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Escroda
Das ist richtig. Aber worauf bezieht sich diese Aussage?Verfahrensfrei bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist.
Das ist richtig. Aber worauf bezieht sich diese Aussage?Verfahrensfrei bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist.
#8, nicht DeinerDas ist richtig. Aber worauf bezieht sich diese Aussage?
Aber das hilft dem TE nicht weiter. Er wollte doch wissen, wie weit er vom Bauantrag abweichen darf. Der Carport ist offenbar Bestandteil des Bauantrages. Er darf also nur solche Änderungen vornehmen, die er auch bei schon errichtetem Carport ohne Genehmigung durchführen darf, wie z.B. die Änderung der Dachausgestaltung. Die Veränderung von Größe oder Lage gehört IMHO nicht dazu, da die Grundfläche des Carports die Grenze zur Verfahrensfreiheit überschreitet.
Dann muss er aber den Nachbarn fragen. Den Meter halte ich durchaus für sinnvoll. Weniger darf es ja, anders als in NRW, in Niedersachsen nicht sein.ihr habt ein "hammerschlagsrecht" um vom Nachbargrundstück aus euer Carport zu streichen.
Man achtet natürlich auf konstruktive Maßnahmen, so dass auch zwei benachbarte Bauwerke an der gemeinsamen Grenze nicht gammeln.Und gammelt fröhlich vor sich hin.
es ist schlichtweg quatsch 1meter an der grenze freizuhalten, nur weil man alle 10jahre mal paar Balken anmalen will. das ist elendig viel Grundstück, welchen man sinnlos trotzdem hegen und pflegen muss.Dann muss er aber den Nachbarn fragen. Den Meter halte ich durchaus für sinnvoll. Weniger darf es ja, anders als in NRW, in Niedersachsen nicht sein.
Wir haben es ebenso, und ich finde das sehr praktisch, dass mein Pkw im Trockenen steht, ich aber meine Türen grosszügig öffnen kannes ist schlichtweg quatsch 1meter an der grenze freizuhalten,