Folgewasserschaden - Erfahrungen mit Versicherung?

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Musketier

Musketier

4. die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig
Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.
 
N

nightdancer

Begründung?
Den Wasserschaden eines ausgelaufenen Geschirrspülers in einer Mietwohnung hat bei einer Bekannten die Gebäudeversicherung des Vermieters getragen. Die Hausrat hat den Schaden an der Küche getragen und die Haftpflicht der Bekannten blieb außen vor.

Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc
 
Musketier

Musketier

Beim Geschirrspüler wars ein Leitungsschaden, oder?! Hier derzeit ja nicht. Die Hausrat deckt doch nur den Teppich ab und Schränke und sowas, aber nicht Bodenbeläge etc
Mit der Hausrat hast du recht, warum aber die Gebäudeversicherung nicht zahlen soll, dafür fehlt mir noch die Begründung.

AG Düsseldorf Urteil vom 27. September 2001 · Az. 42 C 9839/01
 
A

Alex85

Das ist ein Gebäudeversicherungsschaden, weil Wasseraustritt aus Sanitär (also von innen, nicht von außen) und beschädigt sind fest verbundene Bestandteile des Gebäudes (Wand/Bodenbeläge) und kein bewegliches Mobiliar (-> Hausrat).
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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