R
raymski
Hallo,
ich habe ein kleines Problem und zwar zieht aktuell mein Bruder aus dem Gemeinsam erworbenem Haus aus, ich habe Vorkaufsrecht und habe somit seine Anteil (47%) abgekauft.
Nun sollen jedoch wiederholt Grunderwerbsteuern Anfallen.
Aber mal zur Grundgeschichte:
2008 Wurde die Immobilie durch unsere gemeinsamen Eltern erworben und 2011 auf die Geschwister, mich und meinen Bruder überschrieben.
Sein Anteil betrug 47%, meines dementsprechend 53%.
Wir führten eine art Wohngemeinschaft.
Unser Notar sagte, das die Grunderwerbsteuern wegfallen müssten, da es sich hierbei um eine art "Auflösung einer Wohngemeinschaft" handelt.
Zudem seien wir verwandt (auch wenn nicht rechtlich geradlinig).
Punkt 3 wäre der, das das Objekt bereits durch unsere Eltern 2008 versteuert wurde.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie ich diesen formulieren soll....
Kennt einer von euch die Rechtslage in diesem Fall ?
Dankeschön :)
ich habe ein kleines Problem und zwar zieht aktuell mein Bruder aus dem Gemeinsam erworbenem Haus aus, ich habe Vorkaufsrecht und habe somit seine Anteil (47%) abgekauft.
Nun sollen jedoch wiederholt Grunderwerbsteuern Anfallen.
Aber mal zur Grundgeschichte:
2008 Wurde die Immobilie durch unsere gemeinsamen Eltern erworben und 2011 auf die Geschwister, mich und meinen Bruder überschrieben.
Sein Anteil betrug 47%, meines dementsprechend 53%.
Wir führten eine art Wohngemeinschaft.
Unser Notar sagte, das die Grunderwerbsteuern wegfallen müssten, da es sich hierbei um eine art "Auflösung einer Wohngemeinschaft" handelt.
Zudem seien wir verwandt (auch wenn nicht rechtlich geradlinig).
Punkt 3 wäre der, das das Objekt bereits durch unsere Eltern 2008 versteuert wurde.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie ich diesen formulieren soll....
Kennt einer von euch die Rechtslage in diesem Fall ?
Dankeschön :)