ᐅ KfW55 Rechnungen an die Bank - Welche sind erlaubt?
Erstellt am: 22.12.16 16:12
S
sprotte_7822.12.16 16:12Moin,
ich hoffe, ich bin hier richtig und stelle diese Frage nicht zum xxx-ten Mal. Wenn doch, bitte um Entschuldigung - ich lasse mich gerne auf ein bestehendes Thema verweisen.
Wir sind derzeit mitten im Bau und haben schon einen Großteil der Rechnungen über unsere Bank eingereicht, die dann an den Bauträger beglichen wurden. Wir haben allerdings noch keine Kfw Mittel verwendet (so wie es eigentlich im Zahlungsplan vorgesehen war). Jetzt meine Frage: kann ich Investitionen wie Küche, Fußböden etc. auch für den Nachweis bei der KfW Bank benutzen?
Beste Grüße
ich hoffe, ich bin hier richtig und stelle diese Frage nicht zum xxx-ten Mal. Wenn doch, bitte um Entschuldigung - ich lasse mich gerne auf ein bestehendes Thema verweisen.
Wir sind derzeit mitten im Bau und haben schon einen Großteil der Rechnungen über unsere Bank eingereicht, die dann an den Bauträger beglichen wurden. Wir haben allerdings noch keine Kfw Mittel verwendet (so wie es eigentlich im Zahlungsplan vorgesehen war). Jetzt meine Frage: kann ich Investitionen wie Küche, Fußböden etc. auch für den Nachweis bei der KfW Bank benutzen?
Beste Grüße
T
toxicmolotof22.12.16 17:31Die Küche ist keine Investition im Sinne der KFW. Bei Bodenbelägen lässt sich drüber streiten.
Im Prinzip geht es doch nur darum, wann der Haupt- und wann der KfW-Kredit abgefragt wird.
Letztendlich ist es egal. Eigentlich. Denn es gilt das finanzierte Bauvorhaben, man kann also auch den Maurerabschlag mit dem Kfw-Kredit bedienen und muss jetzt nicht auch die Dämmungs- und Heizungsphase warten.
Allerdings betrifft die Finanzierung, je später es wird, auch Endarbeiten sowie dann später die Außenanlagen bzw. eben den Innenausbau.
Alles, was von der Bank auf Rechnung durch EL (auch Außenanlagen) ausbezahlt wird, könnte problematisch werden. Insofern würde ich den besagten Kredit direkt in das Haus Ansicht stecken, alles andere wäre mir zu heikel.
Küche gehört zum Möbel und nicht zur KfW oder sonst einer Baufinanzierung.
Nur kann es natürlich
Grüsse
Letztendlich ist es egal. Eigentlich. Denn es gilt das finanzierte Bauvorhaben, man kann also auch den Maurerabschlag mit dem Kfw-Kredit bedienen und muss jetzt nicht auch die Dämmungs- und Heizungsphase warten.
Allerdings betrifft die Finanzierung, je später es wird, auch Endarbeiten sowie dann später die Außenanlagen bzw. eben den Innenausbau.
Alles, was von der Bank auf Rechnung durch EL (auch Außenanlagen) ausbezahlt wird, könnte problematisch werden. Insofern würde ich den besagten Kredit direkt in das Haus Ansicht stecken, alles andere wäre mir zu heikel.
Küche gehört zum Möbel und nicht zur KfW oder sonst einer Baufinanzierung.
Nur kann es natürlich
Grüsse
T
toxicmolotof23.12.16 10:12Ich stimme zu, in Teilen. Das ganze BAUvorhaben zählt. Und eine zusätzlich mitfinanzierte Küche ist definitiv nicht mehr Bauvorhaben. Ob Erarbeiten, Dach, Heizung oder Maurer ist dagegen egal.
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