ᐅ Schadenersatz für Schäden durch Installateur
Erstellt am: 14.04.16 12:55
H
huettenwirt14.04.16 12:55Hallo zusammen,
ich hatte hier schon einmal ein Problem mit meinem Installateur geschildert:
https://www.hausbau-forum.de/threads/abwasser-undicht-installateur-sagt-wir-sind-schuld-wer-ist-in-der-beweispflicht.14935/
Nach einem Gutachter hat er jetzt eingesehen das er den Schaden beheben muss und hat heute das Rohr getauscht. Nun hoffe ich das alles dicht ist.
2 Fragen dazu hätte ich jedoch noch an euch:
1. Damit er das Rohr tauschen konnte musste er Fließen am Boden weg schlagen.
Ich denke er muss doch auch die Kosten für die neuen Fließen tragen so dass es war wir vorher oder?
2. Meine Wand / Ein Teil der Decke ist nun eben von den 3 Monaten in der das Wasser austrat feucht (Abwasser, Fäkalien..) und muss auch geweißelt werden.
Wie gehe ich damit um? Ich hätte gerne das er mit eine Entschädigung dafür zahlt und ich selbst (sobald das Mauerwerk trocken ist) das streiche.
Habe ich darauf einen Anspruch??
Vielen Dank für Eure Antworten!!
ich hatte hier schon einmal ein Problem mit meinem Installateur geschildert:
https://www.hausbau-forum.de/threads/abwasser-undicht-installateur-sagt-wir-sind-schuld-wer-ist-in-der-beweispflicht.14935/
Nach einem Gutachter hat er jetzt eingesehen das er den Schaden beheben muss und hat heute das Rohr getauscht. Nun hoffe ich das alles dicht ist.
2 Fragen dazu hätte ich jedoch noch an euch:
1. Damit er das Rohr tauschen konnte musste er Fließen am Boden weg schlagen.
Ich denke er muss doch auch die Kosten für die neuen Fließen tragen so dass es war wir vorher oder?
2. Meine Wand / Ein Teil der Decke ist nun eben von den 3 Monaten in der das Wasser austrat feucht (Abwasser, Fäkalien..) und muss auch geweißelt werden.
Wie gehe ich damit um? Ich hätte gerne das er mit eine Entschädigung dafür zahlt und ich selbst (sobald das Mauerwerk trocken ist) das streiche.
Habe ich darauf einen Anspruch??
Vielen Dank für Eure Antworten!!
Abstrakt, ohne den Einzelfall zu kennen:
Zu 1.
Ja. Grundstück. umfasst die Nacherfüllung bei Mängeln und Mangelfolgeschäden auch Folgemaßnahmen. Das ergibt sich mittelbar aus dem Gewährleistungsrecht des Werkvertragsrechts, § 634 Baugesetzbuch.
Zu 2.
Ja, s.o., §§ 634, 637.
Wenn du aber selber werkelst und z.B.bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt, z.B. durch einen Gutachter für eine Versicherung, dann wird die Mehrwertsteuer abgezogen, weil sie bei Selbstvornahme eben nicht anfällt, 249 II, Satz 2 Baugesetzbuch.
Zu 1.
Ja. Grundstück. umfasst die Nacherfüllung bei Mängeln und Mangelfolgeschäden auch Folgemaßnahmen. Das ergibt sich mittelbar aus dem Gewährleistungsrecht des Werkvertragsrechts, § 634 Baugesetzbuch.
Zu 2.
Ja, s.o., §§ 634, 637.
Wenn du aber selber werkelst und z.B.bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt, z.B. durch einen Gutachter für eine Versicherung, dann wird die Mehrwertsteuer abgezogen, weil sie bei Selbstvornahme eben nicht anfällt, 249 II, Satz 2 Baugesetzbuch.
B
Bieber081515.04.16 07:05huettenwirt schrieb:
Wie gehe ich damit um?Du zeigst ihm alle (!) Schäden, die Dir entstanden sind an, und forderst ihn auf, Schadenersatz zu leisten (mit Fristsetzung). Wenn das Verhältnis nicht völlig zerrüttet ist, ruf ihn parallel an, vielleicht führt er einen Teil der Arbeiten selbst durch. Wenn er eher nicht ansprechbar ist, übergibst Du die Sache einem Anwalt.Ähnliche Themen