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ᐅ Pfütze vor Duschtasse - Baumangel? DIN-Normen, Bauvorschriften?


Erstellt am: 26.07.17 12:34

S
Seb0815
26.07.17 12:34
Liebe Community, ich habe in einem Bauträgerprojekt eine Wohnung gekauft. Großer Pluspunkt dieser Wohnung war eine große Dusche. Es gab nur den Grundriss zum Zeitpunkt des Kaufes als Orientierung.


Architektenzeichnung eines Grundrisses mit Fensteröffnung und Rasterlinien


Es findet sich eine
- Duschtasse 80x80 cm an 3 Seiten von Wänden umgeben mit
- davor befindlicher gefliester Fläche in ähnlicher Größe, auf welche man über eine
- seitliche Glastür die "Duschkabine" betritt.

THEORIE: Dem gesunden Menschenverstand folgend war klar: "Das muss so gefliest sein, dass Wasser im Kabinenraum abfließen kann".

REALITÄT: Es existiert ein Absatz, sodass über die Duschtasse spritzendes Wasser auf der gefliesten Fläche stehen bleibt und manuell irgendwie über die Kante zum Ablauf in der Duschtasse befördert werden muss.

Nach mehrfacher Prüfung des Sachverhalts kam der Bauträger zu dem Schluss, dass dies keinen Mangel darstelle, weil "Spritzwasser toleriert werden müsse".

Es muss doch so gebaut sein, dass das Wasser abfließen kann oder etwa nicht?! Der Bauträger hat Abhilfe zu schaffen, oder?!

Das einzig fundierte, was ich im Internet finden konnte war ein Hinweis auf die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen Teil 5. Zitat "5.4 Durch bautechnische Maßnahmen z.B. durch die Anordnung von Gefälle ist für eine dauernd wirksame Abführung des auf die Abdichtung einwirkenden Wassers zu sorgen"
Leider kann ich weder diese Aussage verifizieren, da das Dokument nicht frei zugänglich ist noch einordnen, ob das auf unser Problem überhaupt anzuwenden ist...

Ich bitte um Expertenrat insbesondere zum rechtlichen Aspekt.
Danke schonmal!
Gruß Sebastian

PS: Die Verkleinerung der Duschkabine durch Umsetzen der Glastür stellt für uns keine Option dar, da es sich auf 80 x 80 cm eben nicht gerade komfortabel duschen lässt.
Idee unsererseits war es durch eine weitere Schicht Fliesen mit Gefälle einen Abfluss zu ermöglichen.
B
Bieber0815
26.07.17 13:19
Sinnvoll wäre gewesen: eine Duschtasse (80 x 160) cm oder eine durchgehend geflieste Dusche.

Gab es eine Bauüberwachung? Ist der Bereich außerhalb der Duschtasse fachgerecht abgedichtet? Kannst Du das irgendwie heraus finden? Fliesenleger fragen?

Zum Rechtlichen: Da der Bauträger einen Mangel bestreitet, müsstest Du klagen. Ich würde mir das überlegen ... Vielleicht lässt man lieber auf eigene Kosten eine große Duschtasse einbauen. Ende mit Schrecken statt Schrecken ohne Ende.
O
Otus11
26.07.17 14:30
Seb0815 schrieb:

Nach mehrfacher Prüfung des Sachverhalts kam der Bauträger zu dem Schluss, dass dies keinen Mangel darstelle, weil "Spritzwasser toleriert werden müsse".
(...)
Ich bitte um Expertenrat insbesondere zum rechtlichen Aspekt.

Kommt darauf an ...

Wenn die Wohnung schon übergeben und abgenommen wurde:
Wurde der mutmaßliche Mangel im Abnahmeprotokoll (i) gerügt und (ii) sich die Gewährleistungsrechte diesbezüglich trotz Abnahme des Werkes vorbehalten (§ 640 II Baugesetzbuch)?

Falls die Antwort auf alles ja lautet, liegt die Beweislast für den Mangel beim BT, falls nein, bei dir.

P.S.:
Die Abdichtung zwischen den gewünschten erhöhten Fliesen vor der Tasse und der Tasse selbst scheint mir dann auch schadensanfällig zu sein.... Von der Stolperstufe eingangs der Tür mal abgesehen.
Y
ypg
26.07.17 15:34
Ist denn dort vor der Duschwanne eine Art Podest ausgeführt, sodass die Duschwanne eingelassen wirkt?
Mir fällt auf, dass diese eingezeichnete Duschtür gestrichelt ist - gestrichelt ist meist Sonderausstattung, allerdings fragt sich, wie die Bauherren sich das gedacht haben bzw wie ist Standard (normale Dusche), wie sollte die SA ausgeführt sein? Soll diese SA-Tür überhaupt eine Duschtür oder eine Art Sichtschutz sein, zusätzlich der normalen Duschtür, die in jedem Fall bauseits erfolgen sollte?
C
Caspar2020
26.07.17 16:20
@Seb0815: Hast du nicht ein Foto davon?
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