P
parcus
§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
... ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt
der Bauantragsstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden.
Wenn ich es noch so richtig im Hinterkopf behalten habe, dann gab es in der Novelle 2009 Änderungen zu Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), ebenso wie sich Gesetzestext selbst geändert hat.
Hier sollte die DIN V 18599-2: 2007-02 von Anforderungen „nach Kategorie I“ aufgenommen worden sein.
Dieses ist natürlich keine Rechtsberatung und stellt nur meine Meinung ohne jegliche Gewährleistung dar.
lg parcus
... ist diese Verordnung in der zum Zeitpunkt
der Bauantragsstellung oder der Bauanzeige geltenden Fassung anzuwenden.
Wenn ich es noch so richtig im Hinterkopf behalten habe, dann gab es in der Novelle 2009 Änderungen zu Anlage 1 (Anforderungen an Wohngebäude), ebenso wie sich Gesetzestext selbst geändert hat.
Hier sollte die DIN V 18599-2: 2007-02 von Anforderungen „nach Kategorie I“ aufgenommen worden sein.
Dieses ist natürlich keine Rechtsberatung und stellt nur meine Meinung ohne jegliche Gewährleistung dar.
lg parcus