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ᐅ Notar und Grunderwerbsteuer senken legal?


Erstellt am: 02.06.09 09:53

C
Cmajere
02.06.09 09:53
Hallo,

es läuft wohl darauf hinaus das wir alles im Komplettangebot von einem Bauträger nehmen also Grundstück mit Haus schlüsselfertig.

Der Bauträger hat uns hier 2 Möglichkeiten offeriert. Entweder wir kaufen erst das Grundstück von ihm und dann mithilfe vom Werkvertrag baut er darauf. oder aber wir nehmen einfach das Komplettangebot an und zahlen dann das 3 fache an Notar und Gewerbesteuer.

Das wir die günstigere Variante nehmen ist klar, aber wie erkläre ich das der Bank? oder ist der Berater dementsprechend auf zack das er da keine Bedenken äussert also das wir diese Geschichte stillschweigend über die Bühne bekommen.

MfG
D
Danton
02.06.09 12:35
Hallo Cmajere,

die Höhe der Notargebühren und der Grunderwerbsteuer richten sich bei einem Grundstückskauf generell nach der Höhe des Kaufpreises.
Je weniger in den Kaufpreis hineingerechnet wird, desto niedriger sind auch die fälligen Gebühren und die Steuer.
Dies ist weder illegal noch muß man dies seinem Banker erklären.

Aus diesem Grunde wäre es z.B. auch ratsam die Anschlussgebühren selbst zu übernehmen. Es senkt zusätzlich die Kosten.
I
innovision
24.06.09 15:33
ACHTUNG und Vorsicht : der Staat = Finanzamt = wir der Steuerzahlung brauchen Geld. die 600 Milliarden die derzeit gedruckt und vor der Wahl verteilt werden müssen auch zurückgezahlt werden.Einige Finanzämter sehen einen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf + Hausbau. oder wollen Sie ein Fußballfeld errichten ? Im Normalfall passiert es selten aber ich würde die mögliche Nach-Zahlung ans Finanzamt mit kalkulieren. Bei späterem Nachforderungen seitens des Finanzamt würde ich den Berater der dies vorher verneint hat , mit in die Haftung nehmen !!! Also lieber konservativ einkalkulieren und sich freuen wenn es nicht so ist.
R
ricochico
24.06.09 20:32
Probleme mit dem Finanzamt bei GRD-Kauf und anschließender Bebauung

Hallo! Ich plane ebenfalls demnächst ein GRD zu kaufen und im Anschluss dieses direkt zu bebauen. Wir beauftragen eine Firma, die mit Werkvertrag unser Haus Schlüsselfertig erstellt. Stellt dies für das Finanzamt ein Problem dar? Muss ich etwa zuvor mit dem Finanzamt sprechen?
Ich dachte immer, es wäre kein Problem das GRD zu kaufen und dann, mit wem auch immer, zu bebauen?
W
wabe
24.06.09 21:56
Probleme kann es nur geben, wenn man von einem Bauträger das Grundstück kauft und dann dieselbe Firma mit dem Bau beauftragt. Häufig nehmt das Finanzamt dies als Anlass die Grundsteuer aus Grundstücks- und Hauskosten zu berechnen. nicht ganz einfach, das zu umgehen.
C
Cmajere
24.06.09 22:14
Genau das ist die Sache daran natürlich Mus der Notarvertrag Grundstück nicht grad den Namen des Bauträgers tragen^^
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