ᐅ Anwalt für den Architektenvertrag
Erstellt am: 25.02.16 10:15
Hallo! Ich habe mir jetzt einen Architekten ausgesucht und er hat mir jetzt den Vertrag zugeschickt, in dem wir erstmal die ersten beiden Leistungsphasen vereinbart haben, also Grundlagenermittlung und Vorplanung. Sollte man diesen schon durch einen Anwalt prüfen lassen? Danke.
Nun ja, ich denke das ist eine Wissens- und Vertrauensfrage. Falsch ist es sicherlich nicht, in eurem Fall glaube ich aber auch nicht notwendig. Was soll denn in den ersten beiden Leistungsphasen passieren? Grundlagenermittlung und Vorplanung bergen meines Erachtens keine Risiken die entsprechende Anwaltsgebühren rechtfertigen würden...
Solltet ihr mit diesem Architekten weitermachen und weitere LP beauftragen, kann man das sicherlich tun...
Solltet ihr mit diesem Architekten weitermachen und weitere LP beauftragen, kann man das sicherlich tun...
Ähnliche Themen