ᐅ Fliesensockel im Nassbereich plötzlich nicht im Standard
Erstellt am: 08.01.18 14:33
Hallo,
wir hatten letztens unsere Fliesenbemusterung, jetzt steht in der Bau-Leistungsbeschreibung, die wir unterschrieben haben, folgender Text:
Tatsächlich sind im Bemusterungsangebot die Fliesensockel in den Nassbereichen WC/Bad/Dusche, an den Wänden ohne weitere Wandfliesen, separat als Aufpreis aufgeführt. Auf unsere Nachfrage heißt es das Fliesensockel an unbefliesten Wänden nur in den Wohnräumen im Standard sind, nicht aber in den Nassräumen.
Davon lese ich aber nichts in der Bauleistungsbeschreibung und die ist doch bindend? Auch im Werkvertrag oder im Hausangebot ist dieses Detail nicht erwähnt. Wie interpretiert Ihr diese Sachlage jetzt? Sowas müsste doch eigentlich schriftlich hinterlegt sein wenn spezielle Räume davon ausgeschlossen wären, oder nicht?
Weiteres Vorgehen?
Vielen Dank schon mal!
wir hatten letztens unsere Fliesenbemusterung, jetzt steht in der Bau-Leistungsbeschreibung, die wir unterschrieben haben, folgender Text:
Tatsächlich sind im Bemusterungsangebot die Fliesensockel in den Nassbereichen WC/Bad/Dusche, an den Wänden ohne weitere Wandfliesen, separat als Aufpreis aufgeführt. Auf unsere Nachfrage heißt es das Fliesensockel an unbefliesten Wänden nur in den Wohnräumen im Standard sind, nicht aber in den Nassräumen.
Davon lese ich aber nichts in der Bauleistungsbeschreibung und die ist doch bindend? Auch im Werkvertrag oder im Hausangebot ist dieses Detail nicht erwähnt. Wie interpretiert Ihr diese Sachlage jetzt? Sowas müsste doch eigentlich schriftlich hinterlegt sein wenn spezielle Räume davon ausgeschlossen wären, oder nicht?
Weiteres Vorgehen?
Vielen Dank schon mal!
Willkommen in der harten Realität. Es steht ja bei Dir geschrieben: ... und an den zum Tapezieren vorgesehenen Wänden.... tapeziert wird typischerweise im Badezimmer eben nicht. Man weiss beim 2. Haus dann relativ genau, was man wie genau in die Bauleistungsbeschreibung schreiben lassen sollte. Geht mir teilweise auch so. Nachträgliche Abzocke mit Aufpreisen überall. Weiteres Vorgehen: Diesen Punkt abhaken. Verlange zukünftig zumindest das Wenige, was in der Bauleistungsbeschreibung ganz konkret aufgeführt ist genau so wie es dort geschrieben steht. Auch das bekommt man nicht zwingend freiwillig... Kopf hoch und weiter!
Moment, aber wir haben in diesen Räumen Wände die zum Tapezieren vorgesehen sind. Was sollen sie den sonst sein? Roh belassene Rigips-Wände? An unbefliesten Wänden wird Q3 gespachtelt mit Malervlies Tapete und gestrichen.....Also ist das für mich eine zum tapezieren vorgesehene Wand.
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