Einspruch gegen Grunderwerbsteuer

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mellia35

INFO HAUSBAU-FORUM.DE
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Seit August 2005 ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum überprüft wird.

Wer sich gegen die Grunderwerbsteuer zur Wehr setzen will, kann sich überlegen, gegen den nächsten Grundsteuerbescheid Widerspruch einzulegen. Hierfür hat der DSB-Kreisverband Dortmund ein Muster formuliert, das mit den eigenen Daten angepasst, verwendet werden kann.

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Hallo,

hat jemand eine Vorlage für den Einspruch der Grunderwerbsteuer?

Ich habe gelesen, dass es momentan ein laufendes Verfahren für die Berechnung der Grunderwerbsteuer gibt. Nun soll man vorsorglich einen Einspruch einlegen um ggf bei einer erfolgreichen Klage Geld zurückzubekommen.
Die Steuern muss man wohl trotzdem zunächst in voller Höhe zahlen.

Ich hoffe ich habe das sinngemäß richtig verstanden und würde mich über eine Vorlage für diesen Einspruch sehr freuen, denn ich möchte in der Formulierung keinen Fehler begehen. Bei Google konnte ich leider nichts Passendes finden und hoffe nun, dass hier jemand schon einen solchen Einspruch eingelegt hat.


Vielen Dank

Viele Grüße

Mellia
 
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mellia35

Hallo,

stimmt es ist noch nicht entschieden, trotzdem ist es notwendig unter der Wahrung einer 4 Wochenfrist Einspruch zu erheben.
Und dafür hätte ich gerne eine Mustervorlage.

MFG
 
A

AallRounder

Hallo, m.E. handelt es sich u.U. um ein Hilfegesuch zu einer konkreten Rechtsfrage

- da DARF wohl nur ein Angehöriger der rechtsberatenen Berufe tätig werden. Alles andere könnte als unerlaubte Hilfeleistung geahndet werden. M.E. dürfen in Foren nur allgemeine und abstrakte Rechtsfragen erörtert werden, was Du da verlangst, erscheint mir zumindest grenzwertig - sorry.

Gruß
 
M

mellia35

Hallo AallRounder,

diese Antwort ist doch jetzt wohl ein Scherz, oder?

Es gibt Massen an Musterschreiben die Widersprüche / Einsprüche der verschiedensten Bereiche abdecken, leider aber noch keines was die Grunderwerbsteuer betrifft. Das liegt aber mit Sicherheit nicht daran, dass das "grenzwertig" ist, sondern daran, dass das Thema recht neu ist.
Selbst Widerspruchmusterschreiben der Grundsteuer gibt es im WWW.

Niemand hätte hier ein Schreiben formulieren müssen, mir hätte der Hinweis z.B. auf einen Link gereicht.

Inzwischen habe ich aber meinen Widerspruch formuliert und abgeschickt. Übrigens auf einer Seite eines Rechtsforums, auch alles normale User, fand meine Frage niemand grenzwertig.
Schade, dieses Forum was anscheinend noch in den Kinderschuhen steckt, fand ich interessant, aber inzwischen habe ich festgestellt ... leider wenig hilfreich.

Gruß Mellia ... obwohl ja hier anscheinend auch eher Anonymität im Vordergrund steht.
 
A

AallRounder

Übrigens verfahren diverse Foren genau nach den von mir genannten Regeln, also kann von Scherz keine Rede sein. Wenn in anderen Foren Laien Hilfeleistung in Steuersachen machen, bitteschön. Es gibt genau diese Ausnahmen, in denen eine Hilfeleistung im konkreten Steuerfall zulässig ist:

Steuerberatungsgesetz



§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Das Verbot des § 5 gilt nicht für
1.
die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
2.
die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
3.
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4.
das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.​

Und - was von konkreter Hilfestellung in Internet-Foren gefunden ?​

Die Hilfeleistung in Steuersachen beginnt, sobald sich ein Dritter geschäftsmäßig mit einer steuerlichen Einzelsache befasst und dazu konkrete Lösungsmöglichkeiten aufzeigt. Lediglich allgemeine steuerliche Hinweise fallen nicht darunter. Du bringst hier aber einen konkreten Rechtsfall vor und willst sehr konkrete Hilfe genau zu diesem Fall !​

Übrigens bedeutet "geschäftsmäßig" nicht, daß jemand gewerblich tätig wird, sondern nur, daß er nach eigenem Willen nicht weisungsgebunden handelt. Das würde z.B. auf mich als rein privaten Schreiber zutreffen. Es ist auch vollkommen gleichgültig, das die Hilfe unentgeltlich erfolgt.​

Ich weiß nicht, wie das in den von Dir genannten Foren funktioniert, aber ich sehe leider keine Möglichkeit, die nicht mit § 160 Steuerberatungsgesetz kollidiert, aber Du hast ja zum Glück schlauere Menschen gefunden, die anscheinend diese Gesetzlichkeiten umgehen können - Glückwunsch !​

Gruß​
 
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mellia35

Hallo,

das ist mir allerdings aufgefallen, dass der erste Beitrag gelöscht wurde, ich war mir nur nicht sicher wer das weshalb gemacht hat.
Wahrscheinlich wird jetzt der gesamte Thread gelöscht, dabei wollte ich nicht annähernd eine Steuerberatung.
Habe ich mich so unklar ausgedrückt, dass diese Vermutung aufkam.
Hier ein Link um klarzustellen worum es überhaupt geht.
 
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Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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