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ᐅ Nebenkosten bei GU-Vertrag


Erstellt am: 31.08.09 17:44

S
stanger
31.08.09 17:44
Hallo
wir haben einen GU-Vertrag mit einem fixen Hauspreis. Dann kommen die Hausnebenkosten dazu. Diese sind einzeln aufgeführt. Nun haben wir bei der Position Bewilligungen bereits eine Ueberschreitung dieser budgetierten Hauskosten von über 50%. Ebenso haben wir nun bei den Baumeisterarbeiten, die wir nun vertraglich unterschreiben sollten, ebenfalls wieder eine Ueberschreitung gut 17%.
Wie sieht das rechtlich aus?
Danke für die Rückmeldung.
stanger
6
6Richtige
01.09.09 11:18
Hallo stanger,

was genau heißt fixer Hauspreis? Es gilt das, was Sie unterschrieben haben, am besten stellen Sie den entsprechenden Passus hier mal rein, dann kann man mehr sagen. Wenn schon vor Baubeginn extreme Kostensteigerungen drohen, ohne daß Sie das Haus umgeplant oder geändert haben, wurde wohl der günstigste Anbieter beauftragt, der sich jetzt seine Gewinne über diesen Weg wieder reinholen will, oder nach welchen Kriterien haben Sie diesen Anbieter ausgewählt?
S
stanger
01.09.09 11:36
Wir haben einen Werkvertrag mit einem fixen Gebäudepauschalpreis. Dann sind die üblichen Nebenkosten aufgeführt, welche in der Klammer als geschätzt aufgelistet sind: 1. Vorbereitungsarbeiten, 2b) Gebäudezusatzkosten (Heizkosten während Bauphase, Baustrom, Einbau LS-Keller usw.), dann 4. Umgebung und 5. Baunebenkosten.
Bau den Baunebenkosten haben die Baubewilligungskosten über 50% mehr betragen als budgetiert. Und bei den ersten beiden Positionen der Baumeisterarbeiten bei den Umgebungsarbeiten sind nun die Kosten wiederum 17% teuer als budgetiert. Das sind mehrere Tausend Franken, die wir schon weit über Budget nun sind.
Wir sind ziemlich in der Klemme nun.
Danke.
6
6Richtige
01.09.09 12:34
Hallo stanger,

häufig wird der Pauschalpreis auch als Festpreis bezeichnet, womit aber regelmäßig falsche Vorstellungen verbunden werden. Der Pauschalpreis ist mangels anderer Vereinbarung ein "Festpreis" nur in dem Sinn, dass er nicht durch äußere Umstände, wie Inflation, Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen geändert wird. Es ist jedoch durchaus möglich, in einem Pauschalpreisvertrag Preisgleitklauseln für solche Umstände zu vereinbaren, wodurch der Pauschalpreis eben ein "Gleitpreis" wird. Fehl geht dagegen die Annahme, ein Pauschalpreis sei ein Festpreis in dem Sinne, dass alle Änderungen oder zusätzlichen Wünsche des Bauherren mit dem Pauschalpreis schon abgegolten seien. Einen solchen "Festpreis" gibt es nicht. Deshalb kann der schlussendliche Gesamtpreis auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung ohne weiteres um 30 % über dem ursprünglichen Pauschalpreis liegen.

Da sich die Preiserhöhungen die Sie schildern aufgrund der nur geschätzten Nebenkosten ergeben (bei einer Schätzung kann man sich schon mal um 100 % verhauen, Hauptsache der Gesamtpreis fürs Haus ist auf dem Papier schön niedrig 😉) werden Sie da nicht viel machen können.

Da Sie in der Schweiz wohnen, sollten Sie diese Frage zur Sicherheit nochmal im Schweizer Forum stellen.

Wenn Sie meine Frage nach Ihren Auswahlkriterien Ihres GU`s noch beantworten, können evtl. andere Bauherren noch was lernen und teure Fehler vermeiden.
S
stanger
01.09.09 12:37
Hallo
vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Das ist eine herbe Enttäuschung für uns und wir werden bestimmt größere finanzielle Probleme dadurch nun bekommen. Noch wissen wir ja nicht, was noch alles für "über Budget" liegende Kosten bei den weiteren Arbeiten auf uns zukommen. 😡
Danke und Gruss
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