Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Land zu Bauland machen


Erstellt am: 11.08.17 21:54

K
katschu603
11.08.17 21:54
In dem Ort, in dem wir gerne bauen würden, gibt es seitens der Gemeinde kein angebotenes Bauland. Auch Baulücken gibt es keine attraktiven. Wir haben nun jemanden gefunden, der uns sein Grundstück zur Verfügung stellen würde. Das Problem ist aber, dass das Grundstück noch kein Bauland ist.
Neben den Erschließungskosten (vermute Teilerschliessung, da Schächten bis an das Grundstück ran bereits liegen), Notarkosten, Vermessungskosten usw. würden ebenfalls noch Kosten für die nötige Ergänzungssatzung durch die Gemeinde anfallen. Wer hat sowas bereits durch und kann mir dazu berichten? Wer hat die Kosten übernommen? Hat der Verkäufer das Grundstück komplett "baufertig" verkauft oder habt ihr die Kosten übernommen als Bauherren? Könnte man diese Kosten dann steuerlich absetzen? Lieben Dank für das Berichten euer Erfahrungen.
K
kaho674
13.08.17 19:39
Wir haben bei uns im Dorf den selben Fall gehabt. Soweit ich weiss, musste der Bauherr, welcher die Sache in Gang gebracht hat, alle Kosten der Ergänzungsatzung tragen. Ein kleiner Batzen von ca. 16 T Euro. Man kann aber die Kosten aufteilen, wenn man weitere Interessenten für betroffene Grundstücke findet.
Alle anderen Kosten gehen m.W. auch zu Lasten des Bauherren.
Steuer hab ich keine Ahnung. Ich denke eher nicht, dass man das ansetzten kann. Aber da kann man ja einfach mal den Steuerberater fragen.
M
mRc88
14.08.17 05:50
Habe ein Grundstück am Ortsrand (Apfelwiese) Bauerwartungsland gegenüber einer Wohnbebauung, war im sogenannten Außenbereich.
(War im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen)

Eine Einbeziehungssatzung wurde uns von der Gemeinde vorgeschlagen da gegenüber schon ein Haus steht.

Kosten müssen/haben wir alle selber übernommen da dieses Grundstück meinem Onkel gehörte.

Würde da zuerst mal eine Bauvoranfrage stellen bei uns hat das mit dem Grundstück nun fast 1,5Jahre gedauert bis es Bebaubar war, und generell macht die Gemeinde sowas wegen einem Haus nicht gerne.

Immissionschutz von alten Stallanlagen, Apfelbäume, Fledermäuse, Wasserschutzzone usw. waren alles Probleme.

Die Satzung habe ich noch nicht bezahlt habe dazu noch keine Rechnung. Erschlossen ist es auch noch nicht.

Ich denke diese Kosten musst du selber tragen, außer der Verkäufer lässt es machen, dann ist es aber kein Bauerwartungsland mehr sondern Bauland.

Bei uns war es Ackerland und Streuobstwiese, haben davor die Grundstückseinteilung und Übergabe gemacht, wegen den Kosten, haben so ca. 8€ für den m2 bezahlt, jetzt wenn es Einbezogen ist liegt der Preis mindestens bei 75€.

Bauvoranfrage 80€
Vermessung (Grundstücksteilung) 3400€
Eintragung Liegenschaftskataster 910€
Notar 420€
Grundbuch 125€

Kostenvoranschlag Einbeziehungssatzung ca 6000€

Erschließung habe ich noch kein Kosten Voranschlag/Preis

Steuerlich absetzten habe ich leider noch keine Ahnung.
B
Bieber0815
14.08.17 08:05
katschu603 schrieb:
Wer hat die Kosten übernommen? Hat der Verkäufer das Grundstück komplett "baufertig" verkauft oder habt ihr die Kosten übernommen als Bauherren?
Das ist sicher Verhandlungssache. Oftmals wird der Käufer dafür aufkommen. Ihr kauft das Land so wie es ist und kümmert euch dann um den Rest. Vorher solltet ihr klären, ob/dass ihr wirklich bauen dürft (Bauvoranfrage).
katschu603 schrieb:
Könnte man diese Kosten dann steuerlich absetzen?
Nein, wenn ihr das Land für selbstgenutztes Wohneigentum nutzen wollt. Bei Vermietung wird das anders sein --> Steuerberater.
C
Caspar2020
14.08.17 08:11
katschu603 schrieb:
Wer hat sowas bereits durch und kann mir dazu berichten? Wer hat die Kosten übernommen

Die Kosten sind ja zu vernachlässigen, wenn es unbedingt will, und die Antwort ist dir ja quasi schon klar, oder?

Viel eher ist das Risiko der Rechtssicherheit. Sprich, ob der Amtsschimmel auch wirklich mitmacht wird dir keiner garantieren. Auch nicht wie schnell das ganze über die Bühne geht.
G
Galaxie
14.08.17 14:39
Damit ein Land zu Bauland umgewidmet wird, braucht man u.a. einen Kommunalbeschluss. Und das kann Jaaaaahre dauern. Als ich früher in der Baufinanzierung war, hat man aus dem Grund nur Bauvorhaben finanziert, bei denen das Baurecht bereits erschaffen war.

Vergiss nicht, dass durch die Umwidmung in Bauland der Wert des Grundstückes kräftig steigt. Das weckt Neid, Gier usw.

Ich würde mich nicht in das Grundstück verbeißen.
grundstückbaulandbauvoranfragesteuerberaterbauerwartungslandeinbeziehungssatzung