Welche Unterlagen muß der BT zur Übergabe aushändigen?KfW70 ETW

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F

fraubauer

Guten Tag.
Wer kann mir bitte sagen, welche Unterlagen ich vom Bauträger zur Abnahme verlangen darf?
Ich habe mir eine schlüsselfertige ETW in Kfw 70 Bauweise gekauft. Habe das KfW Darlehen in Anspruch
genommen.
Im Kaufvertrag steht nichts darüber.

Ich würde gerne so viele Unterlagen wie möglich vom BT anfordern, damit ich während der Gewährleistung
(falls es Probleme gibt) gleich alle Unterlagen habe.

Bekomme ich :
-Energieausweis?
-Wärmeberechnung? (Weil ich ja eine Wärmebrücke vermute)
-Werkpläne etc?

Vielen Dank
Erika
 
T21150

T21150

Bekomme ich :
-Energieausweis?
-Wärmeberechnung? (Weil ich ja eine Wärmebrücke vermute)
-Werkpläne etc?
Du solltest meiner Ansicht nach erhalten:
Eine Wärmeberechnung incl. Energieausweis.

Die Werkpläne - die sind nicht nötig.

Es gibt auch so "komische" Nachweis Formulare über die Bau-Ausführung (Heizung, Dämmung etc.) - ich habe sie vor lauter Ärger darüber letztes Jahr tief weg abgeheftet. Die muss dann auch der BT liefern. Blower Door Test Nachweis übrigens auch.

Die Bank (KFW) fordert häufig die Unterlagen an.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

HilfeHilfe

Soweit ich weiß gab es bei uns damals auch ein Formular seitens der KfW , das hat mir der BT damals bzw. sein Archichtekt ausgefüllt und bestätigt. Das hat der KfW gereicht....
 
F

fraubauer

Du solltest meiner Ansicht nach erhalten:
Eine Wärmeberechnung incl. Energieausweis.

Die Werkpläne - die sind nicht nötig.

Es gibt auch so "komische" Nachweis Formulare über die Bau-Ausführung (Heizung, Dämmung etc.) - ich habe sie vor lauter Ärger darüber letztes Jahr tief weg abgeheftet. Die muss dann auch der BT liefern. Blower Door Test Nachweis übrigens auch.

Die Bank (KFW) fordert häufig die Unterlagen an.
Vielen Dank für deine Info.
Aber die Werkpläne wäre doch wichtig, um die evtl. Wärmebrück im Winter aufzuspüren? Ich möchte dies ja ins Abnahmeprotokoll notiert haben.
Oder?
 
L

Legurit

Wenn dein BT sie dir aushändigt, schön. Ich weiß nicht, ob du da ein Anrecht darauf hast, ich denke eher nicht. Zumal ich nicht glaube dass kritische Wärmebrücken auf einer Werksplanung vermerkt sind - werden ja eher Mängel sein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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