KFW 55 in Teilbeheiztem Keller - Kaltkeller

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C

cumpa

Der Text das der Auftraggeber zurücktreten kann habe ich verlangt daß er drin steht um mich abzusichern.
Ich habe natürlich keine Lust in den Kellerräumen ohne Fußbodenheizung ein Pseudo E-Radiator aufzustellen um bei Prüfung durch zu kommen, geschweige denn diesen zu betreiben.
KFW 55 Ziel war es ja Energie zu sparen und nicht zu erhöhen.
Habe der Hausbaufirma nun noch mal geschrieben:

Guten Tag Herr .....,
Nicht daß ein Missverständnis entsteht:
Ich möchte weder ein Elektroheizkörper in den unbeheizten Kellerräumen betreiben, noch möchte ich ein Pseudo Heizkörper hinstellen um bei Prüfung von KFW-Gutachter den Nachweis der Beheizung zu bringen.
Das bestellte Haus soll laut Bauwerkvertrag die KFW 55 Anforderungen erfüllen so wie es bestellt wurde ( mit teilbeheiztem Keller). Mit erforderlichem Dämmpaket wie es im Vertrag steht.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte nur bestätigt haben daß das Haus KFW 55 Standard erreicht ohne Pseudo bzw eigens betriebene Elektro-Heizkörper.
Des Weiteren bin ich ja verpflichtet laut KFW einen eigenen KFW-gelisteten Gutachter zu bestellen der die ganze Energie-Effizienz rund um KFW 55 begleitet und zum Schluss bestätigt.
Diesen werde ich zu rate ziehen wie in dieser Sache weiter zu verfahren ist.


Mal schauen was die Baufirma antwortet.
Die Baugenehmigung soll mir laut heutiges Telefonat in den nächsten 2-3- Wochen zugehen.
Laut Vertrag sollen die Bauarbeiten 4 Wochen nach erteilter Baugenehmigung beginnen.
Die Ausführungsplanung ist noch nicht ganz fertig und auch noch nicht von mir freigegeben solange das Thema KFW 55 nicht geklärt ist.
Werde nun umgehend einen KFW-gelisteten Gutachter aufsuchen um das ganze Thema zu besprechen.
Danke vorab für eure interessanten Antworten.
Habe schon viel gelernt durch Hausbau-Forum.de.....
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Habe der Hausbaufirma nun noch mal geschrieben:

Guten Tag Herr .....,
Hast Du Dich zuvor mit einem, Deiner beiden SV unterhalten?

Werde nun umgehend einen KFW-gelisteten Gutachter aufsuchen um das ganze Thema zu besprechen.
Das ist eine richtige Entscheidung! Frag schon im Telefonat, welche Unterlagen er benötigt, daß Du sie ggf.. zum vereinbarten Termin via Deinem Anbieter besorgen kannst.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
C

cumpa

Hallo Bauexperte.
Nein habe noch nicht mit SV gesprochen, da ich erst wissen wollte was die Baufirma dazu sagt.
Danke Bauexperte.
Beim Gespräch mit der Baufirma hatte ich schon den Eindruck daß die mich NICHT über den Tisch ziehen wollen. Das Gespräch war ruhig, ohne Emotionen, sachlich und ich glaube auch ehrlich.
Ich denke dass bei Vertragsabschluss der Verkäufer etwas über das Ziel hinausgeschossen ist und mit der Teilbeheizung im Keller sich nicht die Rücksprache mit seinen Vorgesetzten bzw Fachleuten geholt hat. ( Hauptsache erst mal unterschreiben ). Das Rücktrittsrecht wenn kein KFW 55 erreicht wird - habe ich ausdrücklich verlangt.
Bin sehr gespannt wie es ausgeht.
 
andimann

andimann

Moin,
wenn der Rücktrittszusatz von dir kam, könnte das wirklich ein etwas übermotivierter Verkäufer gewesen sein. So macht das Vertragskonstruckt für die Baufirma auch nicht wirklich Sinn.

Damit hast du nun eigentlich erst mal keine schlechten Karten. Nur aus der Nummer mit der größeren Heizung, (wenn die denn wirklich gebraucht wird) wirst du wohl nicht rauskommen. Das steht ja extra drin.

Halt uns bitte auf dem laufenden, bin gespannt, was daraus wird.

Viel Glück!

Viele Grüße,

Andreas
 
B

Bauexperte

Hallo,

Hallo Bauexperte.
Beim Gespräch mit der Baufirma hatte ich schon den Eindruck daß die mich NICHT über den Tisch ziehen wollen. Das Gespräch war ruhig, ohne Emotionen, sachlich und ich glaube auch ehrlich.
Das liest sich erst mal sehr gut; auch wenn Du erklärte Laie bist, ist Dein Bauch doch ein gutes Barometer

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Anbieter - bis auf die bekannten Kandidaten natürlich - Papier bewußt für die Ablage "P" produziert. Insofern bin ich zuversichtlich, daß es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird. Eine "Krücke", wie vorgeschlagen, würde ich dennoch nicht akzeptieren; ich bin überzeugt, der noch zu beauftragende Gutachter wird das ähnlich sehen.

Bin gespannt, wie sich das bei Dir lösen wird.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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