Wenn geregelt, dann in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Typischerweise dann der Fall, wenn die Gebäudehöhen-Begrenzung am Erdgeschossfußboden anknüpft.Wo ist denn das geregelt? Das hatte ich bislang leider übersehen mit der Sockelhöhe.
Die Fragen beziehen sich auf unterschiedliche Grundstückoptionen.Wenn die Gedanken aus beiden Threads in ein- und demselben Hausentwurf verfolgt werden sollen (Hochkeller und Flachdach-Staffelgeschoss) wird Schönheit vermutlich das erste Opfer sein.
... dann ist es ja gut.Die Fragen beziehen sich auf unterschiedliche Grundstückoptionen.
Bei "oder" ist es ja o.k., mit "und" spräche m.E. eben die Optik dagegen.was in punkto Bauhausoptik oder Hochkeller gegen die Optik sprechen sollte.
Danke noch mal für den Hinweis mit dem Sockel. Ich habe das hier noch mal überprüft. Der Sockel ist auf 50 cm festgelegt. Ich konnte aber leider noch keine genaue Definition des Sockels finden. Also von wo bis wo wird der gemessen?Jeder, der ihn wohnlich nutzen will.
Limitiert wird das Ganze durch Vorgaben der maximalen Gebäudehöhe oder auch Vorgabe zur Sockelhöhe (bei uns, auch NRW, 30cm = Hochkeller kannst vergessen).
Aber ja, auch wir setzen den Keller so hoch wie es geht, um Aushub zu sparen.