Grunderwerbsteuer fällt an

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R

raymski

Hallo,

ich habe ein kleines Problem und zwar zieht aktuell mein Bruder aus dem Gemeinsam erworbenem Haus aus, ich habe Vorkaufsrecht und habe somit seine Anteil (47%) abgekauft.
Nun sollen jedoch wiederholt Grunderwerbsteuern Anfallen.
Aber mal zur Grundgeschichte:
2008 Wurde die Immobilie durch unsere gemeinsamen Eltern erworben und 2011 auf die Geschwister, mich und meinen Bruder überschrieben.
Sein Anteil betrug 47%, meines dementsprechend 53%.
Wir führten eine art Wohngemeinschaft.
Unser Notar sagte, das die Grunderwerbsteuern wegfallen müssten, da es sich hierbei um eine art "Auflösung einer Wohngemeinschaft" handelt.
Zudem seien wir verwandt (auch wenn nicht rechtlich geradlinig).
Punkt 3 wäre der, das das Objekt bereits durch unsere Eltern 2008 versteuert wurde.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen, weiß aber nicht wie ich diesen formulieren soll....
Kennt einer von euch die Rechtslage in diesem Fall ?


Dankeschön :)
 
B

Bieber0815

So ganz klar sind mir eure Umstände nicht, aber allgemein gilt. Schenkungssteuer schlägt Grunderwerbsteuer und bei der Schenkungssteuer gibt es Freibeträge (abhängig vom Verwandschaftsverhältnis und über 10 Jahre gültig).

Der Auszug ist dafür jedenfalls irrelevant, entscheidend ist, wann und wie von wem auf wen Eigentum übertragen wird.
 
F

FrankH

Du hast Deinem Bruder seinen Anteil abgekauft. Auf diesen Anteil musst Du meines Wissens grunderwerbsteuer zahlen. Nur beim Kauf von einem in gerader Linie Verwandtem (Eltern, Kind) entfällt diese Steuer. Dass Deine Eltern damals bereits grunderwerbsteuer bezahlt haben, hat damit nichts zu tun, das war ein anderer Kauf. grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienverkauf neu an und ist immer vom Käufer zu zahlen.
 
B

Bieber0815

und ist immer vom Käufer zu zahlen.
Üblicherweise wird das so im Notarvertrag festgelegt, aber grundsätzlich schulden Verkäufer und Käufer gemeinsam diese Steuer. Es wäre im Beispiel also kein Problem, wenn die Brüder sich die Grunderwerbsteuer teilen (diesen Wunsch teilt man dem Notar einfach mit, der setzt das im Vertrag um).
 
T

toxicmolotof

Wenn das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen wäre, hätte es eine Option sind können, den Umweg über die Eltern zu gehen, was dazu führt, dass der Notar aber zwei mal kassiert.

Allerdings, und das glaube ich bur, hast du den Notar falsch interpretiert. Er hat seine Meinung zwar kund getan, dich aber mit Sicherheit an einen Steuerberater bezüglich der grunderwerbsteuer verwiesen, denn nur der darf in steuerlichen Dingen beraten.

Ob es Sinn macht, nachträglich Einspruch zu erheben, kann ich mangels Fachwissen nicht einschätzen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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