ᐅ Geschützten Baum im Baufeld fällen
Erstellt am: 28.03.17 18:55
T
Tobias 8428.03.17 18:55Hallo zusammen, wir sind dabei ein Grundstück zu erwerben und habe dazu eine Frage. Im B Plan ist im Baufeld ein geschützter Baum verzeichnet (Kiefer,Stammdurchmesser ca.40cm). Das Baufeld ist 15x19 m und der Baum steht ca. 1m im Baufeld. Wir planen ein Bungalow mit 11x13m und da ich 3m zum Nachbarn Abstand halten muss 11m+3m zum Nachbarn =14m. Der Baum steht demnach genau am geplanten Haus. Kann man den geschützten Baum fällen oder geht hier der Baum vor dem Haus?
Ich bin für jeglichen Tipp dankbar
Ich bin für jeglichen Tipp dankbar
Ein Baum nahe am Haus (worauf beziehen sich die Maße: Krone, Stamm ?) mag schon bei Ausschachtungen zu berücksichtigen sein, und wurzelt möglicherweise über der Radius seiner Krone hinaus.
Was meint hier überhaupt "geschützter" Baum: steht die Unterart unter Naturschutz, oder schützt ihn eine gemeindliche Baumsatzung ?
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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toxicmolotof28.03.17 23:02Ich möchte keine Kiefer 1m neben meinem Haus haben wollen. Egal ob Kronenumfang oder Stammabstand...
...aber das Thema ist vermutlich eh nächste Woche für ein halbes Jahr tabu weil dann der Vogelschutz greifen wird, egal ob der Baum weg dürfte oder nicht.
...aber das Thema ist vermutlich eh nächste Woche für ein halbes Jahr tabu weil dann der Vogelschutz greifen wird, egal ob der Baum weg dürfte oder nicht.
Deiner Rechnung kann ich zwar nicht ganz folgen, aber Eure Planung muss sich an den Bebauungsplan halten, nicht umgekehrt.
Und wenn ein Baum geschützt ist, dann wird dort auch kein Haus oder Ecke vom Haus stehen können. Der Bauherr bzw sein Architekt bindet in der Planung den Baum mit ein.
Wenn das Baufenster keine Möglichkeit gibt, ein anständiges Haus ohne viel Mehraufwand dort zu bauen, dann gibt es oft Ausnahmegenehmigungen, die werden aber meist schon vor der Veröffentlichung des B-Planes verschriftet. Ein 11 x 13 Haus ist auch keine Maßgabe... man könnte ja kleiner bauen.
Gruß, Yvonne
Und wenn ein Baum geschützt ist, dann wird dort auch kein Haus oder Ecke vom Haus stehen können. Der Bauherr bzw sein Architekt bindet in der Planung den Baum mit ein.
Wenn das Baufenster keine Möglichkeit gibt, ein anständiges Haus ohne viel Mehraufwand dort zu bauen, dann gibt es oft Ausnahmegenehmigungen, die werden aber meist schon vor der Veröffentlichung des B-Planes verschriftet. Ein 11 x 13 Haus ist auch keine Maßgabe... man könnte ja kleiner bauen.
Gruß, Yvonne
Hier liegen die Grundstücke mit solchen Bestandsbäumen wie Blei im Regal ... zumal sie oft das gleiche kosten wie Grundstücke ohne Baum. Total bedeppert.
Illegale Fällung kostet übrigens bis 50T€. Vorher noch eine Rechtsberatung einholen um weitere Folgen abschätzen zu lassen.
Illegale Fällung kostet übrigens bis 50T€. Vorher noch eine Rechtsberatung einholen um weitere Folgen abschätzen zu lassen.
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