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ᐅ Wie muss ich die Rechnungen des Notars verstehen?


Erstellt am: 27.02.10 13:21

N
neggi
27.02.10 13:21
Hallo

Nachdem wir die ersten Notarrechnungen erhielten stellt sich für die Frage, wie viele weitere da denn noch kommen. Wir haben pro Eintrag einer Grundschuld 1 Rechnung (bei uns 2 Stück) bekommen, zudem auch noch eine 3. Rechnung für den Kauf selbst (die höchste gesehen vom Wert her).

Gemäß Rechnern ist mit 1,5% vom Kaufpreis an Notarkosten zu rechnen. Wären bei uns also Euro 2.850. Mittlerweile sind wir bei ca. Euro 1.600.00. Das ist also noch nicht alles - oder ?

Danke und schönes Weekend
H
Holzwurm30
27.02.10 18:26
Hi,

nein das ist wohl nicht alles.
Bei uns war das auch so eine Rechnung vom Notar und die zweite Rechnung kam vom Grundbuchamt / Amtsgericht an die meldet der Notar die Beurkundung (= wechsel des Eigentümers) und ev. Grundschulden und die machen halt wie alle beim Bau nichts für um die :-(
Bei uns kam die Rechnung vom Grundbuchamt ca 2-3 Wochen später wie die vom Notar.

Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Grüße
M
MarcoT
01.03.10 11:40
Hallo Holzwurm30,

richtig es kommen mehrere Rechnungen:

Vom Notar:
- für den Kaufvertrag
- für die Grundschuldeintragung/en
- evtl. für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung

Vom Grundbuchamt:
- für die Eintragung der Auflassungsvormerkung
- für die Eintragung der Grundschulden/en
- für die Löschung der Auflassungsvormerkung
- für die Eigentumsumschrift

Insgesamt kommen Sie mit 1,5% wohl nicht mehr ganz aus.

Ich plane mittlerweile 1,7% der Gesamtkosten für Notar- & Gerichtskosten ein. Der Unterschied wird aber nicht sehr hoch sein.

Viele Grüße

M. Thiemann
rechnungnotargrundbuchamteintragungauflassungsvormerkunggrundschulden