bodengleiche Dusche

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W

werschtl

Liebes Forum,
hoffentlich bin ich in dieser Rubrik richtig. Habe eine ETW gekauft und den Klempner beauftragt, er solle mir eine 3cm 90x90 Duschwanne einbauen. Dies sprach ich mit ihm ab, bevor der Estrich reinkam. Er wollte ein Brett reinlegen, damit der Estrich ausgespart wird und die Wanne abgesenkt werden kann. Nun hat sich herausgestellt, dass dies vergessen wurde. Der Fliesenleger sagt nun, da wird nichts draus, die Wanne wird 1,5 cm überstehen.
meine Frage: man müsste jetzt eine Fläche von 90x90 abzüglich des Loches für den Traps 30 x 30 2cm tief abtragen, hab ich eine Chance ? mit wegspitzen wird wahrscheinlich nichts, oder kann man das mit einer Fräse bewerkstelligen ?

Danke schon mal
VG Frank
 
Badjunge

Badjunge

Hallo Frank, ist im Bereich der Dusche Fußbodenheizung verlegt? Das müßte beim abtragen berücksichtigt werden!
Dann könntest Du mit einem Trennjäger Dein "Loch" ringsrum schlitzen und dann versuchen bis auf den Styropor wegzuspitzen (müßte sich doch eigentlich der Klempner drum kümmern...)

Keine Kompromiss, Du ärgerst Dich jahrelang..

VG
Jens
 
W

werschtl

Hallo Jens,
ja da ist Fußbodenheizung verlegt, ich denke ca.2cm müssten abgetragen werden. Sicher ist der Klempner dafür zuständig. Da ich generell schon Rechtsstreitigkeiten hatte, werde ich im Ernstfall selbst Hand anlegen müssen.
Ich dachte mir auch vielleicht mit der Flex +Steinscheibe Schlitze ziehen und die Streifen dann seitlich vorsichtig rauspickern?
VG Frank
 
Badjunge

Badjunge

...das sollte klappen, ist es Anhydritestrich? Der ist meist recht dünn... Guck mal wie stark der geplant ist. Bist Du sicher, das 2cm genügen?

VG
Jens
 
W

werschtl

weiss nicht ob das Anhydritestrich ist. Das ist eine Duschwanne von Hoesch ist 30mm. Die Fliesen mit Kleber werden 15mm , dann noch etwas Silikon unter die Wanne, denke 20mm reichen.

VG Frank
 
Y

ypg

Sicher ist der Klempner dafür zuständig. Da ich generell schon Rechtsstreitigkeiten hatte, werde ich im Ernstfall selbst Hand anlegen müssen.
Du sollst ja auch keinen Rechtsstreit mit ihm anfangen, sondern ihn um Abhilfe bitten und seinem Auftrag nachkommen.
Gehst Du erst einmal selbst an den Estrich, verzichtest Du eventuell auf mehr Gewährleistung, als Dir lieb ist.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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