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ᐅ Erde auf Garagendach schütten - einfach so möglich?


Erstellt am: 30.09.17 12:44

E
Elina
30.09.17 12:44
Wir haben eine Grenzgarage (eigentlich sind es 2 aber nur eine davon an der Grenze) mit Flachdach. Da wir ohnehin nicht soviel nutzbare ebene Fläche haben, wollten wir das Dach nun sinnvoll nutzen. Am liebsten die eine Hälfte als Terrasse und die andere als Gründach mit Rasen und Wildblumen sowie gern noch ein Gartenhäuschen. Die Terrasse ist wohl genehmigungsmäßig ok (hatte einen Ortstermin mit Bauamt) solange sie 3 m von der Grenze entfernt bleibt, dh nur ein Dach darf die Terrasse bekommen. Wenngleich mir das nicht ganz einleuchtet, da die Garage komplett im Hang steckt und die Geländeoberfläche nach hinten raus ungefähr 2 Meter über das Garagendach hinausgeht, die Vorderkante der Garage guckt 2,5 Meter über die Straßenoberfläche raus, also ein ziemlich starker Hang.
Demnach wäre die Terrasse ja auch an der Grenze zumindest bis zur Hälfte unterirdisch und damit kein Problem?
Aber sagen wir sie dürfte tatsächlich nur auf das eine Dach, dann soll das andere eine Begrünung bekommen.

Nun also nach langem Gerede zum eigentlichen Punkt. Es ist eine Stahlbetonfertiggarage für die wir hier die Statik vorliegen haben. Ich wollte wissen ob eine Terrasse oder eine extensive Begrünung statisch getragen werden können, aber anscheinend darf man laut Broschüre auch 45 cm Erde aufs Dach kippen ODER gleich noch eine Garage (und mit Auto dann ja...) obendrauf stellen. Kann mir kaum vorstellen dass ich da jetzt einfach so 45 cm Erde obendrauf kippen darf? Und wie sichert man die nach vorn ab (Seiten sind ja weniger ein Problem wegen der Hanglage), einfach eine Reihe Pflanzsteine und dann horridoh?

Kann mir jemand aus Erfahrung berichten, dass das wirklich so einfach ist denn Erde aufs Dach schütten krieg ich auch selbst hin. Ist hierzu irgendeine Genehmigung erforderlich? Also Nutzungsänderung? Bundesland ist Hessen.
Das wäre einfach zu schön um wahr zu sein wenn das so einfach geht.

Und das Gartenhäuschen wird das für sich betrachtet (wäre als Grenzbebauung zulässig) und hinten auf der Grenzgarage wäre es ja nichtmal oberirdisch. Oder hat man dann immer auch eine Nutzungsänderung der Garage? Eine begehbare Begrünung ist aber doch auch eine Nutzungsänderung?

Gepflasterter Vorplatz neben einer Steinmauer mit Herbstlaub und Bewuchs


Zwei weiße Garagentore einer Doppelgarage vor Hanglandschaft mit Treppenstufen rechts
B
Bau-Schmidt
30.09.17 12:51
Mal eine Frage. Wollt ihr da wirklich eine Terrasse haben?
E
Elina
30.09.17 13:35
Ist doch ein idealer Platz, was spräche denn deiner Meinung nach dagegen?
A
Alex85
30.09.17 13:38
Nein, auf gar keinen Fall einfach Erde drauf. Erstens ist das der falsche Aufbau, um da sinnvoll was drauf zu pflanzen. Zweitens ist eine normale Fertiggarage nicht ausreichend dimensioniert, um die nötige Last zu tragen. Guck mal in die Unterlagen zur Garage, welche Last die abkann. Ansonsten brauchts nen Statiker, der das vorher rechnet

Auf die Garage innerhalb der 3m Zone wirst du kein Gartenhaus bauen dürfen.
E
Elina
30.09.17 14:03
Ja wie gesagt die Broschüre (= "Amtliche Statische Typenprüfung") zur Garage besagt dass sogar eine zweite Garage oben drauf gesetzt werden dürfte, oder eben 45 cm hoch Erde. Also das bedeutet dann ja, dass die Dachlast entsprechend mehrere tausend Kilo beträgt. Hat mich auch überrascht, ich dachte eigentlich schon ein simple Holzterrasse wäre evtl ein Problem.
Da steht zb "Verkehrslast auf Dachanschüttung" : 5kN/m2 was ja in etwa 500 kg pro m2 entspricht? und das ist nur die Last AUF der Dachanschüttung die ja auch nochmal ein paar kg wiegt wenn tatsächlich 45 cm hoch... oder seh ich das jetzt komplett falsch?

Dokumentseite zu Garagenarten und Erdanschüttung mit Hervorhebungen.
A
Alex85
30.09.17 17:02
500kg/m2 wär schonmal ein Bereich, in dem extensive Begrünung möglich wird.
Frag am besten nen Statiker. Genehmigungsfrei wird das Ganze ja vermutlich eh nicht ablaufen können.
grenzgarageterrassedachbegrünungnutzungsänderunghangstatiker