ᐅ KFW55 Sachverständiger - Wie läuft das ab?
Erstellt am: 11.10.16 16:52
Wir wollen nach Kfw55 bauen, unser Bauunternehmen nimmt KFW55 als Standard in den Vertrag mit auf. Soweit kein Problem. Jetzt brauchen wir noch einen Sachverständigen, der alle Bestätigungen etc. übernimmt. Auch das ist laut Aussage Bauunternehmen (lokaler GÜ) inbegriffen und wird von einem externen, aber natürlich vom Bauunternehmen beauftragten KFW55-Sachverständigen übernommen. Dieser wurde uns auch namentlich genannt und ist auf der Energie-Effizienz-Experten.de-Webseite gelistet. Soweit alles korrekt.
Allerdings steht in den den Bedingungen KFW55 etwas von wirtschaftlicher Unabhängigkeit? Was ist damit gemeint, wie ist das hier zu verstehen? Muss es nicht so sein, dass ICH den KFW55 Sachverständigen beauftrage? Oder lese ich da etwas falsch. Der GÜ, welcher mir ja auch KFW55 per Vertrag garantiert, meint, dass es schon immer so gehandhabt wird. Alles im Preis mit drin und der Sachverständiger füllt alle notwendigen Formulare aus, bestätigt uns alles, kommt zu Baustellen-Besuchen, etc...
Allerdings steht in den den Bedingungen KFW55 etwas von wirtschaftlicher Unabhängigkeit? Was ist damit gemeint, wie ist das hier zu verstehen? Muss es nicht so sein, dass ICH den KFW55 Sachverständigen beauftrage? Oder lese ich da etwas falsch. Der GÜ, welcher mir ja auch KFW55 per Vertrag garantiert, meint, dass es schon immer so gehandhabt wird. Alles im Preis mit drin und der Sachverständiger füllt alle notwendigen Formulare aus, bestätigt uns alles, kommt zu Baustellen-Besuchen, etc...
Grym schrieb:
meint, dass es schon immer so gehandhabt wirdEin Satz, der Aufmerksamkeit auslösen sollte, nicht wahr
Ich habe das bisher so verstanden, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit gesichert wird, indem der GU/GÜ nicht mit einem, sondern mehreren KfW Sachverständigen im Rotationsprinzip arbeitet.
Ob die beteiligten SVs dennoch einen entsprechend hohen Anteil ihres Lebensunterhalts von ein und dem selbigen Auftraggeber bestreiten (wobei sie dann eh scheinselbstständig oder zumindest arbeitnehmerähnlich wären, aber anderes Thema), weiß man dann aber immer noch nicht.
B
Bieber081511.10.16 20:44Grym schrieb:
Wir wollen nach KFW55 bauenUnd auch aus dem entsprechenden Programm finanzieren?Bieber0815 schrieb:
Und auch aus dem entsprechenden Programm finanzieren?Ja natürlich...B
Bieber081512.10.16 08:12Im Familienkreis wurde KfW55 mit einem GÜ gebaut, der Gutachter wurde separat vom Bauherren beauftragt. Unser KfW-70-Haus vom Bauträger wurde vom Gutachter begleitet, den ich nie gesehen und nie gesprochen habe, dieser wurde direkt vom Bauträger beauftragt (die KfW sieht im Bauträger-Bereich diese Ausnahme AFAIK explizit vor, ist anders m.E. auch nicht sinnvoll). Hinweis: Die Vollauszahlung steht nicht aus, der Drops ist noch nicht gelutscht .
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