 schrieb:
Jedoch liest man hier und auch in anderen Foren und Ratgebern das man es tunlichst vermeiden sollte direkt mit dem Handwerken zu verhandeln.

Hab ich auch mal gelesen... da geht es um die Gewährleistung... Die ist bei Handwerkern für zwei Jahre vorhanden, auf die Wohnung über den Bauträger 5.
Du schliesst schliesslich einen Vertrag über xy Steckdosen beim Handwerker.
Rumbi441 schrieb:
Da hier die Mehrkosten stecken und über alles draufgeschlagen wird.

Nein, definitiv nicht. Die Mehrkosten stecken im Bauträger, der sich diese Extra-Vermittlung und Arbeit (Positionen in der Rechnung Aufschlüsseln) sehr gut bezahlen lässt. Bis zum drei-fachen,als der Handwerker direkt nimmt, kann man so lesen ...
Rumbi441 schrieb:
Auch gibt es ja ein rechtliches Problem da diese nachträglichen Sonderwünsche nicht im Notarvertrag stehen.

Nein. Sonderwünsche beim Handwerker zu bestellen, ist Usus.
R
Rumbi441
17.03.18 12:05
ypg schrieb:
Hab ich auch mal gelesen... da geht es um die Gewährleistung... Die ist bei Handwerkern für zwei Jahre vorhanden, auf die Wohnung über den Bauträger 5.
Du schliesst schliesslich einen Vertrag über xy Steckdosen beim Handwerker.



Nein, definitiv nicht. Die Mehrkosten stecken im Bauträger, der sich diese Extra-Vermittlung und Arbeit (Positionen in der Rechnung Aufschlüsseln) sehr gut bezahlen lässt. Bis zum drei-fachen,als der Handwerker direkt nimmt, kann man so lesen ...



Nein. Sonderwünsche beim Handwerker zu bestellen, ist Usus.
Das deckt sich leider nicht mit den Aussagen von Ratgebern zum Thema ETW nicht.
Y
ypg
17.03.18 12:24
Online-Ratgeberseiten sind leider nicht gerade Seiten, die man als Referenz nehmen sollte.
Die kopieren sich selbst oder haben Autoren, die mal einen Report erstellen sollen. Da schleichen sich in der Gesamtheit viele Fehler ein.
Letztendlich dienen sie fast nur als Oberfläche, Geld durch platzierte Werbung zu verdienen.
Meine Erfahrung mit dem WWW
bauträgervertragetwsteckdosenmehrkostengewährleistung