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ᐅ Vertrag mit Stromanbieter nach Wechsel des Wohnungseigentümers


Erstellt am: 25.02.17 20:41

O
Ozeangraben
25.02.17 20:41
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung in einem größeren Gebäude gekauft. Die Wohnung ist derzeit vermietet und soll auch vermietet bleiben (ich werde nicht einziehen).
Der Voreigentümer hat ja mit dem Stromanbieter etc. Versorgungsverträge geschlossen. Ist es in der Praxis üblich, dass der Neueigentümer (also ich) die Verträge einfach auf sich umschreiben lässt oder muss der Alteigentümer die Verträge beenden und der Neueigentümer neue abschließen? Wie läuft so etwas in der Praxis ab?

Ab wenn müsste denn der Neueigentümer einen neuen Stromanbieter suchen? Die Wohnungsübergabe war vor ein paar Tagen. Bis ich aber im Grundbuch eingetragen bin, wird es noch ein paar Monate dauern.

Es soll vor allem verhindert werden, dass der Mieter ohne Strom etc. dasteht.

Danke schon mal für eure Antworten :-)
N
Nordlys
25.02.17 21:09
Hier ist was schief. Das Haus hat einen Netzanschluss. Punkt. Der versorgt es mit Strom. Das macht da, wo es ist ein sogenannter Netzbetreiber, hier bei uns eine Tochter der Eon. Kann bei Dir ein anderer sein. Da ist nichts zu wechseln. Der ist fix.
Wessen Strom zapft man aber ab? Aus dem Netz? Das entscheidet der Kunde, der Mieter, der diesen ja auch zahlt. Stromgesellschaften schliessen genauso wie Telefongesellschaften und Gasanbieter den Vertrag nicht mit dem Vermieter, sondern mit dem Endkunden, dem Mieter in diesem Falle.
Somit ist das ganze null nada Deine Baustelle.
Anders bei Müll. Da wirst Du den Entsorgervertrag übernehmen müssen und an Mieter weiter reichen, was es kostet. So auch Schornsteinfeger, Heizungswartung, Schneefegen, Straßenreinigung. Wasser kann, muss nicht, auch direkt mit Mieter abgeschlossen sein. Kommt drauf an, ob die Wohnung eine eigene Wasseruhr hat oder lediglich einen Zwischenzähler.
P
Payday
26.02.17 10:08
richtig, strom ist mietersache und wenn gas vorhanden ist je nachdem auch. da wohl eine zentrale große heizungsanlage besteht wird das sicher über die verwaltung des ganzen hauses abgerechnet.
alle besagten punkte kann man auch mit den alten eigentümer klären, da er die expliziten punkte besser kennt als wir hier
O
Ozeangraben
26.02.17 15:21
Danke für eure Antworten, ihr beiden, damit habt ihr mir schon sehr geholfen 🙂
G
GoodCompany
02.03.17 16:20
Das entscheidet der Kunde, der Mieter, der diesen ja auch zahlt.
Das kenne ich aus Mietwohnungen auch so. Beim Einzug wurde das zwischen Vermieter und Mieter geklärt, damit hatte sich die Sache.

Wenn man als Mieter den Stromanbieter wechseln müsste, muss man ja auch keine Rücksprache mit dem Vermieter, sondern nur mit dem Stromanbieter halten.
vermieterstromanbieterwohnungverträge