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ᐅ Nachträgliche Mängel beanstandet


Erstellt am: 04.01.17 17:10

F
fred_bb
04.01.17 17:10
Hallo an Alle!

Folgende Sachlage:

Ich habe eine Appartementwohnung gemietet. Beim Auszug wurde in das Übergabeprotokoll "Keine Mängel" reingeschrieben.
Es gab auch keine Mängel. Auszug war der 30.11.

Am 02.12 Anruf bekommen dass eine Scheibe einen Riss hat und die Kaution wird einbehalten und ich solle die Kosten dafür tragen.

Mir wird vorgeworfen dass ich Absichtlich die Jalousien runtergemacht haben soll.
Das ist mir nicht bekannt. Auch gab es keine Schäden beim Auszug.

Vom Übergabeprotokoll habe ich ein Handyfoto, da die Vermieterin mir das noch zuschicken wollte.
Sie hat jetzt per Anwalt geschrieben dass ich die KOsten tragen soll.

Was meint ihr, was sollte ich am besten tun?
Muss ich ohne mein Verschulden die Kosten tragen?
A
Alex85
04.01.17 18:28
Achtung Laienwissen, keine Rechtsberatung!

Das Übergabeprotokoll hat einen abschließenden Charakter, sofern es gefertigt und unterschrieben wurde. Wenn darin die Mängelfreiheit per Unterschrift bestätigt ist und der Schaden nicht verdeckt gewesen sein kann (würde ich bei einer Fensterscheibe so sehen), kann sie sich ihre Forderung an den Hut stecken.
Im übrigen sind die Vermieter in der Pflicht, Beschädigungen nachzuweisen.

Taugt dein Foto vom Protokoll was? Schrift und Unterschriften lesbar?

Sind noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen offen, die einen weiteren Einbehalt (eines Teils) der Kaution rechtfertigen können? Wenn nicht, würde ich in der Antwort die Dame direkt in Verzug setzen und die Herausgabe der Kaution ohne Abzüge binnen zwei Wochen verlangen.
Sie soll außerdem eine Kopie des Übergabeprotokolls übersenden. Weigert sie sich, weißt du ja sofort, was ihre Motivation ist ... dann freundlich mit dem Einschalten eines Anwalts und Klageandrohung mit Erwähnung der resultierenden Kosten reagieren, dann wird ihr anders werden. Spätestens dann wird ihr Anwalt ihr erklären, dass sie sich da in etwas verrennt.

Würde dir aber empfehlen, selbst einen Rechtsbeistand heran zu ziehen. Eine Erstberatung ist nicht so teuer.
P
Payday
10.01.17 19:12
richtig
ein Übergabeprotokoll hat einen abschließenden charakter, der ja gerade in diesen fall den ehemaligen mieter vor weiteren kosten schützen soll. das der anwalt natürlich auf ihrer seite ist und lügenmärchen erzählt, ist dann auch klar.

wichtig ist halt, das du das Übergabeprotokoll hast. wenn du es fotografiert hast dann hoffentlich vollständig und mit ihrer unterschrift... ansonsten ist es das papier nicht wert.
eine glasscheibe kann sie natürlich bei der übergabe angucken, selbst wenn die Jalousien unten sind. hindert sie doch keiner daran diese hochzuziehen. was vermieter machen (im winter abends im dunkeln ohne lampen übergeben) geht natürlich auch andersrum.
D
DNL
11.01.17 07:15
Riss im Fenster klingt auch nach Spannungsriss. Soweit ich weiß, ist das Vermietersache. Hast du ein Foto vom Riss?
übergabeprotokollkautionanwaltmängeljalousienunterschriftvermieter