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ᐅ Abnahme ETW Abnahme "unter Vorbehalt"? Sichtprüfung durchführen?


Erstellt am: 20.05.16 17:25

F
fraubauer
20.05.16 17:25
Guten Tag.
Ich bin ein wenig unsicher und bitte um Hilfe.
Bald steht für uns die Abnahme unserer schlüsselfertigen ETW vom Bauträger bevor.
Was muß ich nun in das Abnahmeprotokoll einfügen, wenn ich die Wohnung auf "Sicht" geprüft habe?
Ich kann ja nur eine Sichtprüfung durchführen. Als Laie weiß ich ja nicht, was ich alles kontrollieren muß.
Ich hab mir zwar Kontrolllisten besorgt, doch bin ich mir sehr unsicher. Ein Gutachter darf ja nicht mit.

Darf ich ins Abnahmeprotokoll "unter Vorbehalt" unterschreiben?
Oder soll ich "eine Sichtprüfung wurde durchgeführt und keine Mängel festgestellt".

Das Ganze ist kompliziert. Es gibt eine Art "Vorbesichtigung", wo man Mängel mitteilen soll, welche der BT
behebt. Dann kommt es zur Übergabe der Schlüssel.
Doch ich kann ja nur eine "Sichtprüfung" durchführen.
Ein Gutachter darf ja erst prüfen, wenn ich Eigentümer bin, also wenn die Übergabe stattgefunden hat...

Bin echt unsicher, wie ich mich verhalten soll..

Danke
erika
N
nordanney
21.05.16 13:30
1. Euer erster Termin ist völlig freiwillig und hat m.W. keinerlei rechtliche Bindung, da ein solcher Termin auch in keinem Gesetz vorgesehen ist.
Also kann es dort kein Abnahmeprotokoll geben, ich würde lediglich eine Mängelliste nach Sichtprüfung unterschreiben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da nur Laieninaugenscheinnahme).
2. Warum dürft Ihr zur offiziellen Übergabe/Abnahme keinen Gutachter mitnehmen? Wo steht das? Es steht Euch z.B. frei, eine Person Eures als Bevollmächtigte zu schicken und selber beim Termin nicht zu erscheinen.
3. Eigentümer seid Ihr auch nach Übergabe noch nicht. Erst nach Umschreibung im Grundbuch!
F
fraubauer
25.05.16 11:34
nordanney schrieb:
1. Euer erster Termin ist völlig freiwillig und hat m.W. keinerlei rechtliche Bindung, da ein solcher Termin auch in keinem Gesetz vorgesehen ist.
Also kann es dort kein Abnahmeprotokoll geben, ich würde lediglich eine Mängelliste nach Sichtprüfung unterschreiben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, da nur Laieninaugenscheinnahme).
2. Warum dürft Ihr zur offiziellen Übergabe/Abnahme keinen Gutachter mitnehmen? Wo steht das? Es steht Euch z.B. frei, eine Person Eures als Bevollmächtigte zu schicken und selber beim Termin nicht zu erscheinen.
3. Eigentümer seid Ihr auch nach Übergabe noch nicht. Erst nach Umschreibung im Grundbuch!

Hallo.
So, nun hatten wir die Mängelbesichtigung mit dem BT.
Ich war total verzweifelt.
-Besichtigung Abends bei Dämmerung!
-Kein Licht in Wohnung
-Heizung wurde nicht angestellt
-Wasser war abgesperrt
-Fenster teilweise noch mit Kleberste

War also schwer, unter diesen Voraussetzungen die Wohnung zu prüfen.
Ich habe also nur eine grobe Sichtprüfung durchgeführt.
Habe auch nur einen Kratzer in einer Fensterscheibe und eine kleine Delle am Fensterflügen außen gefunden.

Frage:
Lt. BT wird auch zur Abnahme die Heizung nicht angestellt.
Er möchte, dass wir praktisch einziehen und dann erst die Mängel reklamieren

Wenn ich nun einen Gutachter zur Übergabe mitnehme, und der findet was, dann darf ich
wohl nicht einziehen...

