Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ab wann läuft Finanzierung bei Hausübergabe Sommer 2017?


Erstellt am: 18.10.16 10:02

M
Mizit
18.10.16 10:02
Hallo, ich war eine ganze Weile nicht hier. Wir hatten schon sehr weit geplant für einen Grundstückskauf und Neubau eines Einfamilienhaus über einen Bauträger, als sich der Kauf des Grundstücks in allerletzter Sekunde für uns völlig überraschend zerschlagen hatte. Das war uns eine Lehre fürs Leben, aber so war es eben.

Nun hat sich auch in den letzten Wochen einiges getan. Wir haben am vergangenen Wochenende ein Haus besichtigt, sofort ein extrem gutes Bauchgefühl gehabt, nach einer kurzen Bedenkzeit zugesagt und tatsächlich auch den Zuschlag bekommen - hier in der Region extrem schwierig und wir sind ganz glücklich. Wir haben gar nicht damit gerechnet, dass sich nun doch so schnell etwas für uns ergeben wird und sind noch etwas planlos, was es alles zu beachten gibt.

Folgende Situation - vielleicht könnt ihr etwas Kluges dazu sagen, bevor wir uns bei Bank oder dem Noch-Eigentümer gegenüber dümmer hinstellen als nötig 🙂:

Wir haben uns gegenseitig die mündliche Zusage gegeben, dass wir uns bzgl. des Hauskaufs einig sind und dass die Hausübergabe für Juli/August 2017 geplant ist. Da noch nichts notariell beurkundet ist, dürfte ja letztendlich jede Partei machtlos sein, wenn es sich der andere nun aus Grund X doch noch anders überlegt. Also, beide haben ein Interesse daran, dass nun möglichst zügig rechtsverbindlich festzumachen.

Da wäre ja der eine Punkt der Kaufvertrag - natürlich fallen dabei schon Kosten an, wissen wir, die können wir aus dem Eigenkapital bezahlen, dafür benötigen wir kein Darlehen.

Jetzt müssen wir natürlich auch zeitnah zur Bank. Dass wir bei unserem Einkommen, unserem Eigenkapital und unseren Berufen eine Finanzierung bekommen werden, dürfte 100% sicher sein. Fraglich sind halt die genauen Konditionen, und von der Materie haben wir noch keine Ahnung.

Wir möchten unsererseits natürlich auch den Kaufvertrag an sich schnell machen, damit sicher ist: Das Haus gehört ab Juli/August uns. Wir wären aber natürlich auch daran interessiert, dass das Darlehen bzw die monatlichen Kreditraten erst auch möglichst dann laufen, wenn das Haus denn auch von uns bewohnt wird? Nicht nur, weil wir ja vorher auch noch Miete zahlen müssen und die Monate der Doppelbelastung möglichst gering halten möchten. Sondern auch, weil das Haus ja faktisch vorher auch noch nicht unseres sein wird, wenn eine Übergabe erst in 10 Monaten sein wird. Man stelle sich vor, bis dahin treten noch unerwartet irgendwelche Schäden am Haus auf, es verbrennt oder sonstwas?

Wie löst man das am sinnvollsten?

Vielleicht noch ein paar Zahlen, hier sind ja immer kluge Menschen unterwegs:

Wir möchten ein Darlehen von 260.000 Euro aufnehmen. Wir haben ein gemeinsames Nettoeinkommen von monatlich etwa 4500 Euro, mein Mann ist selbstständig und das kann entsprechend leicht variieren. Kindergeld habe ich hier mal einberechnet. Das Eigenkapital, was wir hier einbringen möchten, beläuft sich auf 120.000 Euro. Wir könnten das auch noch etwas hochsetzen, dachten aber, dass sich das vermutlich aktuell gar nicht wirklich lohnt, jedes Konto zu plündern...
H
HilfeHilfe
18.10.16 10:20
Hallo,

man sichert sich die Finanzierung mit einer entsprechenden Bereitstellungsfreien zeit. Dürfte in eurem Fall 9-12 Monate sein. Mache Banken haben Standardzeiten, die Regel sind 6 Monate. Man muss die Gesamtfinanzierung abwägen. Wenn eine Bank mit einem super Zins und 6 Monaten bereitstellungszin ankommt ist es evtl attraktiver diese zu wählen. Dann zahlt ihr halt paar Monate diese Zinsen.

Im Notarvertrag unbedingt dann auch einen festen Übergangstermin Fixieren , evtl Klauseln einbauen was passiert wenn dieser nicht eingehalten wird ( Zinsentschädigung).
R
RobsonMKK
18.10.16 10:21
Mizit schrieb:
Wie löst man das am sinnvollsten?
Jetzt den Vertrag schließen und als Zahlungszeitpunkt den Besitzübergang festlegen.
Wenn der Verkäufer unbedingt will, könnt ihr ja durch auch eine symbolische Anzahlung vereinbaren.
M
Mizit
18.10.16 10:47
HilfeHilfe schrieb:
Hallo,

man sichert sich die Finanzierung mit einer entsprechenden Bereitstellungsfreien zeit. Dürfte in eurem Fall 9-12 Monate sein. Mache Banken haben Standardzeiten, die Regel sind 6 Monate. Man muss die Gesamtfinanzierung abwägen. Wenn eine Bank mit einem super Zins und 6 Monaten bereitstellungszin ankommt ist es evtl attraktiver diese zu wählen. Dann zahlt ihr halt paar Monate diese Zinsen.

Im Notarvertrag unbedingt dann auch einen festen Übergangstermin Fixieren , evtl Klauseln einbauen was passiert wenn dieser nicht eingehalten wird ( Zinsentschädigung).

Ah, interessant, danke.

Also sagen wir mal, wir schließen jetzt Mitte November eine Finanzierung ab - wir haben dann vermutlich eine bereitstellungsfreie Zeit von 6 Monaten (mindestens?) und müssten ab Mitte Mai 2017 Bereitstellungszinsen zahlen. Wie hoch sind diese durchschnittlich, was ist da günstig und was noch akzeptabel?
Und die "normalen Kreditraten" laufen dann, sobald wir das Darlehen abrufen?
M
Mizit
18.10.16 10:49
RobsonMKK schrieb:
Jetzt den Vertrag schließen und als Zahlungszeitpunkt den Besitzübergang festlegen.
Wenn der Verkäufer unbedingt will, könnt ihr ja durch auch eine symbolische Anzahlung vereinbaren.

Ja, so dachten wir das auch. Das würde ja auch bedeuten, dass Gefahrenübergang gleich Besitzübergang ist?

Dass man bei einer geplanten Hausübergabe in etwa 10 Monaten und Kaufvertrag jetzt den Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises auf später setzt, also zum Besitzübergang, ist auch üblich, oder?
R
RobsonMKK
18.10.16 10:53
Nagel mich jetzt nicht fest, aber wenn ich es recht in Erinnerung habe ist in diesem Fall der Gefahrübergang auch der Besitzübergang.
Und ja, es ist durchaus üblich die Kaufpreisfälligkeit auf später zu setzen. Ist ja mit Grundstücken nicht anders. Der Großteil fließt da erst wenn Bebaubarkeit hergestellt ist.

Würde mir da keine zu großen Sorgen machen, dass dürfe alles "Standard" sein (besonders in dem Konstrukt "Bestand wird wegen Neubau verkauft").
darlehenbesitzübergangkaufvertrageigenkapitalfinanzierungneubauhausübergabekreditraten