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ᐅ KfW55 Rechnungen an die Bank - Welche sind erlaubt?


Erstellt am: 22.12.16 16:12

S
sprotte_78
22.12.16 16:12
Moin,

ich hoffe, ich bin hier richtig und stelle diese Frage nicht zum xxx-ten Mal. Wenn doch, bitte um Entschuldigung - ich lasse mich gerne auf ein bestehendes Thema verweisen.

Wir sind derzeit mitten im Bau und haben schon einen Großteil der Rechnungen über unsere Bank eingereicht, die dann an den Bauträger beglichen wurden. Wir haben allerdings noch keine Kfw Mittel verwendet (so wie es eigentlich im Zahlungsplan vorgesehen war). Jetzt meine Frage: kann ich Investitionen wie Küche, Fußböden etc. auch für den Nachweis bei der KfW Bank benutzen?

Beste Grüße
T
toxicmolotof
22.12.16 17:31
Die Küche ist keine Investition im Sinne der KFW. Bei Bodenbelägen lässt sich drüber streiten.
H
HERR_bau
22.12.16 19:48
Schau Dir mal die Pdfs der KFW Programme an bzw. die Datenblätter zu den Programmen. Da steht es eigentlich sehr detailliert. KFW Programme sind immer mit Blick auf energetische Sanierung ausgelegt, von daher zählt natürlich keine Küche.
Y
ypg
23.12.16 01:03
Im Prinzip geht es doch nur darum, wann der Haupt- und wann der KfW-Kredit abgefragt wird.
Letztendlich ist es egal. Eigentlich. Denn es gilt das finanzierte Bauvorhaben, man kann also auch den Maurerabschlag mit dem Kfw-Kredit bedienen und muss jetzt nicht auch die Dämmungs- und Heizungsphase warten.
Allerdings betrifft die Finanzierung, je später es wird, auch Endarbeiten sowie dann später die Außenanlagen bzw. eben den Innenausbau.
Alles, was von der Bank auf Rechnung durch EL (auch Außenanlagen) ausbezahlt wird, könnte problematisch werden. Insofern würde ich den besagten Kredit direkt in das Haus Ansicht stecken, alles andere wäre mir zu heikel.
Küche gehört zum Möbel und nicht zur KfW oder sonst einer Baufinanzierung.
Nur kann es natürlich


Grüsse
D
DNL
23.12.16 08:51
Unser Ansprechpartner bei der Bank hat gesagt, dass es völlig egal ist, aus welchem Kredit wir was bezahlen, weil das ganze zählt. Insofern würde ich sagen, sprich mit deiner Bank darüber.
T
toxicmolotof
23.12.16 10:12
Ich stimme zu, in Teilen. Das ganze BAUvorhaben zählt. Und eine zusätzlich mitfinanzierte Küche ist definitiv nicht mehr Bauvorhaben. Ob Erarbeiten, Dach, Heizung oder Maurer ist dagegen egal.
kfwküchekreditbauvorhabenaußenanlagen