ᐅ Kosten Abwasserkanal für zwei Grundstücke (A+B)
Erstellt am: 01.09.17 16:08
Folgende Frage:
Es gibt zwei unbebaute Grundstücke und eine Strasse mit teilweise verlegten Kanal für das Abwasser.
Beide Grundstücke sind noch nicht an den Kanal angeschlossen.
Die Strasse an einem bebauten und mit Kanal angeschlossen vorbei dann weiter am Grundstück A und dann am Grundstück B vorbei.
Nur Grundstück B möchte bauen. Wär trägt hier die Kosten?Nur B oder auch Am mit eventuell die bebauten Grundstücke welche auch an dem Kanal angeschlossen sind.
Was passiert mit den Kosten wenn Grundstück A später auch bauen möchte. Der Kanal
sollte dann in der Strasse schon liegen.
wie sieht es rechtlich aus?
Es gibt zwei unbebaute Grundstücke und eine Strasse mit teilweise verlegten Kanal für das Abwasser.
Beide Grundstücke sind noch nicht an den Kanal angeschlossen.
Die Strasse an einem bebauten und mit Kanal angeschlossen vorbei dann weiter am Grundstück A und dann am Grundstück B vorbei.
Nur Grundstück B möchte bauen. Wär trägt hier die Kosten?Nur B oder auch Am mit eventuell die bebauten Grundstücke welche auch an dem Kanal angeschlossen sind.
Was passiert mit den Kosten wenn Grundstück A später auch bauen möchte. Der Kanal
sollte dann in der Strasse schon liegen.
wie sieht es rechtlich aus?
C
Caspar202001.09.17 18:45Typischerweise werden kanalanschlussgekühren nicht nach dem Aufwand innerhalb öffentlicher Straßen berechnet sondern nach sowas wie Grundstücksgröße und nem städtischen
Berechnungsformelwunder.
Soll heißen, eigentlich zahlt weder a noch b den tatsächlichen Aufwand
Abweichend davon sind privatstrassen bzw wenn Außenbereich.
Das kann aber örtlich anders gehabt werden. Kommt auf die konkrete abwassersatzung an
Berechnungsformelwunder.
Soll heißen, eigentlich zahlt weder a noch b den tatsächlichen Aufwand
Abweichend davon sind privatstrassen bzw wenn Außenbereich.
Das kann aber örtlich anders gehabt werden. Kommt auf die konkrete abwassersatzung an
Ist das generell so daß sich alle anteilig an den Kosten zu beteiligen haben, egal ob schon seit Jahrzehnten angeschlossen und jetzt eine Verlängerung für neue Häuser ansteht.
Es handelt sich nicht um eine Privatstraße sondern um eine öffentliche Strasse der Stadt.
Nicht zwar Außenbereich aber Paragraph 34 Baugesetzbuch also innerhalb Ortsteil.
Es handelt sich nicht um eine Privatstraße sondern um eine öffentliche Strasse der Stadt.
Nicht zwar Außenbereich aber Paragraph 34 Baugesetzbuch also innerhalb Ortsteil.
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