ᐅ Wie muss ich die Rechnungen des Notars verstehen?
Erstellt am: 27.02.10 13:21
Hallo
Nachdem wir die ersten Notarrechnungen erhielten stellt sich für die Frage, wie viele weitere da denn noch kommen. Wir haben pro Eintrag einer Grundschuld 1 Rechnung (bei uns 2 Stück) bekommen, zudem auch noch eine 3. Rechnung für den Kauf selbst (die höchste gesehen vom Wert her).
Gemäß Rechnern ist mit 1,5% vom Kaufpreis an Notarkosten zu rechnen. Wären bei uns also Euro 2.850. Mittlerweile sind wir bei ca. Euro 1.600.00. Das ist also noch nicht alles - oder ?
Danke und schönes Weekend
Nachdem wir die ersten Notarrechnungen erhielten stellt sich für die Frage, wie viele weitere da denn noch kommen. Wir haben pro Eintrag einer Grundschuld 1 Rechnung (bei uns 2 Stück) bekommen, zudem auch noch eine 3. Rechnung für den Kauf selbst (die höchste gesehen vom Wert her).
Gemäß Rechnern ist mit 1,5% vom Kaufpreis an Notarkosten zu rechnen. Wären bei uns also Euro 2.850. Mittlerweile sind wir bei ca. Euro 1.600.00. Das ist also noch nicht alles - oder ?
Danke und schönes Weekend
H
Holzwurm3027.02.10 18:26Hi,
nein das ist wohl nicht alles.
Bei uns war das auch so eine Rechnung vom Notar und die zweite Rechnung kam vom Grundbuchamt / Amtsgericht an die meldet der Notar die Beurkundung (= wechsel des Eigentümers) und ev. Grundschulden und die machen halt wie alle beim Bau nichts für um die :-(
Bei uns kam die Rechnung vom Grundbuchamt ca 2-3 Wochen später wie die vom Notar.
Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
Grüße
nein das ist wohl nicht alles.
Bei uns war das auch so eine Rechnung vom Notar und die zweite Rechnung kam vom Grundbuchamt / Amtsgericht an die meldet der Notar die Beurkundung (= wechsel des Eigentümers) und ev. Grundschulden und die machen halt wie alle beim Bau nichts für um die :-(
Bei uns kam die Rechnung vom Grundbuchamt ca 2-3 Wochen später wie die vom Notar.
Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
Grüße
Hallo Holzwurm30,
richtig es kommen mehrere Rechnungen:
Vom Notar:
- für den Kaufvertrag
- für die Grundschuldeintragung/en
- evtl. für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung
Vom Grundbuchamt:
- für die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- für die Eintragung der Grundschulden/en
- für die Löschung der Auflassungsvormerkung
- für die Eigentumsumschrift
Insgesamt kommen Sie mit 1,5% wohl nicht mehr ganz aus.
Ich plane mittlerweile 1,7% der Gesamtkosten für Notar- & Gerichtskosten ein. Der Unterschied wird aber nicht sehr hoch sein.
Viele Grüße
M. Thiemann
richtig es kommen mehrere Rechnungen:
Vom Notar:
- für den Kaufvertrag
- für die Grundschuldeintragung/en
- evtl. für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung
Vom Grundbuchamt:
- für die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- für die Eintragung der Grundschulden/en
- für die Löschung der Auflassungsvormerkung
- für die Eigentumsumschrift
Insgesamt kommen Sie mit 1,5% wohl nicht mehr ganz aus.
Ich plane mittlerweile 1,7% der Gesamtkosten für Notar- & Gerichtskosten ein. Der Unterschied wird aber nicht sehr hoch sein.
Viele Grüße
M. Thiemann
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