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ᐅ Welcher Bebauungsplan stimmt?


Erstellt am: 29.09.17 21:22

M
mbvipern
29.09.17 21:22
Guten Abend. Wir haben ein Problem:

Wir sind seit 13 Jahren Eigentümer eines Reihenmittelhauses. Es sind insgesamt 4 Häuser die alle getrennt wurden und keine gemeinsame Baulast gibt. Jetzt haben wir eigentlich vor einen Wintergarten zu bauen. Leider wurde uns hier mitgeteilt, dass es nicht geht weil die Geschossflächenzahl überschritten wird. Es gibt für unsere Straße einen Bebauungsplan wo drin steht das es ein gegliedertes Dorfgebiet ist mit einer Geschossflächenzahl von 0,6. Dieser Plan ist von 1984.

peine01.de/de-wAssets/docs/mediadaten_stadt/eigene_daten/Hochbau/Bauleitpläne-Stadtplanung/Abgeschlossene/011_Voehrum/011_Plaene_Voehrum_2/011_B_Plan_15.pdf

Jetzt gibt es aber noch von 1987 eine vereinfachte Änderung wo nur noch WA drin steht ohne etwas von der Geschossflächenzahl oder GFR.

peine01.de/de-wAssets/docs/mediadaten_stadt/eigene_daten/Hochbau/Bauleitpläne-Stadtplanung/Abgeschlossene/011_Voehrum/011_Plaene_Voehrum_2/011_B_Plan_15_1.vereinfachte_Aend.pdf

Weiß jemand wie sich das verhält? Zählt jetzt due Geschossflächenzahl nicht mehr? Wir würden uns sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte. Vielen Dank
W
wpic
29.09.17 21:53
ich würde davon ausgehen, das der Bebauungsplan von 1987 Gültigkeit hat, weil er den von 1984 abgelöst hat. Wenn darin keine Angaben zur Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl gemacht worden sind, würde ich die Angaben aus der aktuellen Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) als gültig annehmen, die für ein WA eine Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl von 0,4/1,2 festlegen. Für Dich ist die Grundflächenzahl maßgebend, wenn der Wintergarten im EG geplant werden soll oder die Geschossflächenzahl, wenn er ab dem 1.OG errichtet werden soll.

Für die Berechnung der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist das Datum des B-Planes ausschlaggebend, da es in unterschiedlichen Baunutzungsverordnung-Fassungen auch unterschiedliche Berechnungsmodi für diese Ausnutzungszahlen gibt. Bei einem Bebauungsplan von 1987 gilt die Baunutzungsverordnung von 1977 mit der Berechnung der Geschossflächenzahl gemäß der Skizze im Anhang.

Um ganz sicher zu gehen, solltest Du das örtliche Bauamt befragen oder einen Architekten im Sinne einer Bauberatung. Ggf. ist der Wintergarten auch bauantragspflichtig.

Diese Auskunft ist keine Rechtsberatung.

Grundstuecksplan mit Gebäudegrundriss, Balkonen und Terrassen auf Baugrundstueck
B
Bau-Schmidt
30.09.17 10:23
Es gilt immer der neuste Bebauungsplan.
E
Escroda
30.09.17 11:35
Bau-Schmidt schrieb:
Es gilt immer der neuste Bebauungsplan.
Das ist richtig. Im Geltungsbereich der 1. Änderung gelten die Festsetzungen des ursprünglichen Planes nicht mehr.
mbvipern schrieb:
Zählt jetzt due Geschossflächenzahl nicht mehr?
Da der Geltungsbereich der 1. Änderung nur eine Straßenfläche und den nebenliegenden Parkstreifen umfasst, bleiben außerhalb dieses Bereiches alle Festsetzungen des Planes von 1984 erhalten, also auch die Geschossflächenzahl.
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