Architekt mit Festpreis und später GU

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H

HamoDE

Hallo zusammen,

wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses. Sind dabei ganz am Anfang und müssen uns entscheiden mit wem und wie wir bauen möchten.

Wir waren bisher bei einigen Massivhausanbietern die komplett von vorne bis hinten alles erledigen.

Alternativ haben wir auch schon mit zwei Architekten gesprochen mit denen bereits Bekannte gebaut haben.
Beide Architekten rechnen nicht nach HOAI ab.

Architekt A hat einen Festpreis für die folgenden Punkte:
Entwurf Einfamilienhaus incl Bauantrag und Anträge Entwässerung
Statische Berechnung
Wärmeschutznachweis nach Energieeinsparverordnung

Ausführungsplanung und Bauleitung sind nicht enthalten.
Dafür wird ein Honorar von 4000 Euro plus Märchensteuer verlangt.

Architekt B hat einen Festpreis für die folgenden Punkte:
Entwurf, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung 3.000,00 € zuzüglich MwSt
Weiterführende Leistungen wie die Erstellung von Ausschreibungen, Mitwirkung bei Vergaben und Bauleitung 2.500,00 € zuzüglich MwSt an.

Letzterer hat allerdings laut unseren Bekannten bei der Bauleitung anfangs noch ordentlich mitgewirkt, sich zum Ende aber kaum noch auf der Baustelle blicken lassen. Weiterhin war er relativ träge was Rückmeldungen oder Angebotseinholung anging.

Vom Architekten A haben wir ausschließlich positives Feedback erhalten was ihn bisher noch im Rennen gehalten hat.
Die meisten Bauherren die mit dem Architekten A zusammengearbeitet haben entschieden sich später für den gleichen Generalunternehmer. Zu diesem haben wir bisher ebenfalls nur positives Feedback erhalten.

Nun sind wir am überlegen uns dieser Konstellation anzuschließen. Also Architekt A und GU zu nehmen. (Aufgrund der sehr guten Resonanz)

Die Frage ist, ob das Angebot von A überhaupt zulässig ist, bzw. was Ihr Experten dazu sagt.

Besten Dank für die Mühe
 
Z

Zaba12

Ich kann mir nicht vorstellen das ein GU Variante B unterstützt bzw. mitmacht. Den dann bräuchtest du fast den GU nicht mehr wenn Architekt B seinen Job ordentlich macht.

Das die Ausführungsplanung in den 3k€ mit drin ist kann ich kaum glauben. Alleine diese aufgezählten Posten von Architekten B machen annähernd 90% der Leistungen nach HOAI aus.

Auch der Preis von A ist gut. Das würde ein GU auch übernehmen.
 
H

HamoDE

Architekt A hat auch mit GU schon mehrere Häuser in der Gegend errichtet. Die sind ein "eingespieltes Team". Wenn man wie ich grundsätzlich pessimistisch ist, könnte man das auch negativ auslegen.

Architekt B wäre mit Gewerksbeauftragung, worum er sich komplett kümmern würde.
Wie die Gesamtleistung mit dem Preis darstellbar ist, hat sich mir auch noch nicht ganz erschlossen.
 
11ant

11ant

nimm Kandidat C.

Kandidat A hört da auf, wo es spannend wird. Was soll man mit einer Baugenehmigung allein, will man die Ausführungszeichnungen selber machen und Bauleiter spielt Onkel Franz ?

Kandidat B klingt nach One-Man-Show. Einer, der jeden Auftrag annimmt wo er mal architekteln kann statt zu kellnern. Hat er nur einen Bauherren, dann kniet er sich rein; hat er mehrere, dann kommen seine Mails nachts und auf der Baustelle macht er sich rar (?)
 
A

Alex85

Alle Honorarvereinbarungen/Pauschalen unterhalb der HOAI sind ungültig. Der Architekt (oder Dritte) kann dies feststellen und den Mindestsatz fordern.
Dennoch scheint das in manchen Regionen Usus und wenn er Referenzen hat, muss man nicht das schlimmste annehmen.

Ich frage mich nur, was man für das dargestellte Honorar denn überhaupt erwarten darf. Das ist so enorm wenig Geld für die erwartete Gegenleistung.
Beide sind wirklich billig. Betonung auf billig. Ein Wunder, dass dafür überhaupt jemand auf die Baustelle fährt.
Unsere Architekten fahren täglich(!) auf die Baustelle (sofern dort gearbeitet wird, versteht sich), am Honorar klebt aber ne Null mehr. Zone 3, Viertelsatz.
 
H

HamoDE

Aufm Dorf ist das vielleicht nicht so kritisch

Und Architekt A fährt ja nicht raus auf die Baustelle. Macht lediglich die Zeichnung und lässt diese dann genehmigen. Der Rest wird dann aus Eigenregie oder vom GU übernommen.

Wobei ich mich frage ob man überhaupt eine Gewerksbeauftragung durchführen kann wenn man lediglich die Genehmigungsplanung und keine Ausführungsplanung in der Hand hält.
Wie können die Gewerke daraufhin ein realistisches Angebot abgeben?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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