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ᐅ Allgemeine Fragen zum Haus-Kaufvertrag


Erstellt am: 15.05.17 15:27

B
bauneuling17
15.05.17 15:27
Hallo Zusammen,

ich bin ganz neu dabei. Meine Frau und ich beabsichtigen ein Haus zu bauen. Die Bank will die Finanzierung auch genehmigen. Wir bringen knapp 40% Eigenkapital mit.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Und zwar möchte die Bank gerne weil das Grundstück Kirchenland ist und gepachtet wird den Pachtvertragsentwurf sehen. Wir haben da natürlich einen von der Kirche, der auch bereits unterschrieben ist aber nur vorbehaltlich der Finanzierungsbestätigung zustande kommt.
Laut Bank und Kirche muss der auch per Notar aufgesetzt werden.
Ähnlich wäre es mit dem Werk bzw. Kaufvertrag des Hauses.

Meine Frage:
Wird der Notar sowohl den Kaufvertrag als auch den Pachtvertrag so wie wir ihn bereits geschlossen haben übernehmen am Ende des Tages und kann ich der Bank die Dokumente einreichen die ich bereits habe (Pachtvertrags- und Kaufvertragsentwurf) oder muss ich erst zum Notar und da einen Entwurf fertigen lassen? Einfacher wäre es für mich den Entwurf bei der Bank einzureichen und diesen später vom Notar Beglaubigen zu lassen. Die Unterschriften und Stempel sind ja schon drauf.

Grüsse aus Brühl
Uwe
N
Nordlys
15.05.17 17:48
Erbpachtland? Notar, klar. Ist wie Grundstückskauf. Hausvertrag Notar? Nein, der bestimmt nicht. Der wird wie jeder Kauf oder Werkvertrag sonst auch ohne Notar geschlossen. Die Bank will sehen: Hat er Land? Und was kostet Haus? Dann sagt sie sicher ja bei 40% Eigengeld. Auch bei Erbpacht. Das lieben sie ja sonst nicht so, weil es in der Zwangsversteigerung nicht so gut geht. Karrsten
A
Alex85
15.05.17 18:05
Der Entwurf wird nötig sein, weil in Erbpachtverträgen regelmäßig die Beleihungsquote des Landes limitiert ist (z.B. auf 80%). Für die Bank natürlich eine vitale Information, mit 40% Eigenkapital aber passend.
Y
ypg
16.05.17 00:49
Von welchem Kaufvertrag sprichst Du?
Wenn die Bank die Pachtverträge haben möchte, bekommt sie die. Auch den Werkvertrag für den Hausbau.
Bei Erbpacht kommt noch die Verzichtserklärung der Kirche dazu.
Die wollen nur den Wortlaut, was im Vertrag aufgesetzt wird.


Gruß, Yvonne
B
bauneuling17
16.05.17 14:43
Also erst mal natürlich ein riesen großes Dankeschön für eure schnellen und super Antworten.

Ich spreche von beiden Verträgen. Dem für das Haus und dem Erbbaurechtsvertrag für das Erbbaurecht.
Ich habe mir inzwischen auch eine Auskunft bei meinem Notar geholt. Also es sieht so aus der Notar unseren Vertrag nimmt und daraus seinen eigenen erstellt. Natürlich mit den Inhalten aus dem Vertrag.
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