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ᐅ KfW55 Haus mit Keller gedämmt? Förderung- Ja/Nein?


Erstellt am: 25.08.17 08:47

J
JfkJo87
25.08.17 08:47
Hallo Zusammen,

wir planen gerade den Bau unseres Einfamilienhaus + Keller.
Das Haus wird von einem Fertighausbauer mit KfW55 Standard geliefert. Den Keller wollen wir mit einem Regionalen Bauunternehmen erstellen.
Nun bin ich mir ein bisschen unsicher bzgl. des KfW55 Darlehens.
Wenn die Kellerdecke nach KfW-Anforderungen gedämmt wird, gilt dann das Haus als KfW55-Haus? Oder muss hierzu der gesamte Keller gedämmt werden um den Standard zu erreichen?

Vielleicht hat jemand schon ähnlich gebaut oder sich informiert.

Danke und viele Grüße
H
HilfeHilfe
25.08.17 09:51
Wer hat den ursprünglichen KFW Antrag für euch ausgefüllt ? Derjenige muss / soll beurteilen welche baulichen Maßnahmen zwingend notwendig sind um den Kfw55 Standard zu erreichen.

Wir hatten hier im Forum schon Themen wo KFw Gelder geflossen sind und bei Bauende und der KFW55 (Schluss)Bestättigung es ein Riesen "AHA " Erlebnis gab und der Standard nicht erreicht wurde.
K
Kaspatoo
10.09.17 10:29
KfW55 gilt dann für die thermisch abgeschlossene Wohneinheit.
Bist du zum ungedämmten Keller hin nach KfW55 Richtlinien abgedämmt, dann ja ist deine Wohneinheit nach KfW55 Standard gedämmt.
Der, der den Keller herstellt, sollte das aber wissen. Und vor Vertragsunterzeichnung bzgl. des Kellers würde ich schriftlich festhalten, dass der Keller ausreichend Dämmung aufweist um ein sonst darüber nach KfW55 erstelltes Haus zu bauen und so in Summe KfW55 zu erreichen.
Ebenso würde ich mit dieser schriftlichen Aussage (ebenfalls vor Vertragsunterschrift) zu deinem Fertighausanbieter gehen und mit ihm klären, dass das ausreichend ist.
So hast du hinterher Ansprüche wenn etwas nicht klappt.
kfw55kellerwohneinheit