ᐅ Abbruchkosten eines Vertrages mit Baubetreuer
Erstellt am: 05.10.16 19:57
Hallo zusammen,
wir haben uns nach intensiver Abwägung aller persönlichen Vor- und Nachteile ca. 3 Wochen vor Spatenstich dazu entschlossen, unser Hausbauprojekt abzubrechen.
(Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung zu spät kam, aber besser als wenn das Haus fertig ist und dann die Erkenntnis zu spät kommt... wir fühlen uns jedenfalls nach mehreren Wochen immer noch sehr gut und erleichtert mit dieser Entscheidung)
Wir haben einen "Architekten- und Projektsteuerungsvertrag" mit einem so genannten Baubetreuer unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet die Baubeschreibung zu einem vereinbarten Festpreis 321.000 €.
Das Honorar für den Baubetreuer ist (leider) nicht aufgeschlüsselt.
Es sind folgende Leistungsstufen aufgeführt:
- Bauplanung / Beratung
- Vergabe der Bauaufträge
- bauleitung bis zur Schlüsselübergabe
- Betreuung bei Gewährleistungsansprüchen...
Unter § Kündigung steht nur:
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
Von etwaigen Abbruchkosten steht nichts im Vertrag.
Die Leistung des Bauingenieurs (Erstellung der Bauantragsunterlagen, Statische Berechnung, Wärmeschutznachweis) haben wir separat gezahlt (2.169 €), sind also in der Leistung des Baubetreuers nicht enthalten!
Der Baubetreuer stellt uns nun eine Abschlussrechnung:
Kosten für Vertrieb: 2% + Kosten für erbrachte Ausschreibungen 1,5% der Auftragssumme = 11.242 Euro
- was heißt "Vertrieb" in diesem Zusammenhang?
- ist es üblich, dass hier mit pauschalen Prozentsätzen gerechnet wird?
- an Ausschreibungen kann bisher ja maximal Erdarbeiten und Rohbau gelaufen sein
Von den 11.242 € haben wir bereits 2.425 € für Stufe 1 (Bauplanung/Beratung) gezahlt.
Jetzt werden wir aufgefordert, noch die restlichen 8.742 € zu zahlen, was ich im Verhältnis zur Stufe 1 und zur Leistung des Bau-Ing. für unangemessen halte...
Was meint ihr? Müssen wir das "Lehrgeld" in diese Höhe zahlen oder haben wir irgendeine Handhabe, dagegen zu halten?
Danke und Gruß,
Fenix
wir haben uns nach intensiver Abwägung aller persönlichen Vor- und Nachteile ca. 3 Wochen vor Spatenstich dazu entschlossen, unser Hausbauprojekt abzubrechen.
(Uns ist bewusst, dass diese Entscheidung zu spät kam, aber besser als wenn das Haus fertig ist und dann die Erkenntnis zu spät kommt... wir fühlen uns jedenfalls nach mehreren Wochen immer noch sehr gut und erleichtert mit dieser Entscheidung)
Wir haben einen "Architekten- und Projektsteuerungsvertrag" mit einem so genannten Baubetreuer unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet die Baubeschreibung zu einem vereinbarten Festpreis 321.000 €.
Das Honorar für den Baubetreuer ist (leider) nicht aufgeschlüsselt.
Es sind folgende Leistungsstufen aufgeführt:
- Bauplanung / Beratung
- Vergabe der Bauaufträge
- bauleitung bis zur Schlüsselübergabe
- Betreuung bei Gewährleistungsansprüchen...
Unter § Kündigung steht nur:
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden
Von etwaigen Abbruchkosten steht nichts im Vertrag.
Die Leistung des Bauingenieurs (Erstellung der Bauantragsunterlagen, Statische Berechnung, Wärmeschutznachweis) haben wir separat gezahlt (2.169 €), sind also in der Leistung des Baubetreuers nicht enthalten!
Der Baubetreuer stellt uns nun eine Abschlussrechnung:
Kosten für Vertrieb: 2% + Kosten für erbrachte Ausschreibungen 1,5% der Auftragssumme = 11.242 Euro
- was heißt "Vertrieb" in diesem Zusammenhang?
- ist es üblich, dass hier mit pauschalen Prozentsätzen gerechnet wird?
- an Ausschreibungen kann bisher ja maximal Erdarbeiten und Rohbau gelaufen sein
Von den 11.242 € haben wir bereits 2.425 € für Stufe 1 (Bauplanung/Beratung) gezahlt.
Jetzt werden wir aufgefordert, noch die restlichen 8.742 € zu zahlen, was ich im Verhältnis zur Stufe 1 und zur Leistung des Bau-Ing. für unangemessen halte...
Was meint ihr? Müssen wir das "Lehrgeld" in diese Höhe zahlen oder haben wir irgendeine Handhabe, dagegen zu halten?
