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ᐅ Nutzfläche von Mehrfamilienhaus einzeln vermieten


Erstellt am: 03.07.17 13:20

H
Hausbauer1
03.07.17 13:20
Hallo zusammen,

in meinem Bekanntenkreis bauen gerade alle oder kaufen Gebrauchtimmobilien. Jetzt hat ein Bekannter mir eine Situation geschildert, auf die ich keinen Rat wusste und ich dachte mir, ich gebe das mal hier weiter.

Der bekannte hat sich ein Haus mit separatem Treppenhaus und einer Wohnung im EG, einer im OG und einem als Wohnraum nutzbaren Dachgeschoss gekauft.

Er möchte in einigen Jahren in die EG Wohnung ziehen und bis dahin die Wohnungen vermieten. Die EG und die OG Wohnungen sind abgeschlossen und als Wohnraum ausgewiesen. Der Keller würde wohl überwiegend der EG Wohnung und ein Raum als Abstellraum der OG Wohnung zugeschlagen werden.

Nun kommt aber das Problem: Die "Wohnung" im DG (inkl. Küche, Bad etc.) ist nicht als Wohnfläche ausgewiesen, es ist Nutzfläche. Der Bekannte würde dieses DG gerne als weitere Einheit vermieten sofern nicht einer der EG oder OG Mieter bereit ist die Fläche zusätzlich als Nutzfläche zu mieten.

Jetzt wäre die Frage, kann er das DG überhaupt einzeln vermieten, da es als Nutzfläche ausgewiesen ist? Oder kann er das DG nachträglich in Wohnraum umwidmen lassen?

Vielleicht kann jemand helfen. Dann könnte ich die Antwort weitergeben.

Beste Grüße
HB1

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Hallo Hausbauer1,

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Y
ypg
03.07.17 15:26
Wenn diese Fläche ausgebaut wurde, aber offiziell nur Nutzfläche ist, wird keine Baugenehmigung vorgelegen haben. Es ist ein Schwarzbau - nennt man das so?

Die Frage ist, warum es sich um keine Wohnfläche handelt. Geben die Schrägen keine geforderte Wohnraumhöhe? Kann die Statik eventuell eine Rolle spielen? Gibt es Fluchtwege?
Entweder wusste der Hausbesitzer um die Probleme und hat heimlich gebaut, oder die Behörde hatte Zweifel und es wurde dennoch ausgebaut.

Wie auch immer. Ob man nun diese Behausung vermieten darf (Kellerräume und Garagen darf man ja auch vermieten): ich denke schon, zB als Lagerraum oder eben Nutzfläche.
Nun könnte man sagen: ist ja egal, was der Mieter dann darin macht, aber darin sehe ich ein Problem:
Aufenthaltsräume sind mit Bedingungen verknüpft, zB genug Licht und Luft. Man kann jetzt einfach mal davon ausgehen, dass nicht auf standardgemässes Bauen geachtet wurde. Insofern kann das Aufhalten in solchen Räumen lebensbedrohlich sein, zB wenn die Statik nicht hält, die Luftzirkulation nicht stimmt. Ggf. der Kamin nicht dicht ist usw. Brandschutz? Wie oben schon genannt: Fluchtweg?
Ich halte es für fahrlässig, diesen Raum zu vermieten, wohl in Kenntnis des Vermieters, dass eben diese Punkte der Gefahr nicht auszuschließen sind.

Das wären meine Gedankengänge.

Gruß, Yvonne
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