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ᐅ HOAI II. Kosten Baupläne. Kann der Architekt nach HOAI abrechnen?


Erstellt am: 23.11.16 08:48

F
Fussball567
23.11.16 08:48
Hallo,
unser GU hat uns für die Erstellung der Baupläne bis zum einreichen des Baugesuchs einen ordentliche Rechnung gestellt. Hintergrund: wir haben uns entschieden mit einem anderen GU zu bauen, dies ihm aber immer gesagt und jetzt kommt nach über einem Jahr die dicke Rechnung. Abgerechnet hat er nach HOAI II. Jetzt meine Frage: kann er HOAI anwenden, da dies ja eigentlich nur Architekten können und er gelernter Maurermeister ist. Ich habe bei anderen GU nachgefragt, da kostet diese Leistung maximal 4500 €.
B
Bauexperte
23.11.16 10:12
Guten Morgen,

vorab - außer @Otus11 darf hier Niemand Rechtsberatung betreiben; dies obliegt in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen!

"Sagen" befreit nicht von der Schriftform! Ich frage mich sowieso, wie Du darauf kommst, daß der ursprüngliche GU zu den, Dir genehmen, Kosten abrechnen sollte?

Zurück zum Thema. Es gibt ein Urteil OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2012 - 5 U 116/10. Dieses Urteil besagt, daß GU gerade nicht nach der HOAI abrechnen dürfen, wenn sie Bauleistungen erbringen. Sie können ihre Rechnungen natürlich dennoch an die Staffelung der HOAI angleichen.

In Deinem Fall ist es aber erst gar nicht zu Bautätigkeiten gekommen; es ist bei Planungsleistungen geblieben. Das bedeutet, Dein ehemaliger GU könnte nach den Sätzen der HOAI abrechnen; zumindest ist es strittig, ob es untersagt werden könnte. Es muß also am konkreten Fall durch einen Fachanwalt geprüft werden.

Jetzt mußt Du selbst für Dich abwägen, welche Kosten durch die Beauftragung eines Fachanwaltes auf Dich zukommen/ob Dein Fall ggfs. vor Gericht entschieden werden muß und ob dies in gesundem Verhältnis zu der Rechnung Deines ehemaligen GU für die Entwurfsplanung steht.

Grüße, Bauexperte
T
Tego12
23.11.16 10:32
Für die Zukunft, damit du diesen Fehler nicht noch einmal machst:

Gerade wenn du genau weißt, es geht mit dem nicht weiter, wieso klärst du die Frage der Kosten nicht im Vorhinein? Das solltest du bei allem machen... das könnte in deinem weiteren Hausbau sonst an der ein oder anderen Stelle teure Überraschungen bereit halten.
hoairechnungurteil