Danke und Gruß,
Fenix
S
Steffen8005.10.16 20:15Wenn ihr wirklich "nur" 11.242 € zahlen müsst...fragt nicht und zahlt 😉
3 Wochen vor Baustart erscheint mir das sehr wenig. Ich gehe jetzt von HOAI aus. Bei 321k müssten die Gesamtkosten bei ca. 35k-40k liegen. 2/3 davon sollte erbracht worden sein. Die Rechnung hätte also auch irgendwas um die 22.000 sein können.
3 Wochen vor Baustart erscheint mir das sehr wenig. Ich gehe jetzt von HOAI aus. Bei 321k müssten die Gesamtkosten bei ca. 35k-40k liegen. 2/3 davon sollte erbracht worden sein. Die Rechnung hätte also auch irgendwas um die 22.000 sein können.
B
Bieber081505.10.16 21:13Fenix2k schrieb:
wir haben uns [...] ca. 3 Wochen vor Spatenstich dazu entschlossen, unser Hausbauprojekt abzubrechen. Mal abgesehen vom Warum (was hier nicht thematisiert werden muss), stellt sich ja auch die Frage: Was nun? Ihr habt ein mehr oder weniger durchgeplantes Haus und vermutlich eine Baugenehmigung dafür. Kann man das verkaufen? Für wieviel? Wem gehört das Grundstück? Wie geht es weiter?Die 11 000 Euro finde ich ... fair, angemessen an den den Umständen. Vielleicht könnt ihr die Baubetreuer in obige Frage einbeziehen. Oder ihr baut doch ein Stück weiter (fertig, außer Wand- und Bodenbeläge, außer Außenanlagen) und verkauft dann erst?
B
Bauexperte06.10.16 00:20Fenix2k schrieb:
Der Baubetreuer stellt uns nun eine Abschlussrechnung:
Kosten für Vertrieb: 2% + Kosten für erbrachte Ausschreibungen 1,5% der Auftragssumme = 11.242 Euro
Was meint ihr? Müssen wir das "Lehrgeld" in diese Höhe zahlen oder haben wir irgendeine Handhabe, dagegen zu halten? Zum einen besteht ein Anspruch auf Vergütung der vertragsgemäß erbrachten Leistung (§ 631 Abs. 1 Baugesetzbuch, § 15 HOAI) - diese muß er nachweisen. Zum anderen kann ein Anspruch auf Ausfallhonorar nach § 649 Satz 2 Baugesetzbuch für die nicht erbrachten Leistungen bestehen.
Es kommt also auf den genauen Wortlaut Deines Vertrages mit dem Bau-Ing. an und darauf, ob ein Anspruch auf Ausfallhonorar vereinbart wurde.
Du solltest das Gespräch mit dem Bau-Ing suchen. Es ist nicht zwingend gegeben, daß bisher _nur_ die Erdarbeiten und der Rohbau ausgeschrieben waren.
Grüße, Bauexperte
Bauexperte schrieb:
Zum einen besteht ein Anspruch auf Vergütung der vertragsgemäß erbrachten Leistung (§ 631 Abs. 1 Baugesetzbuch, § 15 HOAI) - diese muß er nachweisen. Zum anderen kann ein Anspruch auf Ausfallhonorar nach § 649 Satz 2 Baugesetzbuch für die nicht erbrachten Leistungen bestehen.
Es kommt also auf den genauen Wortlaut Deines Vertrages mit dem Bau-Ing. an und darauf, ob ein Anspruch auf Ausfallhonorar vereinbart wurde.Er ist kein Bau-Ing., falls das eine Rolle spielt. Er ist "Baubetreuer", was bekanntlich keine geschützte Berufsbezeichnung ist. Darf er überhaupt nach HOAI abrechnen?
Er unterbeauftragt eine Architektin und einen Bau-Ing. Von letzterem haben wir ja eine separate Rechnung bekommen, die ich in der Höhe (2.169 €) realistisch fand und anstandslos bezahlt habe.
Für die erbrachte Leistung möchte ich ja auch gern zahlen. Aber natürlich nicht mehr als nötig. Ich finde, es sollte für beide Seiten fair bleiben.
Ein Ausfallhonorar wurde nicht vertraglich vereinbart.
Also sollte ich ihn auffordern, die erbrachte Leistung nachzuweisen? Wer sitzt denn am längeren Hebel? Ich gehe davon aus, dass er seine Rechte besser kennt als ich meine Rechte kenne :-(
Gruß
T
toxicmolotof06.10.16 08:18Wie hoch wäre seine Rechnung denn ausgefallen, wenn ihr die Sache durchgezogen hättet? Er hat Anspruch auf Ersatz seines Aufwandes und auch auf entgangenen Gewinn.
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