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ᐅ Grundstück mit Erbbaurecht - taugt das?


Erstellt am: 29.09.09 08:01

J
JOERG24
29.09.09 08:01
Meines Wissens nach ist das bei Erbbaurecht immer so dass man unter dem Strich mehr für das Grundstück zahlt. Der Eigentümer möchte ja einen Ertrag erzielen.
Der Grund gehört dann weiter der Kirche die den Grund nach Ablauf des Pachtvertrages (meist diese 99Jahre) auch anderweitig wieder verwenden kann. Das dann ein Haus von euch darauf steht bringt euch wenig aus zwei Gründen.

1. Ihr seid tot
2. Grund geht immer vor dem Haus dass auf dem Gelände steht

meistens werden aber die Pachtverträge auch noch verlängert an die jeweiligen Nachkommen. Bzw. es wird ein neuer Pachtvertrag gemacht.

Man muss auch berücksichtigen dass 8000€ in 99 Jahren nicht mehr demselben Kaufwert entsprechen wie heute.

artjae schrieb:
Hallo,
wir sind auf der Suche nach einem Grundstück für ein Einfamilienhaus und sind dabei bei immo-Scout auf ein Angebot der evangelischen Kirche (Pfarreistiftung) gestoßen, wo man das Grundstück nicht kaufen muss, sondern es für 99 Jahre quasi pachtet - durch das "Erbbaurecht".
Weiss nicht, vielleicht kennen das Erbbaurecht hier viele - ich kannte diese Art bisher jedenfalls nicht.

Jedenfalls, ich würde gerne mal in die Runde fragen, was ihr zum Erbbaurecht meint oder welche Erfahrungen hier damit gemacht wurden.
Man muss einen jährlichen Zins zahlen, in unserem Fall wären das rd. 8000.-, das Haus auf dem Grund gehört uns, bloss der Grund selbst irgendwie nicht... und dann wieder doch... also kurzum; ist mir ein wenig zu abstrakt... weswegen ich unwissender hier ja nachfrage.
Was mir auch noch irgendwie abstrakt vorkommt, ist dass bei einer jährlichen Zahlung von 8000.- und einer Pachtlaufzeit von mind. 99 Jahren ja dann irgendwann eine Summe zusammenkommt, die höher ist als das Grundstück wert sein dürfte... also so nach was weiß ich sagmamal 50 Jahren oder so... OK, egal - glaube ist klar, wo meine Hirnwindungen sich zieren.

Danke im Voraus für eure Hilfe und liebe Grüsse
Art
A
artjae
01.10.09 10:52
hi Jörg, vielen Dank für deine Ausführungen. Das mit der Inflation ist ein guter Punkt... also ist es doch nicht so uninteressant...

Grüsse
Art
J
JOERG24
01.10.09 11:23
Hier mal schauen

Ih könntet auch mal freundlich die Dietz Familie Fragen, die haben soweit ich im Kopf hab auch mit Erbbaurecht gebaut.
6
6Richtige
01.10.09 15:41
Hallo artjae,

die Pacht entspricht ungefähr der Verzinsung des Kapitals "Grundstück"
also bei 200.000 € Grundstückswert und 4 % Zins wären 8.000 € / Jahr OK
A
artjae
03.10.09 11:39
@ 6 Richtige und Joerg: Danke!
B
botsch
07.10.09 15:32
heutzutage wird der Beitrag doch inflationsbedingt angepasst? zumindest ist das bei uns so. aber einige Nachbarn die bei uns auf der Straße schon über 50-60 Jahre leben, bei denen wurde das im vertrag nicht verankert. die zahlen jetzt gerade mal 100 Euro im Jahr für ihr Grundstück
grundstückerbbaurecht