Bin am Ende
erika
Y
ypg
25.05.16 12:17
@nordanney hat Dir im letzten Post vom letzten Samstag Fragen gestellt, die Du nicht beantwortet hast. Ich nehme mal an, dass wird in den anderen Threads genauso sein?!
So kann man dann natürlich auch keine konkreten Antworten geben, wenn einige Fragen unbeantwortet bleiben -> was wäre gewesen, wenn Du Deinen eigenen Gutachter die Vollmacht zur Abnahme erteilt hättest?
Hätte, hätte, hätte man Dir etwas raten können, wenn man mehr Details gewusst hätte.
N
nordanney
25.05.16 12:35
Dann geh ohne Gutachter hin, nimm die Wohnung allein ab, zieh ein!
Wenn dann aber plötzlich Mängel auftreten und alles sch...ße ist, beschwere Dich nicht bei uns.
O
Otus11
26.05.16 23:16
fraubauer schrieb:

Frage:
Lt. BT wird auch zur Abnahme die Heizung nicht angestellt.
Er möchte, dass wir praktisch einziehen und dann erst die Mängel reklamieren

Wenn ich nun einen Gutachter zur Übergabe mitnehme, und der findet was, dann darf ich
wohl nicht einziehen...

Da die Nerven blank liegen, hoffe ich, dass sich dass ein wenig beruhigt hat.

Aus der Fülle und Art der Fragen gewinne ich den Eindruck, dass du nicht hinreichend vorbereitet / informiert bist.
Bis zur Abnahme ist es wohl noch etwas hin; da wird es aber ernst und der BT wird zu dem Termin keinesfalls freundlicher.
Man kann den Kampf gegen seinen BT zum Lebenszweck machen. Dafür braucht man Zeit, hinreichend tiefe Taschen und ein streitbares Naturell. Spaß macht das alles aber nicht wirklich.

Zur Situation:
Woher soll das Licht abends in der Wohnung auch herkommen? Licht und Lampen wurden nicht mit verkauft. Warum also lässt man sich auf so einen Termin(Vorschlag) ein?

Ich schrieb bereits: Übergabe und Abnahme sind nicht dasselbe. Einziehen und prüfen schadet also solange nicht, bis nicht abgenommen wurde. Wann die Abnahme stattfinden soll.... wissen wir nicht.
Aber: Der BT wird euch mutmaßlich nicht einziehen lassen, solange nicht bei Übergabe auch die Abnahme erklärt wird.

Kurz und knapp:
Abnahme "unter Vorbehalt" (vorbehaltlich von was denn? Dass es Licht werde?) geht nicht.
Konkrete Mängel sind konkret zu rügen. Ist dies streitig, sind die unterschiedlichen Bewertungen zu vermerken, notfalls einseitiges Protokoll im Nachgang nachweisbar dem BT zukommen lassen, was aber die schlechteste Lösung ist.
§ 640 II Baugesetzbuch bei der Abnahme beachten.
BT hat bis zur Übergabe das Hausrecht, kann also Dritte ausschließen. Ist aber vom BT zu kurz gedacht: Man kann das bei der Abnahme umgehen, da diese eine sog. rechtsgeschäftliche Erklärung ist, bei der Vertretung möglich ist, siehe Beiträge zuvor. Vollmachtserteilung für Sachverständige ratsam. Und natürlich darf man dann Sachverständigen auch begleiten (wenn es freilich andersherum vorgesehen ist....).

Abnahme bei Tageslicht!

Die Eigentümer nicht in die Whg lassen, ist "Drohkulisse", aber maximal lästig und daher effektiv.
Dann bekommt er nicht die letzte Rate usw. Macht aber alles keinen Spaß. Wichtig ist auch die Vertragslage - und die ist hier nicht bekannt.
Und man muss mit dem BT auch noch 5 Jahre Gewährleistungphase im Nachgang überstehen - nach der Abnahme aber mit geänderter Beweislast für Mängel.

Nimm ggf. 500 EUR in die Hand und lasse dich von einem (Fach-) Anwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten.
Oder gurke da irgendwie mit gefährlichem Internet Halbwissen durch.
Oder Augen zu und einfach einziehen, s.o. Beitrag von nordanney.

Wie auch immer: Viel Erfolg!
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