ᐅ Zwei Grundstücke zusammenlegen trotz Dienstbarkeit?
Erstellt am: 02.03.18 20:28
M
Meister_Lampe02.03.18 20:28Hallo liebe Forumsgemeinde,
wir haben zwei "alte" Grundstücke gekauft.
Ein "großes" in dem auch das Baufenster für unser Haus mit drin ist und ein kleines daneben.
Das große ist Komplett frei von Einträgen im Grundbuch. Auf dem kleinen Befindet sich jedoch ein recht der ENBW für einen Masten einer Elektrischen Freilandleitung. Diese selbst stört uns auch nicht.
Unser Problem ist nun. Ein Grundstück befindet sich in Straße A, das andere gehört zur Straße B. Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe müssen wir nun für Straße A bezahlen wenn diese Saniert wird und auch für Straße B. Da wir ja in beiden ein Grundstück besitzen.
Daher war unser Gedanke die beiden Grundstücke zusammen zuführen. Dann würde ja nur noch Straße A für uns gültig sein. Ist dies soweit noch richtig?
Unsere sorge ist nun die Leitung. Ich würde vermuten dieses Dienstbarkeit wird dann in beiden Grundstücken gültig sein. Kann jemand diese Vermutung bestätigen oder widerlegen?
Ich hoffe man hat verstanden was ich möchte.
Wenn nicht versuche ich gerne es nochmal zu erklären.
wir haben zwei "alte" Grundstücke gekauft.
Ein "großes" in dem auch das Baufenster für unser Haus mit drin ist und ein kleines daneben.
Das große ist Komplett frei von Einträgen im Grundbuch. Auf dem kleinen Befindet sich jedoch ein recht der ENBW für einen Masten einer Elektrischen Freilandleitung. Diese selbst stört uns auch nicht.
Unser Problem ist nun. Ein Grundstück befindet sich in Straße A, das andere gehört zur Straße B. Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe müssen wir nun für Straße A bezahlen wenn diese Saniert wird und auch für Straße B. Da wir ja in beiden ein Grundstück besitzen.
Daher war unser Gedanke die beiden Grundstücke zusammen zuführen. Dann würde ja nur noch Straße A für uns gültig sein. Ist dies soweit noch richtig?
Unsere sorge ist nun die Leitung. Ich würde vermuten dieses Dienstbarkeit wird dann in beiden Grundstücken gültig sein. Kann jemand diese Vermutung bestätigen oder widerlegen?
Ich hoffe man hat verstanden was ich möchte.
Wenn nicht versuche ich gerne es nochmal zu erklären.
Meister_Lampe schrieb:
Daher war unser Gedanke die beiden Grundstücke zusammen zuführen. Dann würde ja nur noch Straße A für uns gültig sein. Ist dies soweit noch richtig?Es bleibt an beiden Straßen gelegen.Meister_Lampe schrieb:
Unsere sorge ist nun die Leitung. Ich würde vermuten dieses Dienstbarkeit wird dann in beiden Grundstücken gültig sein.Wenn sie nicht auf einen definierten Streifen bezogen ist, gilt sie natürlich dann auch für das "neue" / "gemeinsame" Flurstück.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
In die Gebührenbescheide zur Straßenausbausatzung, die ich bisher gesehen habe, fliesst die Größe des an die Straße anliegenden Flurstücks als maßgeblicher Faktor mit ein.
Daher wird es sogar teurer, wenn du die Flurstücke verschmelzt.
Mein Arbeitgeber hat einer Gemeinde schon einmal die Straße vergolden müssen inzwischen halten wir an Straßen anliegende Flurstücke klein 🙂
Daher wird es sogar teurer, wenn du die Flurstücke verschmelzt.
Mein Arbeitgeber hat einer Gemeinde schon einmal die Straße vergolden müssen inzwischen halten wir an Straßen anliegende Flurstücke klein 🙂
M
Meister_Lampe05.03.18 12:05Ein Grundstück wird nur auf dem Papier an der Straße geführt. Praktisch ist es ringsum von anderen Grundstücken umschlossen. Würden damit dann überhaupt Kosten auf dieses Grundstück umgelegt?
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