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ᐅ Abnahme komplette Hauselektrik bei Erneuerung in Eigenleistung.


Erstellt am: 09.11.16 13:41

M
Marcinho1405
09.11.16 13:41
Hallo zusammen,

die SuFu hat mir leider nicht weitergeholfen.
Also wir erneuern bis auf den Hausanschlusskasten die komplette Elektrik in unserem Altbau (Bj 1954) da diese Masse noch aus dem Baujahr stammt. Wir beabsichtigen einen neuen Verteilerkasten inkl. Versetzen des Zählers (durch eingetragenen Elektromeister) und die komplette Absicherung, Kabel für Steckdosen und Lichtschalter etc. zu setzen.

Mein Vater ist Elektrotechniker und auch in dem Beruf tätig, jedoch bei einem Chemiekonzern und nicht in einem beim EVU eingetragenen Fachbetrieb und ist daher in der Lage alles anzuschliessen, darf es aber selbst nicht abnehmen. Meine Frage ist nun, was muss nach Erneuerung aller o.g. Dinge durch einen Meister abgenommen werden? Das Versetzen des Zählers in den neuen Zählerschrank lassen wir wie oben genannt selbstverständlich durch einen solchen erledigen.
N
nelly190
10.11.16 06:35
Genau kann ich es dir nicht sagen. Es gibt aber im Netz oder auch in Baumärkten zum Teil komplett Pakete zukaufen. Bedeutet da ist alles dabei, was du brauchst, Kabel, Schalter, Steckdosen, verteilerschränke, die entsprechenden Pläne und die Abnahme durch einen Handwerker Vorort.

Vielleicht ist das ja was für dich
D
dohuli
10.11.16 07:54
Also von diesen Komplett-Paketen halte ich überhaupt nichts und das ist glaub ich auch nicht die Frage. Nur so ein Paket nehmen, damit man die Abnahme "erkauft"?! Naja.

Zu der Frage des OP:
Meines Wissens brauchst Du nur einen Meister zu finden, der bereit ist, die Anlage abzunehmen. Das muss aber ein Meister sein, der auch die Berechtigung dazu hat. Also nicht jeder Elektromeister darf das machen.
Wenn du ohnehin den Zähler umlegen lässt, dann frag den Meister doch gleich, ob er deine Anlage auch durchmisst und unterschreibt (sofern er es darf). Wenn er es nicht darf, kennt er vielleicht einen, der das macht. Ist natürlich eine Vertrauenssache, wenn ein Meister die Arbeit anderer unterschreiben soll. Für die Abnahme werden rund 400-500 Euro verlangt.
O
ONeill
10.11.16 07:59
Was der Elektriker alles sehen will, damit er seine Unterschrift setzt, entscheidet er.
B
Bauexperte
10.11.16 09:11
Marcinho1405 schrieb:

Meine Frage ist nun, was muss nach Erneuerung aller o.g. Dinge durch einen Meister abgenommen werden? Das Versetzen des Zählers in den neuen Zählerschrank lassen wir wie oben genannt selbstverständlich durch einen solchen erledigen.
  • Erst beim EVU nachlesen/-fragen, wer die Sanierung der Elektrik vornehmen darf.
  • Mit dem Elektromeister die EL Deines Vaters (so seitens des EVU erlaubt) _vor Beginn der Arbeiten_ besprechen.
  • Nach Abschluss der EL _muß_ der Elektromeister die Arbeiten abnehmen und beim zuständigen EVU den Zähler neu einmelden.
So will es der Gesetzgeber und Deine Haftpflichtversicherung sicher auch

Grüße, Bauexperte
M
Marcinho1405
11.11.16 09:44
Danke euch für die Antworten

@Bauexperte : So klingt es am sinnigsten, werde ich so machen
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