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ᐅ Verspätete Hausfertigstellung - Geld einbehalten?


Erstellt am: 16.07.17 09:27

N
Ngggn
16.07.17 09:27
Hallo zusammen, mein Name ist Niklas und würde mich über eure Hilfe freuen!

Wir haben Ende 2015 angefangen unser Haus zu bauen, mit der Firma Drewes aus Tülau. Ein Familienbetrieb au 3. Hand

Wir hatten von A-Z mit jedem Gewerk Probleme und eine sehr schlechte Unterstützung unserer Baufirma. Wir waren immer die Bösen und unsere Baufirma hat sich auf die Seite der Subunternehmer gestellt.

Übergabe war dann Oktober 2016, statt August 2016. Aber nur teilweise da die Mängelliste noch lang war.

Unsere Fassade wurde einmal komplett nachgearbeitet, da Sie überall gerissen und geplatzt ist. Dann war die Qualität so mieserabel, das wir einen Gutachter eingeschaltet haben. Der hat festgestellt, dass falsche Materialien verarbeitet wurden und viel zu wenig Kleber genutzt wurde. Jetzt wurde die Fassade komplett entfernt und wird von Grund auf neu gemacht. Aber bis dahin war es ein Kampf!!! Geplante Fertigstellung August 2017!!! Also genau 1 Jahr nach Vertraglicher Hausübergabe!

Meine FRAGE: Wir haben noch 5000€ Schlussrate offen, habe ich irgend eine Chance dieses Geld nicht zahlen zu müssen???

Wir konnten ja im Haus wohnen aber nicht weiter machen mit unserem Landschaftsbau.

Wir hatten einen Erdbauer, der leider inzwischen den Betrieb eingestellt hat. Der neue kostet 3000€ mehr als der erste. Da wir warten mussten was mit unserem Haus passiert, haben wir jetzt mehrkosten!

Ich freue mich über eure Ideen und Erfahrungen!

Gruß Niklas
H
HilfeHilfe
16.07.17 10:23
Hallo , der hausbauer hat alles bis august 2017 abgearbeitet? Habt ihr im Oktober 2016 schon drin gewohnt ?
N
Ngggn
16.07.17 10:41
Hallo, genau und ja wir wohnen Seit Oktober 2016 drin aber hatten nur Ärger und Zeit ohne Ende verloren. Die Unstande das man auf einer Baustelle wohnt
mit Gerüst etc würde ich mir halt entschädigen lassen wollen.

Kann doch nicht sein, dass bis August 2016 bestellt wurde und ein Jahr später geliefert wird, ich den selben Preis zahlen muss wie vereinbart oder?
T
tomtom79
16.07.17 10:42
Alle Mängel abgestellt bzw beseitigt ? Wenn Ja dann habt ihr Pech, es sei den es stand ein fixierter fertigstellungs Termin drin. Das aber glaube ich wenniger.
N
Nordlys
16.07.17 10:50
Was willst Du geltend machen? Entgangene Wohnfreude? Karsten
N
Ngggn
16.07.17 11:05
1.6 Bauzeit

Stellen des Bauantrages 27.7.15

Baubeginn 3.11.15

Übergabe der Bauleistung 29.7.16

Nachweisbar anerkannte Schlechtwettertage (z. B. Regen, Frost, Sturm und ungeeignete Tagestemperaturen i.d.R. kleiner +5,0°C im Tagesmittel), Genehmigungsfristen, sowie Änderungen und Änderungsgenehmigungsfristen sowie unvorhergesehene Störungen durch Dritte (Streik, Diebstahl, Anordnungen Bauamt bzw. Gutachter ) können eine Verschiebung der Termine erfordern.

Mehrleistungen verlängern die Bauzeit.
Durch vom Bauherren erbrachte Eigenleistungen kann sich die o. g. Bauzeit entsprechend verlängern.
Bei Eigenleistungen obliegen dem Auftragnehmer keine Beratungs- und Überwachungspflichten.
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