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ᐅ Baubeginn nach Vertragsunterzeichnung


Erstellt am: 28.09.16 18:56

M
Milanni123
28.09.16 18:56
Guten Abend zusammen,

wir haben im Dezember letzten Jahres einen Bauvertrag mit einem Generalunternehmen abgeschlossen. Leider ohne Ausführungsfristen (bitte uns nicht verurteilen, wir wissen selbst wie blöd das war und könnten uns zu Genüge in den Hintern treten! 🙁 )...
Nun ist es so, dass unser Bauträger wusste, dass im Juli das Baugebiet erschlossen ist und der Bau beginnen sollte. Wir bauen noch mit 2 anderen im selben Wohngebiet mit dem gleichen Bauträger. Der sagt aber nun, dass nach Auftragseingang mit den Bauten begonnen wird. Sprich: Wir haben als letztes den Vertrag unterschrieben, bei uns wird als letztes begonnen.
Nun ist es so, dass sie immer noch bei dem ersten Haus am Klinkern sind... Bei uns soll es daher erst in 4-6 Wochen losgehen!!! Dann ist es aber schon mitte November!

Haben wir irgendwelche rechtlichen Grundlagen, um ihn eine Frist zu setzen, dass er schneller anfängt?

PS: Die Bodenplatten hat er alle 3 an 2 Tagen gemacht. Also unsere liegt da nun noch unberührt seit über 4 Wochen.

Hilfe! Wir sind echt am verzweifeln, da uns ja auch die Bereitstellungszinsen der Bank im Nacken liegen.

Danke für eure Hilfe!
Y
ypg
28.09.16 20:04
Da Ihr keine Daten festgehalten habt, habt Ihr keine rechtliche Handhabe.
Aber so, wie ich es jetzt verstanden habe, wurde vor 4 Wochen angefangen (Bodenplatte), insofern frage ich mich, warum Ihr drängelt? Es passiert nicht jeden Tag etwas auf dem Bau.

Ja, sicher: die Bereitstellungszinsen sitzen im Nacken.
Aber mal ehrlich: das sind die geringsten Kosten, die planbar sind.
Da kommt sehr wahrscheinlich noch mehr, was nicht kalkuliert wurde.

Für Euch jetzt etwas zu spät, aber wer die Bereitstellungszinsen nicht hat, nicht einkalkuliert und/oder verzweifelt ist, weil er nicht weiß, woher das Geld, der sollte nicht bauen.
M
Mike29
28.09.16 21:56
Sehe es so, wie @ypg.
Baubeginn (Bodenplatte)war bei euch doch auch vor vier Wochen, oder?
Und mal ehrlich, Bau nach Auftragsreihenfolge ist doch nur fair. Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr als erste unterschrieben hättet und der GU sagt `Mensch, die anderen zahlen mehr/sind so nett/was weiß ich, da fang ich zuerst an`? Da würdet ihr euch doch auch beschweren. Also alle der Reihe nach und gut ist.
Eure Probleme mit den Zinsen, könnten auch die anderen haben.

PS: Ohne Frist für den Beginn, könnte der GU sogar noch andere Aufträge bearbeiten, da er bei euch ja relativ "frei" mit dem Beginn ist. Also seid froh, dass er sich an die Reihenfolge hält.
M
markus2703
29.09.16 06:42
Ich würde auch sagen, hier ist etwas Geduld angebracht. Wenn die Bodenplatte bereits gegossen wurde sind ja auch die Erdarbeiten schon gemacht - also wurde bereits angefangen. Pausen gibt es leider immer.

In unserem Fall waren das quälend lange 3,5 Wochen zwischen Ende der Erdarbeiten und der Bodenplatte - und wir hatten nur noch 5 Monate bis zum Einzug. Da sind wir auch nervös geworden (wie später noch öfters), aber meistens gibt es doch einen Grund für die Pause.
B
Bieber0815
29.09.16 07:17
Milanni123 schrieb:
Haben wir irgendwelche rechtlichen Grundlagen, um ihn eine Frist zu setzen, dass er schneller anfängt?
Kommt drauf an! Wenn nichts vereinbart ist, richten sich die Fristen nach den Umständen ;-). Und es gilt der Grundsatz, dass der Auftragnehmer in "angemessener" Zeit fertig werden muss.

Wie das bei euch konkret ist, ist aus der Ferne und mit den wenigen (und formal rechtlich widersprüchlichen [Generalunternehmen/Bauträger]) Informationen, die Du gegeben hast, nicht einfach zu beurteilen. Üblicherweise dauert ein Einfamilienhausbau irgendwas zwischen 6 und 12 Monaten (so ganz grob). Innerhalb solcher Zeiten, kannst Du nichts machen. Darüber hinaus --> Fachanwalt für Baurecht, das kriegt ihr alleine nicht gebacken.

Ihr könnt natürlich trotzdem aktiv werden, denn so blöd das klingt, aber meiner Erfahrung nach, wird nervenden Kunden eher geholfen. Wenn der Kunde sich nicht meldet, scheint ja alles okay zu sein. Wenn Du aber wöchentlich freundlich(!) Deinen Bauleiter anrufst, um nach dem Fortschritt und den Plänen für die nächste Woche zu fragen, dann wird ihn das irgendwann nerven. Entweder er geht nicht mehr als Telefon 😀 oder er kümmert sich, dass er beim nächsten Anruf gute Nachrichten für Dich hat.

Ach ja, im Moment ist es weithin so, dass Handwerker deutlich mehr Aufträge als Kapazitäten haben. Du sitzt also am kürzeren Hebel und Dein Generalunternehmer (der vermutlich selbst wenig tut, sondern Subunternehmen hat) sitzt mit Dir im selben Boot. Es liegt ja eigentlich im beiderseitigen Interesse schnell fertig zu werden. Der Unternehmer bekommt eine feste Summe von Dir, je schneller die Hütte fertig ist, desto besser für ihn (kann er das nächste Haus bauen). Wenn es also trotzdem "länger" dauert, liegt das vermutlich nicht daran, dass Dein Unternehmer böse ist.
bodenplattebereitstellungszinsenbauträgerfristerdarbeitenunternehmer