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ᐅ Planfeststellungsbeschluss noch erfolgreich anfechtbar?


Erstellt am: 20.03.16 00:12

M
Mattheu
20.03.16 00:12
Hallo zusammen,

Ich möchte mich in Henstedt-Ulzburg (Schleswig Holstein) niederlassen.
Wo und wie (Neubau oder Bestandsimmobilie) ist noch nicht sicher.
Ich schaue mir somit diverse Bestandsimmobilien aber auch Grundstücke in Henstedt-Ulzburg an.

Was mir immer wieder auffällt, sind die enormen Stromtrassen die diese Region umgeben.
Klar, irgendwo müssen solche Trassen gebaut werden. Aber man möchte diese ja nicht zwingend im eigenem Blickfeld oder gar im eigenem Garten haben.

Deswegen bin ich dabei zu prüfen, ob die Stadt bzw. das Land Planungen von Neu- bzw. Rückbau von Stromtrassen vorliegen hat.

Bei der Recherche bin ich auf ein Projekt der "Tennet" Namens "AUDORF-HAMBURG/NORD" gestoßen.
Dieses Projekt sieht den Neuaufbau einer 380kV Trasse vor. Gleichzeitig wird auch ein Rückbau einer bestehenden 220kV-Trasse genannt.

Die Gegend in welche die neue 380'er Trasse gebaut werden soll, entspricht zwar meinen Vorstellungen, allerdings will ich ja nicht jetzt für viel Geld ein Eigenheim erwerben, welches dann ggf. genau bei dem zukünftig gebauten Strompfeilern liegt.

Gleichzeitig könnte man ja ein Grundstück oder eine Bestandsimmobilie erwerben, welche derzeit noch von der 220'er Trasse durchquert wird. (Diese soll ja angeblich zurückgebaut werden). Man könnte also ggf. ein "Schnäppchen" schlagen.

Zu dem Projekt "Audorf-Hamburg/Nord" wurde das "Planfeststellungsverfahren" eröffnet und durchgesetzt. Gemäß website des Stromnetzanbieters (Tennet) ist es also beschlossene Sache.

Jetzt frage ich mich, in wie weit solch ein "Planfeststellungsbeschluss" anfechtbar ist?!
(Achtung: Die neue 380'er-Trasse läuft entlang eines "Waldkindergartens". Dieser versucht natürlich dieses Vorhaben zu stoppen)

Des Weiteren frage ich mich, ob und wenn ja, wo genau ich verbindlich erfahren kann, ob und wann genau die "überflüssige" 220'er Trasse tatsächlich rückgebaut wird?

Auf der ersten Seite des folgenden Links kann man einiges zu diesem Projekt lesen:
xxx.tennet.eu/de/fileadmin/downloads/Netz-Projekte/Onshore/Audorf-HamburgNord/15_02_FactSheet-Bau-Audorf-Hamburg_DINA4_DE_DRUCK.pdf

Allerdings ist dieser Text ja vom Stromnetzanbieter verfasst...
Des Weiteren habe ich auf der website der "Bundesnetzagentur" folgendes gefunden:

Dieser sagt u.a.:
"""
Abschnitt 3: Hamburg Nord – Audorf (SH, 70 km)
Status: Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen

Für diesen Teilabschnitt war kein Raumordnungsverfahren erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren für diesen Teilabschnitt wurde Anfang 2013 beim zuständigen Amt für Planfeststellung Energie eröffnet. Der Erörterungstermin hat stattgefunden. Das Planfeststellungsverfahren wurde im ersten Quartal 2015 abgeschlossen.

Im Ballungsgebiet Hamburg kam es nach Angaben des Übertragungsnetzbetreibersin der Vergangenheit aufgrund von genehmigungsrechtlichen Schwierigkeiten zu Verzögerungen. Der Übertragungsnetzbetreiber rechnet in den nächsten Monaten mit einem Fortschreiten der Bauarbeiten.

Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 33 Monaten wird unter der Annahme, dass keine erheblichen Bauzeitbeschränkungen auferlegt werden, von einer Fertigstellung des Teilabschnittes im Jahr 2017 ausgegangen.

"""

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?

Besten Gruß
Mattheu

---------------------------------

Hallo,

ich habe die links entfernt, bzw. einen ohne die Verlinkung stehen lassen, da er sonst Deinen Text aus dem Zusammenhang reißen würde.

Bitte unterlasse zukünftig das setzen von links und formuliere anders.

Danke + Grüße, Bauexperte
Bauexperte
L
laemat
21.03.16 07:00
Bist du überhaupt Betroffener oder möchtest du das Verfahren nur aufhalten weil für dich etwaiges Bauland unbebaubar wird?

Im Planfeststellungsverfahren wird immer zwischen privaten Interessen und öffentlichem Interesse ab gewägt. Sollten deine Interessen höher eingeordnet werden als das öffentliche Interesse (Gemeinwohl) dann könnte man das Planfeststellungsverfahren beeinflussen.

Was die KiTa angeht, ist diese sicherlich im Erörterungstermin gehört worden. Die Bedenken wurden mit einigen Gutachten entkräftet und die KiTa bekommt einen neuen Spielplatz 😉

So wie du den Sachverhalt schilderst, wird dein Anliegen nicht berücksichtigt werden.
M
Mattheu
21.03.16 10:23
Moin Laemat,

ich bin kein betroffener.

Ich bin am überlegen, ob ich eine Bestandsimmobilie oder ein Grundstück erwerben möchte.
Da in der Region in welcher ich vorzugshalber wohnen möchte, viele Grundstücke mit Stromtrassen "bedeckt" sind, diese aber gemäß Planfeststellungsbescheid bis ende 2018 zurück gebaut werden sollen, kann man das eine oder andere "Schnäppchen" schlagen.

Nur bringt es natürlich wenig, wenn man jetzt auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses ein Grundstück erwirbt, dieser Beschluss dann aber angefochten wird (falls möglich) und der geplante Rückbau sich dadurch verzögert oder ggf. gar nicht mehr stattfindet.

Deshalb die Frage...

Was für einen Anwalt müsste man denn in solch einem Fall ersuchen? Baurecht? Umweltschutz?

Gruß
Mattheu
L
laemat
21.03.16 14:17
Dann habe ich dein Anliegen falsch verstanden, Entschuldigung.

Wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist kann man kaum noch dagegen vorgehen. (prominentes Beispiel Stuttgart 21)
Verzögerungen sind deshalb trotzdem nicht ausgeschlossen (schützenwerte Flora und Fauna oder archäologische Funde)

Ich sag es mal so, der Rückbau wird erfolgen, wenn er denn planfestgestellt ist ob das 2018 passiert weiß keiner. (siehe Stuttgart 21 😉 )
M
Mattheu
21.03.16 23:04
@laemat , ist doch kein Problem. Der Text war ja nicht gerade übersichtlich.

Gut, gegen einen solchen Beschluss anzugehen wird also schwierig. Notiert.
Jetzt muss man nur mal schauen wie es sich mit den Verzögerungen verhält. (Eventuell gibt es ja Zeitpläne bzw. Strafzahlungen, sollten die Bauarbeiten zu sehr abweichen. Dass würde noch etwas mehr Sicherheit geben... Aber 100% Sicherheit hat man wohl nie.

Mal sehen was sich hieraus ergibt.
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