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ᐅ Fliesensockel im Nassbereich plötzlich nicht im Standard


Erstellt am: 08.01.18 14:33

K
KingSong
08.01.18 14:33
Hallo,

wir hatten letztens unsere Fliesenbemusterung, jetzt steht in der Bau-Leistungsbeschreibung, die wir unterschrieben haben, folgender Text:


Dokumentenseite mit Text zu Bodenbelägen, Fliesen und Wandfliesen im Wohnbereich.


Tatsächlich sind im Bemusterungsangebot die Fliesensockel in den Nassbereichen WC/Bad/Dusche, an den Wänden ohne weitere Wandfliesen, separat als Aufpreis aufgeführt. Auf unsere Nachfrage heißt es das Fliesensockel an unbefliesten Wänden nur in den Wohnräumen im Standard sind, nicht aber in den Nassräumen.

Davon lese ich aber nichts in der Bauleistungsbeschreibung und die ist doch bindend? Auch im Werkvertrag oder im Hausangebot ist dieses Detail nicht erwähnt. Wie interpretiert Ihr diese Sachlage jetzt? Sowas müsste doch eigentlich schriftlich hinterlegt sein wenn spezielle Räume davon ausgeschlossen wären, oder nicht?

Weiteres Vorgehen?

Vielen Dank schon mal!
K
kaho674
08.01.18 14:49
Nur zum Verständnis: Du hast ein Bad, wo die Wand nicht gefliest ist?
K
KingSong
08.01.18 14:52
Ja wieso? Ist doch nicht nötig das alle Wände gefliest werden? Heutzutage fliest doch kaum noch jemand den ganzen Raum. Aber um das geht es ja auch gar nicht.
B
berny
08.01.18 14:52
Willkommen in der harten Realität. Es steht ja bei Dir geschrieben: ... und an den zum Tapezieren vorgesehenen Wänden.... tapeziert wird typischerweise im Badezimmer eben nicht. Man weiss beim 2. Haus dann relativ genau, was man wie genau in die Bauleistungsbeschreibung schreiben lassen sollte. Geht mir teilweise auch so. Nachträgliche Abzocke mit Aufpreisen überall. Weiteres Vorgehen: Diesen Punkt abhaken. Verlange zukünftig zumindest das Wenige, was in der Bauleistungsbeschreibung ganz konkret aufgeführt ist genau so wie es dort geschrieben steht. Auch das bekommt man nicht zwingend freiwillig... Kopf hoch und weiter!
K
KingSong
08.01.18 14:54
Moment, aber wir haben in diesen Räumen Wände die zum Tapezieren vorgesehen sind. Was sollen sie den sonst sein? Roh belassene Rigips-Wände? An unbefliesten Wänden wird Q3 gespachtelt mit Malervlies Tapete und gestrichen.....Also ist das für mich eine zum tapezieren vorgesehene Wand.
K
KingSong
08.01.18 14:58
Wenn ich jetzt knallhart wäre könnte ich doch sagen sie sollen eine Reihe Wandfliesen am Boden durchziehen. Die sind nämlich im Werkvertrag mit drin....haha
bauleistungsbeschreibungwändetapezierenfliesensockelwandfliesenwerkvertrag