Bitte um Bewertung des Zahlungsplans

4,60 Stern(e) 5 Votes
Musketier

Musketier

Die 5 % behältst du bis zum Ende der Gewährleistung, um sicherzugehen, dass du Geld für die Gewährleistungsfälle hast, falls es das Unternehmen bis dahin nicht mehr gibt. Alternative wäre eine Gewährleistungsbürgschaft.
Wir hatten eine Fertigstellungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft bekommen.
 
R

Redsonic

Das ist so oder muss man das verhandeln? Weil ich das so in unserem Werkvertrag bisher nicht rausgelesen habe.
 
P

Peanuts74

Muss man glaube ich extra verhandeln, oder irre ich da?
Von sich aus wird das wohl kein GU anbieten, der will ja schnellst möglich sein Geld (auch wenn der pfuscht)...
 
R

Redsonic

Der Auftraggeber erhält die gesetzlich geschuldeten Sicherheitsleistungen gemäß § 632 a Absatz 3 Baugesetzbuch. Dem AG ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% des Vergütungsanspruches zu leisten. Erhöht sich der Vergütungsanspruch infolge von Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages um mehr als 10%, ist dem AG bei der nächsten Abschlagszahlung eine weitere Sicherheit in Höhe von 5% des zusätzlichen Vergütungsanspruchs zu leisten. Auf Verlangen des AN ist die Sicherheitsleistung durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der AG die Abschlagszahlungen bis zu dem Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Die Sicherheit kann durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Versicherers geleistet werden
Für mich ist das diese eingangs gepostete Formulierung, oder? Dann ist das doch schon mal gut. Allerdings steht da nichts über die Dauer der Sicherheitsleistung, also nichts von Gewährleistungsfrist oder 5 Jahren.
 
H

HilfeHilfe

Cool danke, das sind ja mal konkrete Vorschläge.



Aber hierzu jetzt mal die Nachfrage und bitte steinigt mich nicht, weil ich es scheinbar noch nicht begriffen habe. Die 5% Sicherheitseinbehalt sind doch - wie ich verstanden habe - laut Baugesetzbuch obligatorisch. Nur über die Form soll man sich einig werden, oder? Was gibt's denn da für Möglichkeiten bzw. welche Einigung meinst du? Einbehalten des Betrags, Bankbürgschaft oder Versicherung? Was hat das eigentlich damit auf sich, wenn einige Leute sagen, die 5% gibt's erst nach 5 Jahren und Ablauf der Gewährleistung?

nagelt mich nicht fest, in unserem Fall hat der Bauträger eigens eine neue GMBH für mehrere Objekte gegründet. Hat das offensiv angesprochen, war uns auch wurscht. Wir haben zügig die 3 oder 5 % bezahlt um als Eigentümer im Grundbuch umgeschrieben zu werden. Zum Ende hin hatte ich schiss das die GmbH Hopps gehen "könnte" . Ist sie natürlich nicht, weiß aber nicht was passiert worden wäre mit einer auflassungsvormerkung und Insolvenz des Bauträgers
 
D

DragonyxXL

Ich höre zum ersten Mal von diesem Einbehalt. Für mein Verständnis: Ich zahle zu irgendeinem Zeitpunkt während der Bauphase 5% der Baukosten (bspw. 25k€ bei einem Haus für 500k€) auf ein Sicherheitskonto. Dort wird das Geld geparkt, bis es nach 5 Jahren an den Unternehmer freigegeben wird. Korrekt?
Wie sieht eine Variante mit Bürgschaft aus?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67454 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben