Bauträgerwechsel nach Baubeginn?

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Nordlys

Nordlys

Der Begriff Bauträger wird so und so benutzt. Als eine Firma, die als Bauherr das Haus hochzieht und dann verkauft.
Oder als sagen wir ein großes Planungsbüro, welches Häuser plant, kalkuliert, zum Festpreis anbietet, aber diese Gebäude komplett mit Subunternehmern hochzieht, wobei nun der Kunde Bauherr ist. Team Massiv Büdelsdorf z.B. ist so eine Firma.

Das Problem bei dieser Art Konstruktion ist: Der Bauträger hat gar keine eigenen Gewerke, er muss Subs finden. Und zwar zu einem Preis, dass seine Kalkulation aufgeht. Ist das Haus nun sehr günstig verkauft worden, kann das zurzeit schwierig werden, günstige Subs zu finden, die dann auch noch rangehen und Zeit haben. Der Kunde badet es aus....Wenn ich sehe, wie elendig langsam bei uns in der Siedlung Heinz von Heiden Häuser oder Team massiv Häuser voran schreiten, denke ich: das ist nicht gewollt, das ist: der hat keine Firmen. (Zwei Strassen unter uns ist eines, das wurde 9/16 begonnen...in 14 Tagen werden wir das wohl überholt haben im Fortschritt.)
Ich würde, falls ich keine Zeit im Nacken habe, also gekündigte Wohnung z.B., da etwas geduldiger sein und kein Geld juristisch verbrennen.
 
Y

ypg

Der Begriff Bauträger wird so und so benutzt. ...Team Massiv Büdelsdorf z.B. ist so eine Firma.

...
Nein, der Begriff Bauträger hat _eine_ Bedeutung, siehe oben.

Alles andere sind Generalunternehmer.

Viele Häuslebauer bieten allerdings Verträge als Bauträger sowie als GU an. TM ebenso.

Letztendlich ist es wichtig, was für ein Vertrag man hat, wer also der Bauherr ist: Bei wem liegen Rechte und Pflichten.

Einen Kaufvertrag mit einem Bauträger kann man nicht einfach mal so auflösen, indem man glaubt, man könne dann mit einer anderen Firma weiterbauen.

Deshalb auch die Nachfrage meinerseits... wie soll man hier ohne Vertragsinhalt eine gute Information abgeben?




In aller Kürze Grüsse
 
77.willo

77.willo

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Das Problem bei dieser Art Konstruktion ist: Der Bauträger hat gar keine eigenen Gewerke, er muss Subs finden.
Wir haben mit einem Bauträger gebaut und der hat Erdarbeiten, Tiefbau, Rohbau, Sanitär und Dach selber gemacht. Außerdem war jederzeit ein Polier und der Bauleiter von dieser Firma auf der Baustelle. Ist also nicht zwingend so wie du beschreibst. Und genau das fehlen dieser Subunternehmer Strukturen war ein Grund uns für diesen Bauträger zu entscheiden.
 
B

Bieber0815

Viele Häuslebauer bieten allerdings Verträge als Bauträger sowie als GU an. TM ebenso.
Wobei man ergänzen sollte, dass sich das eigentlich ausschließt: Entweder der Kunde ist Eigentümer eines Grundstücks. Das "Hausbauunternehmen" wird dann einen Werkvertrag anbieten und tritt als Generalunternehmer oder -übernehmer auf. Oder das "Hausbauunternehmen" ist Eigentümer des Grundstücks. Dann kann es nur als Bauträger auftreten. Alles andere wäre Schmuh (verdecktes Bauherrenmodell) und kommt in der seriösen Bauwelt nicht vor :P.

Und genau das fehlen dieser Subunternehmer Strukturen war ein Grund uns für diesen Bauträger zu entscheiden.
Dann gibt's noch Bauträger, die nur als Planungsbüro agieren und den Bauleiter stellen, aber trotzdem gute Qualität abliefern. Bei uns, würde ich sagen, wurde das erreicht, weil nicht irgendwelche Subunternehmer beauftragt werden, sondern bewährte und bekannte Unternehmen und Handwerker, die immer wieder für diesen Bauträger tätig sind. Letztlich muss auch ein Architekt "Subunternehmer" finden, hier wäre der gleiche Vorwurf zu machen.
 
C

Caspar2020

Ein Bauträgerunternehmen errichtet Gebäude auf den von ihm erworbenen Grundstücken, der Bauträger ist also gleichzeitig auch Bauherr. Er verkauft das Haus mit Grundstück. Der Verkauf kann bereits vor Baubeginn, während der Bauphase oder nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen. Kurzum: Bauherr ist der Bauträger, man selbst nur der Käufer

Der Generalübernehmer (GÜ) unterscheidet sich von dem Generalunternehmer dadurch, dass er sämtliche Bauleistungen inkl. der Planung übernimmt. Der Architekt, die Fachplaner, die Handwerksfirmen etc. werden von dem Generalübernehmer als Subunternehmen beauftragt. Das bedeutet man selbst ist Bauherr, der Generalübernehmer ist der alleiniger Auftragnehmer.

Beim GU beauftragst du ihn und separat einen Architekten/Planer. Die einzelnen Handwerksfirmen (Subunternehmer) werden von dem Generalunternehmer beauftragt und stehen mit ihm in vertraglicher Beziehung. Die Planung und Überwachung Ihres Bauobjekts obliegt dem von dir beauftragten Architekten.

Dann gibt es noch die Einzelvergabe mit Architekt. Da hat man quasi alle Aufträge selbst an der Backe (bzw. mit seinem Architekt). Man ist auch der Bauherr.

Natürlich kann der GÜ/GU/BT auch selber ohne Subs machen. Aber die können auch quasi alles outsourcen. Aber die Frage ob Subs oder nicht, hat keinen Einfluss ob man einen GÜ/GU/BT als Ansprechpartner hat.

Wobei man ergänzen sollte, dass sich das eigentlich ausschließt: Entweder der Kunde ist Eigentümer eines Grundstücks. Das "Hausbauunternehmen" wird dann einen Werkvertrag anbieten und tritt als Generalunternehmer oder -übernehmer auf. Oder das "Hausbauunternehmen" ist Eigentümer des Grundstücks.
Ich glaube was ypg meint, ist wenn du mit nem Grundstück um die Ecke kommst, die als auftreten (und auch dann die Planung machen und das Haus bauen), aber auch selber Grundstücke aufkaufen und diese als Bauträger vermarkten und bebauen und schlussendlich an den Käufer übergeben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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