Schön, dass Du das Beispiel mit dem TFT bringst. Daran hab ich auch schon gedacht. Und grad das ist für mich auch einer der Knackpunkte. Habe ich einen Billig-Monitor für 80€ nehme ich das in Kauf. Habe ich die Professionelle Variante von Eizo dann nicht. Und wir haben ja auch kein Baumarktfenster hier sondern das teure aus dem Fachhandel von Internorm.ob und wie die Merkblätter verbindlich oder anfechtbar sind, weiß ich leider auch nicht. Wäre sicherlich interessant. Ich hatte bisher auch noch keinen Termin mit dem Fensterbauer, um die Fehler zu besprechen.
Um auf deinen angesprochenen IT-Bereich anzusprechen.Bei TFT-Displays sind auch eine gewisse Anzahl (Sub)Pixelfehler zulässig und haben kein Umtauschrecht. Aber hier gibt es sogar die ISO 9241-307 mit verschiedenen Klassen.
das ist tatsächlich die einzige richtige Möglichkeit. einfach nicht zahlen, solange die wäre nicht dem entspricht, wie vertraglich geregelt. wer etwas möchte, muss auch klagen. die Firma will dein Geld, also wird sie klagen. du konterst dann mit der mangelhaften Ausführung und der nicht vorhandenen Mängelbeseitigung (dokumentieren!). fordere sie auf, die wäre wieder abzuholen.Dadurch, dass wir die direkten Auftraggeber waren, haben wir die Zahlung so lange zurück halten können, bis alles beseitigt wurde.